Erfahrungen mit flirt-fever.de
In der letzten Tagen höre ich immer mehr Beschwerden über flirt-fever und das Zurecht. Man könnte sich zwar vorab in den AGBs informieren aber ich muss gestehen, dass ich das auch nicht immer mache. Jedenfalls stößt das Geschäftsmodell von www.flirt-fever.de immer mehr auf Krtitik. Das vordergründige Angebot für einen 1 Euro das Postfach freigeschaltet zu bekommen, ist bei nicht Kündigung ein 72€ Abo. Sehr erfolgreich bei den Conversion rates aber einfach sehr böse. Deshalb gibt es diese Posts von flirt-fever Usern: Dabei ist wie immmer die Dunkelziffer um ein vielfaches höher…
http://www.frag-einen-anwalt.de/flirt-fever-Abzocke-bitte-um-hilfe__f14099.html; http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/39307-w-w-flirt-fever-de.html
Sehr schade, da durch solche Anbieter der Ruf der ganzen Branchen gefährdet wird! Daher will ich hier betonen, dass dieses Geschäftsgebaren die Ausnahme ist und auf meine Emfehlungen im Bereich Singlebörsen und Partneragenturen in der rechten Spalte verweisen!
Wollen sie wissen wie viele positive und negative Kommentare andere Datinganbieter bekommen haben? Hier geht es zum Singleboerse-infos User Ranking
[...] Es gab immer schon neue Singlebörsen auf dem deutschen Markt, die es für eine zeitlang versuchten aber die sich gegen die etablierten großen Singlebörsen nicht durchsetzen konnten. Man bemerkt sie durch Google AdWords Anzeigen. In dem zumeist recht langweiligen Drei- oder Vierkampf zwischen Parship, Elitepartner und FriendScout24 auf den forderen Plätzen, tummelt sich auf einmal ein neuer Anbieter. Das Geld um diese hohen Klickpreise zu zahlen reicht aber meist nur für einen kurzen Zeitraum. Das sie sich länger halten können ist eher die Ausnahme und leider oft mit etwas kritischen Geschäftsmodellen verbunden. Das war und ist z.B. bei flirt-fever der Fall (ich habe bereits in einem früheren Artikel darüber geschrieben). [...]
Pingback by Große Abzocke bei online-flirten.de und webdater.de » Infos rund um die Singlebörse — 21. Juni 2007 @ 10:34
Also hab mich auch vor 1 1/2 wochen bei flirtfever angemeldet und wolte mich jetzt abmelden, leider funktioniert gerade diese Funktion nicht, gibt es eine Möglichkeit ohne Anwalt diese Sache zu regeln (zum Glück hab ich Rechschutz, würde dies aber gern ohne größeren Aufwand regeln) würd mich über eine Antwort freuen, Danke
Kommentar by Anonymous — 25. August 2007 @ 04:05
Ich habe mich auch angemeldet und bei mir hat es auch nicht funktioniert mich aubzumelden!
kannst du mir sagen was bei dir rausgekommen ist?
Kommentar by HAllo — 11. Oktober 2007 @ 12:40
hab mich schon im august ab gemeldet hat auch nicht funkionioewas tun?????????????????? und wie kann ich den scheiss beenden??? hilfe gern gesehen also bitte möchte auch ohne anwalt das regeln
Kommentar by a.wie — 17. Oktober 2007 @ 23:25
Ich wollte mich rechtzeitig abmelden aber dann ist mein Rechner abgestürzt und ich kam nicht mehr ran. Jetzt habe ich eine neue Mailadresse und nutze flirt-fever nicht mehr aber Heute kam die große rechnung. Ich konnte mich nicht abmelden und nun soll ich dafür bezahlen-nicht mit mir!
Kommentar by Andreas buschner — 9. November 2007 @ 12:14
Auch ich habe für 1,99 Euro meine Konto Nr. gegeben
ein Monat später wurden 57.- Euro abgebucht
ich werde sehr massiv wenn nötig über die Medien gegen
solche abzocke vorgehen
Kommentar by Vollmer — 4. Dezember 2007 @ 19:27
In der Zeitung steht man solle Rechnungen etc. von Flirt-Fever einfach ignorieren, da der Vertrag und die AGB`s sehr unübersichtlich sind. Ich bin darauf auch reingefallen. Habe Versucht schriftlich den Account zu kündigen was bis heute nicht erfolgreich war.
Kommentar by Michael — 5. Dezember 2007 @ 08:23
Auch ich habe mich bei Flirt-fever. angemeldet und die 0.99 € sind mir vom Konto abgezogen worden. Habe eine kostenlose GMX Mail benutzt
und mich angemeldet. Binnen 14 Tagen habe ich auch gekündigt und somit die Mail Adresse abgemeldet(Keine Rückantwort bekommen). 2 Monate später bekam ich eine Rechnung über 57 € die ich zurückgebucht habe.Dann habe ich ein Unterlassungsschreiben gefaxt, mein Konto in Zukunft nicht mehr zu belasten. Trotzdem bekam ich schriftlich eine Rechnung. Ich finde die Methoden von Flirt Fever kriminell und ich werde alles dafür tun, und versuchen über entsprechende Medien es kundzugeben.
Kommentar by Peter — 15. Dezember 2007 @ 12:09
da ist aber flirt-fever nicht die einzige Seite über die man sich aufregen könnte, auch “nachbarschaft24.net” ist so ein Verein. Keinerlei Angaben über Kosten, keine Angaben über die Dauer der mitgliedschaft, Dann kommt irgendwan eine Mail: als Anlage eine Rechnung und, lt. Deteiname, die AGB, die aber nur eine leeres pdf-Dokument enthalten
Kommentar by Dietmar — 5. Januar 2008 @ 10:30
was kann man denn nun tun gegen solche Rechnungen?! Also mir persönlich war nicht bewusst, das man eine Folgerechnung in dieser Höhe bekommt.
In den AGB’s steht nichts über 57,- Euro. Steht aber in den BGB Informationen. 19 Euro pro Monat.
Was tut ihr weiter? Zahlt ihr die 57 Euro? Hatte dasselbe schonmal mit Lebensprognose.de, hab aber keine Lust, nochmal für eigentlich nichts zu bezahlen.
Kommentar by Pat — 5. Januar 2008 @ 19:03
was kann ich tun ?habe eine kündigung geschickt aber es kam nichts zurück !hab echt kein bock für so ein mist soviel geld zu bezahlen !gruss
Kommentar by Thorsten — 7. Januar 2008 @ 03:10
schick ein Fax. Dann hast du ne Bestätigung, das du pünktlich gekündigt hast. Hab zusätzlich noch ne Kündigung als Mail geschickt.ich hab gleich 2 Tage später ne Bestätigung per E-Mail bekommen..
Kommentar by Pat — 9. Januar 2008 @ 00:08
SERvus,
mir ist das selbe mal passiert!
es ist schon so weit das es per Post nachhause geshcickt wird.
aber leute mal ganz ehrlich?
wenn sie die möglichkeit hätten wenn sie rechtlich recht hätten und sie keine abzocker wären dann würden die schon längst eine volstreckung etc. in angrriff genommen haben oder?
jedenfalls bei mir wird jede EMAIL jeder BRIEF ignoriert..
weil welcher anwalt bzw. vollstrecker bietet dir in der selben mail jedes mal die monatliche rate an? das ist eine erleichterung und eine lösung die leute dazu zu begeistern doch noch zu zahlen weil 120€ zahlt man nicht einfach so aus dem ärmel deswegen bieten die eine monatliche abzahlung an das man einfach ja sagt und zahlt! ABER STOPP ICH RATE JEDEM NICHT ZU ZAHLEN!!! WENN ES SEIN MUSS WERDEN DIE HAUPTLEUTE FÜR DIESE FIRMA HINTER GITTER GESTECKT! frage der zeit!
Kommentar by Said — 9. Januar 2008 @ 01:31
Also Flirtfever möchte von mir 57€. Aber weder in den AGBs noch sonst wo kann ich ersehen das ich soviel Geld zahlen muss. Was macht man da? Ganz einfach nicht Zahlen. Wenn das Konto belastet wird zurückbuchen.
Das sind Mafia methoden.
Kommentar by ok — 10. Januar 2008 @ 13:26
57 € ist doch normal für 3 monate.. für daß das die so viele user haben finde ich das schon ok.
Kommentar by ulf — 12. Januar 2008 @ 17:23
he leudies…
ich habe auch dieses 57€Problem…
ich konnte diesen Preis auch nirgends finden…
also werde ich einfach kündigen und nix bezahlen…
Kommentar by Markus — 16. Januar 2008 @ 14:47
Hallo, also ich habe auch die 99 cent bezahlt und nach ca. 18 Tage Anmeldung die Rechnung über 57 Euro bekommen. In den AGB steht, dass man automatisch ein abo für 3 Monate à 19 euro bekommt = 57 euro. Beim Anmelden für die 99 cent Probeabo steht übrigens noch mal drunter, was nach 2 Wochen auf einen zu kommt. Ich hab aber auch keine Ahnung ob es gut ist das Geld zurückzubuchen. Da kenne ich mich zu wenig aus. Gekündigt habe ich noch nicht, werde ich aber bald tuen.
Kommentar by stefan — 17. Januar 2008 @ 23:19
Hallo leute, ich hab genau das selbe Problem.
Die wollen 57 Euro von mir. Ich würd ja gerne meinen Account löschen da, aber ich weiß nich, wo ich das machen muss.
Die haben mein Konto belastet. Sprich die können mir das Geld einfach abbuchen richtig?
Wie buch ich dass wieder zurück… Bitte helft mir
Kommentar by Dennis — 21. Januar 2008 @ 15:19
Also die AGBs sind eindeutig. Ich habe mich letztes Wochenende angemeldet. 0,99 Cent für 2 Wochen auf Probe, danach 3 Monate für 57,00 Euro. So steht es da schwarz auf weiss. Automatische Verlängerung um 3 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das ist meiner Meinung nach deutlich herausgestellt. Obs angemessen günstig ist, muss jeder für sich entscheiden. Abmelden werde ich mich aber dennoch, da a) der Service wohl wie oben steht sehr zu wünschen übrig lässt und b) man nicht ersehen kann, wann der ausgesuchte User zuletzt online war und man sich ggfs mit Karteileichen unterhält und vergeblich auf Antwort wartet.
Kommentar by Utster — 22. Januar 2008 @ 21:15
hallo
habe ein dickes Problem, habe heute gesehn das sich meine Tochter bei diesem flirt-fever angemeldet hat. Unter falschem Namen, Geb.-Datum usw. stimmt alles nicht. Nun wollte ich das abmelden und finde nichts was mir helfen könnte also kurzum es geht nicht!!! Kann mir irgendjemand helfen wie ich das zeug wieder loswerde? Ich weiß auch nicht wie lange das her ist. Als ich eure Artikel gelesen habe wurde mir heiß und kalt zugleich, was hat das mit den Zahlungen auf sich?
Kommentar by hanna — 23. Januar 2008 @ 14:59
Abmelden kann man sich auf verschiedene Art:
- Email an support@flirt-fever.de (automatische Empfangsbestätigung aktivieren)
- Fax an 01805/187518 (Sendebericht aufbewahren)
- Einschreiben mit Rückschein an Prebyte Media GmbH, Supportcenter, Friedrichstraße 55, 39218 Schönebeck
Für alles braucht man die Kunden-ID-Nummer um sich selbst eindeutig zu identifizieren. Diese ID-Nummer steht in der Email mit der Anmeldebestätigung und den Zugangsdaten.
Kommentar by Utster — 25. Januar 2008 @ 01:47
Hi ich habe die gleichen probleme wie ihr wollte mich auch abmelden was nicht ging und jetzt haben sie mir 57€ abgebucht habe sie versucht zurück zubekommen warte noch heute darauf. Flirt-Fever ist die totale abzocke wenn dir einer schreibt dann verweist er dich gleich auf eine andere Hompage willst du ihm da schreiben kostet dich das im Flirtchat 1,99€ pro SMS:
Kommentar by Schulle — 25. Januar 2008 @ 23:44
Hallo Leute auch mir geht es so in der AGB stand nichts drin das man 57,€ zahlen soll für was Bitte habe gekündig über Postweg und E-Mail doch die E-Mail kam zurück Sie kommt erst gar nicht an weil der Support nicht existiert schade das es so was gibt werde in Zukunft Finger weg lassen von solchen dubiosen Machenschaften.Zahlen werde ich auch nicht.Diese Firma hat auch keine Amtliche Gerichtliche eintragung.
Achtung große Abzocke
Kommentar by Harald — 31. Januar 2008 @ 11:23
Bei mir gibts ein 2. problem ich habe da meine handynummer angegeben, und jetzt muss ich jeden monat 4,99 bezahlen!!! was soll ich da machen?? :O
Kommentar by moritz — 5. Februar 2008 @ 18:14
jo hab auch das problem dass das ganze bei mir übers handy abgebucht wird
hab im moment nur 1 euro auf dem handy und von daher können sies nich mehr abbuchen, kreige dann immer fast 50 sms geschickt von wegen ich soll mehr geld draufladen aber das mach ich lieber nich weil dann wirds ja sofort wieder abgebucht
hoffe jmd weiß nen rat
Kommentar by max — 7. Februar 2008 @ 17:44
Liebe Flirt Fever Geschaedigten, ich habe auch diese Erfahrungen gemacht und nicht rechtzeitig den Widerruf abgeschickt, da ich die AGBs nicht vollstaendig gelesen habe. Ich habe die Abbuchungen von meinem Konto jedoch durch meine Bank erstattet bekommen, Ich habe meiner Bank mitgeteilt schriftlich, dass ich keine Einzugsermaechtigung erteilt habe. Nun habe ich Post von der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte und Thiel bekommen, die den Betrag von 109,79 Euro fordern. Hat jemand Erfahrungen, ist das nur ein Drohbrief oder wurde bei einem von Euch dann tatsaechlich ein gerichtliches Mahnverfahren von den Rechtsanwaelten eingeleitet ? Eine wirklich totale Abzocke diese Seite
Kommentar by Max — 7. Februar 2008 @ 20:41
Hallo ich bin die Anja und single. ich bin 16 jahre alt und wohne in berlin. ich suche einen netten einfülsamen jungen zum entsaften!
Kommentar by Anja — 8. Februar 2008 @ 11:37
Hallo Leidensgenossen, Hallo Max,
auch ich hatte mich dort registriert, jedoch zeitig genug gekündigt. Daraufhin hatte ich ebenfalls keinerlei Bestätigung bekommen. Nun ging ein tolles Spiel los…Abbuchung der 57€…zurückgeholt…vier Wochen vergingen…Post von der Kanzlei Auer,Witte und Thiel mit einer Aufforderung über 109,79€…. habe ich gar nicht erst drauf reagiert…dann kamen von besagter Kanzlei emails mit gleichem Inhalt…daraufhin hatte ich per mail geantwortet, daß ich ja rechtzeitig gekündigt habe…Antwort der Kanzlei nach 24 Stunden….Ihr Kunde wüßte nichts von einer besagten Kündigung und man bestehe auf die Zahlung der Forderung…ich wäre in der “Beweispflicht”….Antwort von meiner Seite…nochmalige mail mit Inhalt meiner ersten, plus zusätzlich im Anhang eine Kopie meiner Kündigung mit Datum, Uhrzeit, etc…Antwort der Kanzlei binnen 24 Stunden…der Kunde wüßte nichts von einer Kündigung und bestehe auf die Zahlung…diesmal droht die Kanzlei sogar mit einer Klage wenn ich nicht binnen 7 Tage zahlen würde….Antwort von mir…natürlich könne man gerne klagen, jedoch habe auch ich eine sehr gute Anwaltskanzlei, die freuen sich bestimmt über solch eine Abzocke.Ich bin meiner Beweispflicht der Kündigung (eine Email ist mittlerweile ein gerichtlich anerkanntes Dokument *anmerkung) durchaus nachgekommen und für den Fall, daß es wirklich zu einer Klage kommen sollte ich zusätzlich den Weg über die Medien nicht abgeneigt bin….seit dieser mail sind mittlerweile wieder einmal vier Wochen vergangen, ohne daß ich irgendetwas gehört oder bekommen habe.
Denke, die haben gemerkt, daß Sie die Nummer mit mir nicht durchziehen können und lassen nun die Finger davon.
Sollte es sich wider erwarten doch nochmal etwas entwickeln, werde ich den Verlauf hier gerne posten.
Abschließender Tipp von mir an alle, die dieser Abzocke unterliegen…zahlt keinen Cent wenn Ihr rechtzeitig gekündigt habt…legt Widerspruch ein…und gebt bloß nicht kampflos auf…
Falls noch jemand Fragen zu meine geschilderten Ablauf hat, kann er sich gerne unter “essendesigner@freenet.de” bei mir melden. Ich will jedem versuchen zu helfen, denn nur gemeinsam sind wir stark gegen diese Abzocke.
Kommentar by fooddesigner — 8. Februar 2008 @ 18:31
Hi Max , ich kann Deinen Verdacht nur bestätigen. Ein richtige Abzocke. Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen. Bei dem auffälligen Geschäftgebaren wird eindeutig gegen übliche Sitten verstossen. Hast Du mal in einer Rechtsberatung angerufen? Was haben die gesagt?
Kommentar by Karlheinz — 8. Februar 2008 @ 23:14
Hallo Leute, ich denke man kann ganz entspannt einem Prozess (wenn überhaupt durchführbar) seitens der o.g. Anwaltskanzlei entgegensehen. In meinem Fall ist es so, das ich rechtzeitg per Mail und Fax gekündigt habe. Ich hatte sogar schriftlich meine Einzugsermächtigung (im gleichen Moment wie ich gekündigt habe) entzogen, dennoch wurde abgebucht (und von mir zurückgebucht). Bereits in diesem Moment hatte Flirt-Fever sich soz. strafbar gemacht. Ausserdem sehe ich den Umstand der Beweispflicht nicht, da ich ein Sendeprotokoll in meinen Händen halte.
Möge der Vollstreckungsbescheid kommen, dem wird dann einfach wiedersprochen und das Spiel geht in die andere Richtung weiter. Sollten die anwälte es wirklich drauf anlegen, so müssten sie daraufhin eine gewaltige Kette auslösen. Das werden sie wohl nicht tun
Wenns was in den Medien gibt, ich bin dabei. Ansonsten kann ich durch vielfache Erfahrungen im Freundeskreis nur http://www.finya.de empfehlen. Witzigerweise bin ich durch Anzeigen dort erst auf Flirt-Fever aufmerksam geworden.
Kommentar by PRotonic — 14. Februar 2008 @ 17:49
Hallo ich habe erneut die agb gelesen und keine hinweise darauf gelesen das 57 euro da drin stehen ich habe es schoneinmal gezahlt und werde es bestimmt nich noch einmal machen .
im notfall werde ich es jetz bis vor das gericht gehen lassen da ich ja nicht denen ihr freier bin und da mein geld abliefer kündigung hab ich auch schon lange geschrieben und die haben sie ignoriert so nicht wenn die mir noch bisschen blöder daher kommen dann zerleg ich den laden .
frecheit ist auch das die einfach das abo verlängern ohne dich zu fragen .
Kommentar by stefan — 19. Februar 2008 @ 02:24
Einige scheinen nicht zu verstehen, dass die umständlichen Kündigungen einfach
IN DEN AGB’S GESCHRIEBEN STEHEN!
Man muss das schriftlich machen, und das geht halt nicht sofort, sondern nur bis Ablauf der näxten Frist.
Nagut, aber wenn die anfangen, hier und da mal ne Kündigung zu ignoriern (lässt sich dann meist nicht nachweisen), ist das natürlich nicht mehr von Begriffsstutzigkeit abhängig.
Würde allen, die drauf reingefallen sind, empfehlen, Rache in Form von Antiwerbung zu machen.
Damit sowas nicht nochmal passiert und der Laden ENDLICH pleite geht. Genau wie Yamba Sparabo & so.
Wenn ich das nur lese: “für weibliche Mitglieder ist die Anmeldung kostenlos”
Kommentar by vegangoth — 26. Februar 2008 @ 00:46
Achja fast vergessen zu erwähnen:
Abgesehn davon, dass man lieber offline flirten sollte,
gibt es zur Not halt genug Singlebörsen die 100% gratis sind.
Auch oft Szene- und gleichgesinntenspezifisch, damit auch für jeden das Richtige dabei ist^^
Kommentar by vegangoth — 26. Februar 2008 @ 00:48
Ehrenschulden
dazu gehören
Ehevermittunsprovisionen,
Spielschulden und
Aufwandsentschädigungen für das horizontale gewerbe.
Die sind leider nicht einklagbar.
es gibt daher keinen rechtsamspruch von flirt-fever.
mögen die in verträge oder agb´s reinschreiben, was sie wollen.
verstößt gegen das bgb bzw. die rechsprechung zum bgb und ist mithin nichtig.
kündigunsvorschlag oben war:
- Email an support@flirt-fever.de (automatische Empfangsbestätigung aktivieren)
- Fax an 01805/187518 (Sendebericht aufbewahren)
- Einschreiben mit Rückschein an Prebyte Media GmbH, Supportcenter, Friedrichstraße 55, 39218 Schönebeck
Für alles braucht man die Kunden-ID-Nummer um sich selbst eindeutig zu identifizieren. Diese ID-Nummer steht in der Email mit der Anmeldebestätigung und den Zugangsdaten.
um sicher zu gehen:
keine email. selbst wenn man unter gesendet den versand dokumentieren kann. ist ggf. im internet verschwunden.
auch eingangsbestätigung von flirt-fever ist mir zu unsicher. schön, wenn der eingangsnachweis vorliegt, die kündigung aber wirkungslos ist, weil die unterschrift fehlt.
Fax-nachweis: gilt nicht.
so die rechtsprechung.
insbesondere deshalb, weil ihr euer fax z.b. um drei monate zurückstellen könnt, um eine eventuelle frist einzuhalten.
also nur kündigung mit einschreiben/rückschein.
kundennummer braucht ihr nicht, eure angaben zu eurer person liegen denen ja vor. das reicht jedem gericht. wers dann nicht findet, verstößt gegen seine sorgfalltspflichten im rechtsverkehr.
ihr sollt euch nicht abmelden oder das ganze kündigen.
die mitgliedschaft ist kostenlos ohne die premiumleistungen.
es geht nur darum, den kostenpflichtigen teil von 17 euro mtl. loszuwerden.
Wer bei abschluss unter 18 war (und ggf. als volljähriger nicht durch rückbuchung der lastschrift innerhalb der rückruffrist von 6 wochen dem vertrag stillschweigend zugestimmt hat), sollte denen das – wenn er/sie e möchte – auf wunsch gern mitteilen. verträge mit mindejährigen gelten nicht. oder hat mindestens ein elternteil zugestimmt?
Wer hartz kriegt, schickt bitte seinen arbeitsamtbescheid an die oder deren ra´s. da kommt dann nichts mehr, weil kläger im voraus die gerichtskosten zahlen müssen.
leute ohne einkommen – seid ihr etwa schüler mit ner schulbescheinigung – zahlen eh nichts.
bei geringem einkommen seht bitte ins internet unter Pfändungfreibetrag, dann wisst ihr ab welchem betrag ihr pfändbar seid.
schickt dann ggf. eure Verdienstbescheinigung – möglichst auch den letzten steuerbescheid – an die. dann herrscht stille.
abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dieses hier nur literarisch zu verwertendes gedankengut enthält und ähnlichkeiten mit der Rechtswirklichkeit nicht aufweist.
ich bin nämlich weder rechtsanwalt noch vom AG zugelassener rectsberater und würde mich andernfalls strafbar machen.
ihr würdet euch doch in diesem falle nicht anders absichern. oder?
einige wenige, sonst würdens mir zuviel, dürfen mich bis zum 30.4.08 noch anmailen, um weiteren oden gehör zu schenken.
jensmajerQyahoo.de
ps
wer zur person übrigends falsche angaben gemacht hat, würde sich laut flirt-fever strafbar machen. wer hat das getan? und ist dann doch aufgrund seiner daten von flirt-fever oder deren ra´s gefunden worden?
Kommentar by jens majer — 3. März 2008 @ 03:48
Ich hatte bei Flirt-Fever per Email ein Kündigungsersuchen eingereicht, was jedoch nicht akzeptiert wurde.
Mir wurde mitgeteilt ich solle das postalisch tun und die Kündigung mit einer Unterschrift versehen.
Ich finde das eine Frechheit und werde meine Marketingfähigkeiten nun einsetzen, um Aufklärung über Prebyte Media zu betreiben.
Kommentar by Miguel Gomes — 3. März 2008 @ 08:51
mir ging es auch so, habe per tel, e-mail. fax gekündigt, alles egal, irgendwas hat diesen blusaugern immer nicht gefallen, habe nun auch die berühmten anwälte Auer Witte Thiel am hals, ich werde es aussitzen…
Kommentar by teddy — 3. März 2008 @ 21:07
hallo ihr zusammen.
ich habe gute neuigkeiten für alle abgezockten.
ich hatte die 57 euro zurückbuchen lassen.
war heute vor gericht, musste nicht mal beweisen das ich rechtzeitig gekündigt habe,
jetzt mal für alle hier: ich zitiere aus dem urteil:::::
der kläger ist nich im recht die genannten betrag von den konten der benutzer abzubuchen, solange dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat und das war in der anmeldung nicht erfragt………
der beklagte muss den ausstehenden betrag denoch entrichten, da es seine pflicht ist, sich über möglicherweiße entstehende kosten vor der anmeldung zu informieren………
also jetzt an alle: wenn das geld vom konto abgebucht wird, könnt ihr es zurückbuchen lassen, müsst es aber trotzdem bezahlen. am besten druckt ihr euch die agb aus bevor man sich anmeldet.
und übrigens musste flirt fever die kosten für die verhandlung bezahlen
mfg
Kommentar by mister cool — 4. März 2008 @ 13:31
Hallo… auch ich hab das problem mti der zahlung… schaut in die agb bei punkt 3.. besonders 3.8…. schriftliches schreiben mit den dort aufgeführten daten erstellen, unterschrift drunter und an die adresse schicken (kopie behalten wäre denk ich ratsam)…und um empfangsbestätigung/kündigungsbestätigung bitten.
habe das heute getan, mal schaun was zurückkommt
Kommentar by Stephan — 6. März 2008 @ 11:02
soo leute.. heute kam die bestätigungs email dass der account ausläft udn gekündigt ist.. also alles kein problem gewesen… waren 2 nette emails die mir zugeschickt worden… völlig problemlos alles
Kommentar by Stephan — 7. März 2008 @ 13:55
Achtung! Die Seite ist eine Falle! Gelockt wird mit tollen Bilden und angeblichen Kundenservice! Die Art und Weise wie man hier um einen Drei-Monats-Betrag abgezockt wird sind nahezu krimminell. Ein gnadenloses Geschäft mit der Einsamkeit! Kein einziger richtiger Kontakt kam zustande, statt desen dauernd Nachrichten auf die man teure SMS senden soll oder Telefonsexnummern! Nicht registrieren, keine Daten, vor allem keine Kontonummer angeben. Man kann angeblich nur per Fax oder schriftlich kündigen, doch ich habe versucht zu faxen, geht nicht. Anrufen nur eine Ansage zu erreichen! Man kann nur hoffen das die Verantwortlichen bald angezeigt werden damit die Abzocke gestoppt wird! Mein Rat an alle de registriert sind, Kündigung und Storno der Einzugsermächtigung per Einschreiben mit Rückschein schicken und Anzeige gegen den Betreiber der Seite stellen!
Kommentar by HK — 7. März 2008 @ 14:31
hallo leute, habe auch das 57€ problem, habe per e-mail, per post bzw. fax gekündigt, erst nach dem 2 ten. fax wurde die kündigung anerkannt, vorher war immer was falsch, die haben es so lange hinausgezögert das noch mal 3 monate fällig waren, habe post von den anwälten auer witte thiel bekommen, werde es ignorieren, die können mich mal, habe ne seite gefunden im internet, da steht klip und klar CHATTEN KOSTENLOS, die werde ich den rechtsverdrehern mal zusenden ….
Kommentar by samson — 14. März 2008 @ 22:19
sorry war der falsche link….. versuche die Google seite zu finden
Kommentar by samson — 14. März 2008 @ 22:36
die schweine haben ich auf der seite gelöscht…. na ja habe ja noch die orginal anzeige…
Kommentar by samson — 14. März 2008 @ 22:45
was haltet ihr davon wenn wir mal die BILD Zeitung darauf ansetzen ? die wird halt sehr viel gelesen, FOCUS bzw SPIEGEL wäre da eher verkehrt
Kommentar by samson — 15. März 2008 @ 16:09
hallo an alle geschädigten,
mein sohn hat sich auch bei diesem verein angemeldet. er hat sich auch, wie ihr alle, abgemeldet – ohne erfolg – und nach etlichem hin und her, meldeten sich auch die anwälte – auer, witte, thiel.
sie gehen jetzt wohl noch dreißter vor. haben meinem sohn angedroht eine strafanzeige – (wörtlich – nicht gegen ihre Person!!) wegen betruges zu erstatten.
hallo fooddesigner hast du auch so etwas ähnliches bekommen?
werde mich mit dir in verbindung setzen.
im übrigen glaube ich nicht, dass sich die medien für so etwas interessieren! habe meinem sohn empfohlen sich an eine verbraucherschutzzentrale zu wenden.
bin gespannt wie das nun weitergeht!
Kommentar by monika.luise — 24. März 2008 @ 12:10
in den AGB’s steht doch alles eindeutig. Wer hallt vergißt in der
Testphase zu kündigen hat halt ein Abo für 3 Monate a der Backe.
In diesen 3 Mon. muß man zahlen aber nicht vergessen zu kündigen sonnst wirds auomatisch wieder um 3 Mon. verlängert.So stehts eindeutig geschrieben. Allso immer und überall erst lesen!!!!!!!!!
Kommentar by sven — 29. März 2008 @ 14:07
Also ich hatte das problem, etliches hin und her etc. . Am Anfang habe ich mich noch auf den Mail und Briefverkehr eingelassen doch dann gnadenlos alles ignoriert und das letzte was kam war das “mein Fall” nun dem Zwangsvollstrecker überreicht werde wenn ich nicht sofort das Geld überweise…
…naja das ist 2 Jahre her und seid der letzten leeren Drohung von den Herren Auer-Witte-Thiel ist auch nix mehr gekommen von denen. Also ignoriert einfach alles, die versuchen Euch nur Angst zu machen, denn es gibt genug Leute bei denen das Wirkt und die brav zahlen.
Gruß
eisiICE
Kommentar by eisiICE — 30. März 2008 @ 15:46
Also leute ich bitte euch. Einfacher gehts doch nicht mit der kündigung.
Hab vor 2 tagen ein brief geschickt mit namen adresse Email und benutzername. Hab noch zusätzlich noch im schreiben drum gebeten das die die kündigung bestätigen und alles zusammen per einschreiben abgeschickt. kopie gemacht und heute kam die bestätigung per Email. Und ich musste keine 57 euro zahlen wiel noch keine 2 wochen komplett drinne war. Ganz easy
Kommentar by Nino di Angelo — 31. März 2008 @ 16:05
hiermit möchte ich nach meiner testphase bei flirtfever kündigen. Bitte senden sie mir die Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Sabrina Müller
Kommentar by Sabrina Müller — 31. März 2008 @ 20:42
Hallo Sabrina,
leider kann ich deinen Account nicht kündigen. Du befindest dich hier auf einem blog und nicht bei flirt-fever.de. Du musst die mail an den Kundenservice von flirt-fever schicken!
Kommentar by Mrsingleboerse — 31. März 2008 @ 22:59
hallo,
hatte mich am 31.03.2008 bei flirt fever.de angemeldet, aber schon vorher gesehen, dass es sich um ein Testabo (14 Tage) handelt. Habe bereits einen tag später die Kündigung zu denen geschickt.( wichtig ist, dass ihr dort alle sachen reinschreibt die die haben wollen!! siehe. AGB punkt 3.8 auf der seite von flirt fever.
habe heute schon die bestätigung der Kündigung per e-mail erhalten.
ganz easy
Kommentar by Ingo — 2. April 2008 @ 14:46
seht euch mal den link an, da hat scheinbar eine ahnung vom recht,,, ist echt gut vormoliert das schreinen an flirt-fever… http://www.chat2me.de/die-flirt-fever-abzocke-20060411/#comment-14
Kommentar by samson — 7. April 2008 @ 19:51
das fax an flirt- fever an 01805/187518 ich auch gesendet, ja geiler sendebricht, stand nur drauf, ” fax angekommen ” nur keine nr, der gegenstelle !!!!
Kommentar by samson — 7. April 2008 @ 19:55
Hallo,
ich habe im Netz schon einiges ausprobiert was Dating Communitys angeht Flirt-Fever ist ein Mafia Verein, die ganzen Problemei in Foren häufen sich ständig und die Anwälte verweigern warscheinlich die Arbeit.
Richtig gute und seriöse Kontaktmärkte sind Paarfieber oder meetic.
Die gefallen mir persönlich am besten obwohl Paarfieber am besten ist weil der Markt ohne Ende Möglichkeiten hat.
Kommentar by Loveboy — 8. April 2008 @ 15:24
hey leute, wann erhält man denn die zahlungsaufforderung? gleich nach der anmeldung? oder wann wird man über diese 14taegige testphase informiert?
Kommentar by she — 8. April 2008 @ 20:36
http://www.flirt-fever.de
Chronologie eines kriminellen Geschäftsmodelles!
Dezember 2007: Anmeldung bei “Flirtfever”.
Dezember 2007: Abbuchung der 0,99€ Beitrag für ein Probe-Abo.
Ich habe den Eintruck, die meisten Profile der “Damen” sind gefakt, sowie die angeblichen Zuschriften!
Angebliche Werbung….
Wahrscheinlich schreibt sie ein Callcenter.
Dezember 2007: erster Versuch der Abbuchung v. 57€.
Dezember 2007: Geld zurückgebucht.
Januar 2008: “AuerWitteThiel”…Inkasso, Mails, Briefe, Drohungen…unter dem Aktenzeichen: 21280019347!
Seitdem nicht wieder auf der Seite von “Flirtfever” gewesen!
April 2008:erneuter Versuch der Abbuchung v. 57€.
April 2008:Geld erneut zurückgebucht.
April 2008: Zahlungsforderung diesmal unter dem Aktenzeichen: 21280394802!
Fortlaufende Aktenzeichen? Sicherlich!
Zur Beachtung: erstes Aktenzeichen: 21280019347 und zweites Aktenzeichen: 21280394802!
Subtrahiert man das zweite, mit dem ersten Aktenzeichen, bleibt eine Differenz von : 375455!
375000 Betrogene in 3 Monaten!!!
Nimmt man die ca. 375000 User (in 3 Monaten) und rechnet sie aufs Jahr hoch, macht das “Summa sumarum” ca.
1.500.000 Betroffene!
Wenn nur 50% davon, die 57€ bezahlen würden, macht das ca.42.750.000!
Fast 43 Millionen Euro!
Das lohnt sich.
Seit wann ist “Flirt-Fever” in den Schlagzeilen? Es gibt Berichte und Schilderung der Abzocke von 2004.
Also 3 Jahre x 43 Milionen Euro, macht ca.130 Millionen Euro!!!
Da muss eine “alte Frau” ganz schön lange stricken!
Also, die Masche ist klar erkennbar.
Man lockt die User mit einen Beitrag von 0,99€ um an die Kontodaten zu kommen und zockt sie dann solange ab, bis nichts mehr geht.
Wann schreitet endlich die Justiz ein?
Oder leben wir in einen rechtsfreien Raum?
Gruss Paul
Kommentar by paul2001 — 10. April 2008 @ 11:34
KEIN GELD FÜR ABZOCKER
Kommentar by paul2001 — 10. April 2008 @ 13:22
ABZOCKE PUR DURCH FLIRT FEVER !!
GEHEN SIE BLOß NICHT ZU FLIRT FEVER DORT WERDEN SIE GEKÖDERT MIT 99 CENT UND DANN KOMMT DIE RECHNNG.
VERSTECKTE ABOFALLE PUR BEI FLIRT FEVER.
DIE BESTEN KONTAKTÄRKTE UND COMMUNITYS SIND: MEETIC PAARFIEBER UND FREINDSCOUT24
Kommentar by RAMON — 10. April 2008 @ 16:22
@Dietmar
Ich hab auch Probleme mit nachbarschaft24.net
Habe keinerlei Hinweise über Kosten gefunden, später bekommen ich einen Brief von der Deutschen Inkassostelle GmbH
Ich hab daraufhin ein Schreiben an den Betreiber von oben genannter Seite verfasst, worauf ich eine Antwort bekommen habe, dass die Kosten klar ersichtlich auf der Seite und in den AGB’s stehen. Daraufhin besuchte ich die Seite nochmal und schon standen die Kosten auf der Seite.
Kommentar by SebastianB — 14. April 2008 @ 19:09
Hallo Leute,
habe heute rechtzeitig mein 14 tägiges Probeabo rechtzeitig per
Fax und zusätzlich per Einschreiben bei flirt-fever aufgekündigt.
Ich bin mal gespannt auf die Reaktion von denen.
Sollten die irgendwelche Summen noch abbuchen, werde ich das sofort zurückbuchen lassen. Die haben rechtlich gesehen keine Chance. Zu der Praxis auf diesem Portal kann ich nur sagen aus eigener Erfahrung, daß das Verarsche pur ist, die Frauen dort sind alle getürkt und an keiner wirklichen Partnerschaft interessiert. Also Vorsicht Männer. Habe auch eine E-Mail an stern-tv. zu diesem Thema Abzocke im Internet geschickt. Mal sehen wie die Reaktion ist.
Kommentar by Uwe — 16. April 2008 @ 11:04
hirmit kündige ich den von mir geschloßenen vertrag von erich rosenberger und support@flirt-fever.de grund anmälden geht flirten geht nicht mit freundlichen grüßen erich rosenberger
Kommentar by erich rosenberger — 18. April 2008 @ 06:41
ja, ich habe mich auch an stern tv gewendet, wenn dass hier von euch noch mehr machen würden, dann hätte flirt fever die arschkarte gezogen.
also leute schreibt fleisig an stern tv, damit könnten wir flirt fever fertig machen.
falls jemand von euch fragen hat, wie er weiter mit flirt fever umgehen soll, (drohbriefe etc.) kann er sich gerne bei mir melden, ich helfe euch gerne weiter.
meldet euch einfach unter superdoern1@gmx.de
mfg
Kommentar by mr.cool — 18. April 2008 @ 09:49
Betrug und Abzocke bei Flirt-Fever! Wer von Euch hat noch einen 6-Monats-”Vertrag” von Flirt-Fever über 72 Euro am Hals, weil er sich für eine 99 Cent teure Testphase angemeldet hat? Die schlechte Nachricht: Ich braucht etwas Nerven, um die Pest wieder loszuwerden! Die gute Nachricht: IHR KÖNNT EUCH WEHREN – ZAHLT AUF KEINEN FALL!
Hier die Schritte:
[b]1. Die Mitgliedschaft auf der Seite http://www.flirt-fever.de sofort kündigen und danach nicht mehr auf der Seite einloggen oder Nachrichten abrufen. (Das wird Euch als „Nutzung“ der Seite ausgelegt) Anschließend noch einmal per Mail an support@flirt-fever.de (Kopie an: kontakt@prebyte-media.de) kündigen, dazu schreiben: “Wegen arglistiger Täuschung und Verdacht auf Betrug erkenne ich etwaige finanzielle Forderungen nicht an.” Weitere Mails von Prebyte zur Beweissicherung aufbewahren – Antworten bringt nichts.
2. Ein Einschreiben mit Rückschein (4,40 Euro) senden an:
Prebyte Media GmbH
Baumkirchner Strasse 4
81673 München
[/b]
Muster-Text:
(ANFANG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung alle jemals erteilten
Einzugs- und Abbuchungsermächtigungen für mein Konto Nr. XXXX bei der Bank XXXX und weise Sie darauf hin, dass ich den Vertragsabschluss, auf den Sie sich berufen, nicht anerkenne. Ihre Forderungen betrachte ich als illegal.
Das Fernabsatzgesetz verpflichtet sie – deutlich und an prominenter Stelle auf den Endbetrag und eventuelle automatische Vertragsverlängerungen aufmerksam zu machen. Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt jedoch auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom XXXX (Datum der Registrierung für die Testphase) nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.
Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet.
Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
(ENDE)
[b] 3. Abwarten, bis der strittige Betrag von der Firma Webtrade (die arbeitet mit Flirt-Fever zusammen) vom Bankkonto abgebucht wird. DANACH (vorher bringt es nichts) sofort mit der Bank Kontakt aufnehmen (geht meist per Mail) – die sofortige Rückholung veranlassen und dazu eine Lastschriftsperre beantragen. Danach ist das Konto erst einmal gesichert.[/b]
[b]4. Oft ist damit erledigt. Falls Ihr nun Post einem Abzocker-Anwalt (z.B. Auer – Witte – Thiel )oder einem Abzocker-Inkasso-Büro (Webtrade) bekommt, bleibt cool und sendet einen fast identischen Brief (wieder per Einschreiben mit Rückschein) zurück
:[/b]
(ANFANG)
Sehr geehrter Herr …
Ihr Schreiben entbehrt jeder Grundlage, da ich mit der Firma Prebyte zu keinem Zeitpunkt einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen bin.
Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom XXXX (Datum der Registrierung für die Testphase) nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.
Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet. Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Das habe ich der Forme Prebyte gegenüber bereits deutlich gemacht: [FALLS DER BRIEF VON EINEM ANWALT KOMMT, FÜGT NOCH EIN:] Außerdem bitte ich Sie, mir Ihre Aktivlegitimation vorzulegen.
(ENDE)
[b]5. Dann habt ihr es geschafft – sie zucken noch ein bißchen, aber mir ist kein Fall bekannt, wo Prebyte gekagt hätte. Sie wissen schließlich selbst am besten, was sie für SXXXX bauen. Wenn es wirklich einmal zu einem Prozess kommen sollte, druckt dieses Text hier und noch ein paar Beschwerden aus und ladet die Lokalzeitung dazu ein! Wenn Ihr Flirt-Fever (kostenlos) zusätzlich fXXXXn wollt (verdient haben Sie es allemal), dann erstattet auch Anzeige bei der Polizei wegen versuchten Betruges (Viele Polizeien bieten Online-Anzeige an, besser es ist aber vorbeizuschauen). Ich habe das auch gemacht.
Außerdem könnt ich euch bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern über die Firma beschweren oder bei der Münchener Anwaltskammer über die Herren Auer – Witte – Thiel. Macht Druck! Polizei, Staatsanwälte und Berufsverbände sind zwar nicht immer auf der Seite der Verbraucher – zuweilen übernehmen sie sogar unkritisch die Position von Prebyte – aber es gibt keinen Fall, das irgendwer, der sich gewehrt hat, verklagt wurde und zahlen musste! Sitzt die Sache einfach aus und benutzt die Formbriefe.
WER ZAHLT, MACHT DEN BETRÜGERN IHR HANDWERK ERST MÖGLICH!
Besucht auch http://www.anti-flirt-fever.net.tc/ [/b]
VIELE GRÜSSE – KÄMPFEN STATT ZAHLEN !!!
Kommentar by DER TAPIR — 19. April 2008 @ 11:19
Hi Leute,
Ich hab an Flirt-Fever eine Kündigung gechickt und zwarin der Form wie DER TAPIR meinte (ganz unten der Kommentar). jetzt habe ich habe von Flirt-Fever dieses schreiben zurückbekommen und bin mir unsicher ob die jetzt damit durch kommen würden oder nicht.
1. Text: Habe ich per mail an Prebyte Media geschickt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung alle jemals erteilten
Einzugs- und Abbuchungsermächtigungen für mein Konto Nr. XXXX bei der Bank XXXX und weise Sie darauf hin, dass ich den Vertragsabschluss, auf den Sie sich berufen, nicht anerkenne. Ihre Forderungen betrachte ich als illegal.
Das Fernabsatzgesetz verpflichtet sie – deutlich und an prominenter Stelle auf den Endbetrag und eventuelle automatische Vertragsverlängerungen aufmerksam zu machen. Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt jedoch auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom XXXX (Datum der Registrierung für die Testphase) nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.
Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet.
Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
2. Text: kam die antwort von denen zurück
“Sehr geehrter Herr Tschech,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.04.08.
Mit Verweis auf geltende Bestimmungen aus dem BGB Bürgerliches Gesetzbuch; unseren Allgemeinen Bestimmungen AGB sowie Ihrer letzmaligen Nutzung unseres Service bei http://www.flirt-fever.de mit Datum vom 24.04.08 können wir Ihrem Widerruf mit Schreiben vom 25.04.08 nicht stattgeben.
Auszug unsere AGB`s:
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Auszug BGB Bürgerliches Gesetzbuch
§ 312d ” Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ” Abs. 3 Satz 2 :
“Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.”
Wir bitten um Ihr Verständnis, hier nur nach geltenden Bestimmungen und unseren AGB`s verfahren zu können.
Mit freundlichen Grüssen
Svea Zimpel
Prebyte Media GmbH
Supportcenter
Friedrichstraße 55
39218 Schönebeck”
könntet ihr mir bitte ein Rat geben wie ich jetzt verfahren kann?
Kommentar by Gregory Tschech — 28. April 2008 @ 13:20
Hallo liebe geschädigten,
also kurz um nehmt euch einen anwalt der auchnoch bei abgeschlossener rechtschutzversicherung sich jeder nehmen kann und verweißt die prebyte media nurnoch auf euren anwalt! ich bekam nurnoch 2 emails sendete diese zu meinem anwalt und ab da an war ruhe!! WICHTIG nicht einschüchtern lassen was die herren da schreiben ist einfach lächerlich!!! Danke Prebyte media
Fass ohne boden ?
ich hatte das selbe problem hab erst die 30 euro nachgezahlt aber irgendwann bei 300 euro hörte der spaß auf da eine kündigung laut prebyte media nie möglich war
Kommentar by Schrender — 29. April 2008 @ 23:28
Ganz einfach.
Nochmal schreiben mit dem Vermek:
“Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.”
[Quelle:www.verbraucherzentrale.de]
Des weitern
“Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher” § 138 BGB Abs.2
“Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. ”
[Quelle http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Man kann sich noch auf Betrug berufen (aber nur als letzten Schritt)
§ 263 Abs. 1 & Abs. 3 Zeile 2 StGB
Kommentar by the-kami — 11. Mai 2008 @ 14:46
Hallo,
habe mich gestern bei flirt-fever angemeldet. Hatte gedacht es wäre kostenlos. Als ich mich entscheiden sollte mit welcher Bankkarte ich bezahlen soll, habe ich einfach nichts gemacht, da ich es nicht weiter testen möchte.Also habe ich auch keine Bankdaten und so gegeben. Muss ich jetzt auch damit rechnen, dass ich die Rechnung per E-mail oder Brief bekomme, obwohl ich den Account garnicht benutzt habe, sondern mich nur angemeldet???
Kommentar by Damy — 16. Mai 2008 @ 23:36
Habe mich jetzt ebenfalls unter http://www.anti-flirt-fever.net.tc eingetragen und an stern TV geschrieben !!!
Zuvor hatte ich eine Abbuchung in Höhe von 72,- € von meiner Bank zurückholen lassen, woraufhin nach einer ganzen Weile Post von einer dubiosen Anwaltskanzlei kam.
Bisher habe ich jedoch nicht bezahlt und werde dies auch nicht tun, da ich Nichts unterschrieben und das Portal auch nie mehr genutzt habe, zumal die scheinbar betreffende Stelle, auf der das vermeintliche “Abo” abgeschlossen wird/wurde, in keiner Weise eindeutig und klar definiert ist.
Kommentar by Timo Kopf — 20. Mai 2008 @ 22:15
Hy leidens genossen ich hab auch probiert die scheiss anmeldung bei flirt-fever zu kündigen und solangsam hab die schnautze voll gestern hab ich da mal angerufen und wenn sie das nicht sofort kündigen meld ich das dem Verbraucherschutz Und komischer weissen hab ich heute ein Email bekommen das sie sich fort darum kümmer und nur noch mein Benutzername brauchen!!!!
Und sobald die Kündigung erledigt is und ich eine Bestätigung hab meld ich das dem Verbraucherschutz
RACHE IS SÜSS
Kommentar by Stefan — 22. Mai 2008 @ 13:28
Kann mir bitte jemand helfen? oO
Hab dummerweise auch so ein flirtfever-Theater hier und mittlerweile schon drei (!!!) Adressen, wo die Kündigung dann hingehen soll, damit sie angeblich auch endlich mal anerkannt wird.
Find das schon arg fragwürdig, dass es da so viele Adressen gibt, die sich bei Anschreiben die Zuständigkeit gegenseitig in die Schuhe schieben und man munter weiterbezahlen kann. >_
Kommentar by Me — 25. Mai 2008 @ 17:09
Also:
ich habe auch erstmal gestuzt, als ich das mit der Kündigung gelesen habe. Ich dachte, erstmal sehen, was so dabei rauskommt. Und das waren unseriöse Angebote, Spammails in bewundernswert hoher Anzahl, zweideutige Angebote – aber nun wirklich nichts sinnvolles.
Da die Faxnummer über Stunden besetzt war, habe ich folgendes ausprobiert. Ich habe einen Brief mit sämtlichen Angaben geschrieben:
Anschrift (wahrscheinlich hagelt es jetzt postalisch Werbung)
Mitgliedsname
Emailadresse
Datum
Unterschrift
voller Name
das habe ich ausgedruckt und unterschrieben und an eine von diesen Prybte Media Adressen geschickt. Am nächsten Tag hatte ich eine Kündigungsbestätigung per Mail.
Tja. Ich habe heute trotzdem vorsichtshalber per Einschreiben mit Rückschein (Kostet um die vier EUR) gekündigt – sicher ist sicher.
Kommentar by Florian Jung — 27. Mai 2008 @ 16:11
Hallo Leute,
ich habe mich am 30Mai bei flirt-fever angemeldet. Habe die AGB nicht richtig gelesen, da kam schon…..14 Tage Test 1, 99 Euro oder 3 Monate 23 Euro. Habe noch nicht bezahlt, weiß aber nicht, wie es weiter geht?
Nach dem, was ich hier gelesen habe, bekomme ich langsam Angst.
Was soll ich jetzt tun ?
Kann mir vielleicht Jemand helfen ?
Danke
Kommentar by Kasia — 1. Juni 2008 @ 09:49
Hallo, mich verwundert das solche Firmen immer im Osten von Deutschland sitzen. Geht zu den Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt. Die Anwälte die so groß sich melden Sitzen in München in der Bayerstraße. Das ist das Bahnhofsviertel und haben sich darauf konzentriert solche Betrugsfirmen zu schützen. Meine Anwälte die ich eingeschalten habe erhalten auch keine Antwort. Setzt euch zur währ dass die Abgemahnt werden. Hier handelt sich eindeutig um Abzocke im großen still da die Firma und die Webseite Flirt-Fever.de in München unter folgenden Daten bei Denic angemeldet sind.
Name: Marco Gerstner
Organisation: Prebyte Media GmbH
Adresse: Baumkirchner Str. 4 1
PLZ: 81673
Ort: Muenchen
Land: DE
Telefon: +4980933371
Telefax: +4980933371
E-Mail: m.gerstner@prebyte-media.de
Auch die angegebenen Telefonnummern sind keine Münchner Nummer den München hat die Vorwahl 089… Gibt es euch nicht viel zum überlegen. Auch unter der angegebenen Anschrift gibt es keine Büroräume nur einen Briefkasten.
Gruss an alle Peter
Kommentar by Peter — 4. Juni 2008 @ 07:50
Hi, alle zusammen. Habe gerade eine4n Anruf von Auer-Witte -Thiel wegen angeblicher Forderungen der Prebyte Media (flirt fever Betreiber)
erhalten. Nach tatsächlich erfolgreicher Partnervermittlung hatte ich
im September 2007 gekündigt Kündigungsschreiben nicht akzeptiert.
Hatte dann im Dezember2007 noch einmal – diesmal unter Zeugen – gekündigt. Angeblich sind die Kündigungen nicht angekommen.
Dann begann das Spiel Abbuchung – Rückruf – Schreiben der Anwälte usw. habe die Anwälte mehrfach aufgefordert, endlich das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Und dann nichts mehr gehört.
Werde mich notwendigenfalls an die Anwaltskammer wenden, weil m. E, nach die Anwälte mit involviert sind.
Gruß aus Hamburg
Kommentar by chrizzley — 9. Juni 2008 @ 11:25
hi erstmal ich habe mich vor paar wochen angemeldet aber nichts mit der
1,99 oder 57 für drei Monate angelickt.
Heute habe ich meine mails gecheckt und gelesen dass mich leute Kontaktiert haben, ich wurde neugierg und hab aufprobe angeklickt und meine Kontendaten eingegeben.
Aber nach eine stunde war dass ncihts für mich und ich wollte mein Account löschen was aber irgendwie nicht klappte.
Ich hab gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen und war geschockt.
ich habe sofort ne kündigung geschrieben ich wollte eben wissen ob dass reicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich ab sofort dass von meinem Sohn eingerichtete Konto mit dem
Profilnamen lil_baby_boy88.
Mein Sohn hat meine Kontodaten eingegeben und etwas mit 1,99 € zur Probe angeklickt.
Bitte schicken Sie mir doch eine Bestätigungs email.
Ich werden Sie nochmals zur Sicherheit per Einschreiben und Fax kontaktieren.
Falls Sie die angegebenen Maßnahmen ignorieren werde ich sofort rechtliche Maßnahmen einleiten.
Freundlichen Grüß
Bitte um schnelle Hilfe…………..
Kommentar by baby boy — 17. Juni 2008 @ 01:01
hallo alle zusammen. habe immer noch nicht bezahlt, aber schon gekündigt ( per einschreiben mit einem rückschein) nach 3 tagen kam ne antwort, die kündigung wurde akzeptiert. bin echt erleichtert. gruß aus wilhelmshaven.
Kommentar by Kasia — 17. Juni 2008 @ 19:15
Hallo,
erstmal ein großes Lob, dieser Blog hat mir sehr weitergeholfen.
Ich habe ebenfalls, Mitte Mai 08 mich für 14 Tage angemeldet und dann NICHT gekündigt. Heute bekam ich die Abrechnung von 69 Euro von meiner Bank (Kreditkarte).
Ich würde jetzt gerne nocheinmal für zusammenfassen wie ich vorgehen muss!
1. Sofort den Account kündigen (Email an Support@flirt-fever.de), Antwort Mail abwarten und dann über den bei der Mail mitgeschickten Link in der Maske kündigen.
2. Sofort zur Bank gehen und rückbuchen
3. Einschreiben mit Rückschein und Tapirs Musterschreiben an
Prebyte Media GmbH
Baumkirchner Strasse 4
81673 München
und natürlich Unterschrift nicht vergessen
4. Wenn sich nun Anwalt oder Inkasso meldet, Tapirs zweiten Brief
mit Rückschein an die Absender schicken
5. Dann noch ein wenig abwarten und es müsste so geschafft sein oder?
Es wäre schön wenn mir dies nocheinmal jemand bestätigen könnte, der es schon durchgestanden hat
Gruß
Sven
Kommentar by Sven Maier — 24. Juni 2008 @ 18:39
Hallo @ all,
bin auch auf diese Betrüger reingefallen und habe das “Abo” nicht gekündigt.
Nachdme ich denen per E-Mail das Musterschreiben von Tapir geschickt habe, habe ich diese typische Abzocker Antwort erhalten:
Sehr geehrtes Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gern möchten wir Ihre Fragen beantworten.
Sie sind mit uns einen Vertrag eingegangen, indem Sie sich am 26.05.2008 bei http://www.flirt-fever.de zum Test des Nachrichtenservices angemeldet haben.
Am 09.06.2008 hat sich Ihr Testaccount durch Nichtkündigung in einen Vollaccount umgewandelt. Der Betrag in Höhe von 69,00 Euro ist dabei einmalig für das 3-monatige Abonnement.
Dem haben Sie bei der Freischaltung des Nachrichtenservices mit Klick auf den „Bezahlbutton“( Akzeptanz der AGB + Konditionen) sowie bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf der Authentifizierungsseite zugestimmt.
http://www.flirt-fever.de/images/authentifizierungXXXX.gif
Mit Verweis auf geltende Bestimmungen aus dem BGB Bürgerliches Gesetzbuch; unseren Allgemeinen Bestimmungen AGB sowie Ihrer letzmaligen kostenpflichtigen Nutzung unseres mailboxbasierten und internen Nachrichtenservice bei http://www.flirt-fever.de mit Datum vom 28.05.2008 um 17:43 Uhr (Nachweis über IP-Adressendatierung) können wir Ihrem Widerruf mit Schreiben vom 25.06.2008 nicht stattgeben.
Auszug unsere AGB`s:
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Auszug BGB Bürgerliches Gesetzbuch
§ 312d ” Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ” Abs. 3 Satz 2 :
“Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.”
Wir bitten um Ihr Verständnis, hier nur nach geltenden Bestimmungen und unseren AGB`s verfahren zu können.
Schade, dass Sie flirt-fever nicht weiter nutzen möchten.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen/deaktivieren möchten, können Sie dies per Brief oder per Fax tun.
Bitte senden Sie Ihren Brief an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstrasse 55, D-39218 Schönebeck oder Ihr Fax an die Nummer + 49 (0) 3928 / 42 167 29
Zur eindeutigen und schnellen Bearbeitung durch unser Support-Team, muss Ihre Kündigung bitte folgende notwendigen Informationen enthalten:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- die bei der Anmeldung verwendete Email-Adresse
- Benutzername
- Unterschrift
Bitte senden Sie uns diese Informationen in Ihrer Kündigung mit. Dann können wir sofort Ihren Kündigungswunsch bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Bahr
Prebyte Media GmbH
Supportcenter
Friedrichstraße 55
39218 Schönebeck
Tel: + 49 (0) 1805 / 452 763 *
Fax: + 49 (0) 1805 / 187 518 *
* (0,14 Euro/Min. dt. Festnetz / Mobilfunknetz kann abweichen)
http://www.prebyte-media.de
Handelsregister: München HRB 151651
Geschäftsführer: Florian Seubert, Marco Gerstner
LUSTIG NUR, dass diese Kriminellen mir 57 € abgebucht hatten und nicht 69€! Also typisch, die Säcke buchen bei jedem mal was anderes ab und labern immer den gleichen Müll!
Hat jemand einen Tip was ich machen soll? Bestimmt kommt bald noch ein Brief von den “tollen” Anwälten aus München!
Zahlen werde ich im Leben nicht! Da können die lange warten! Die Kündigung bringt doch nichts, da die einen nur terrorsieren wollen und ständig was neues behaupten werden.
Danke für Euren Rat!
Kommentar by flirt_fever_HASSER — 26. Juni 2008 @ 11:26
NICHT ZAHLEN!!!
AUSSITZEN!!!!
DIE VERKLAGEN NIEMANDEN!!!!
GRUSS PAUL
Kommentar by paul — 26. Juni 2008 @ 18:16
Hallo zusammen,
hier der Rat der Verbraucherzentralen:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ121458464811789/link308612A.html
KEIN GELD FÜR ABZOCKER! Lasst Euch blos nicht einschüchtern, denn die können Euch gar nichts!
Kommentar by Markus — 27. Juni 2008 @ 18:47
Hallo Zusammen
Ich bin auch drauf reingefallen. Bei mir war es so. Ich habe auf den Button 1,99 Euro geklickt (Testabo) und hab dann erstmal geschaut. Hab nach einer Woche dann einen Brief (Kündigung) Mit Rückschein (Kostet zwar mehr ist aber Sicherer) geschickt. Die haben sich gemeldet jaja alles okay. Konto gekündigt usw. So dann Buchen diese Assis tatsächlich 69 Euro ab. Ich zu meiner Bank hier bitte zurücküberweisen bla bla. Hatte mich dann mit dem Bankangestellten noch drüber unterhalten, ob mann nicht eine sperre einrichten könnte damit diese leute nix mehr abbuchen können. Geht nicht ich müsste bei jeder Abbuchung Seitens von Flirt Fever, zur Bank und zurückbuchen lassen. Irgendwann hören die auf weil es zu teuer ist. Naja und nach 2 Monaten kommt der Kracher, Auer Witte Thiel melden sich mit einem Brief bei mir. Ich dahin geschrieben das ich ja das Gekündigt habe und das auch bestätigt bekommen habe. Naja bis jetzt kam noch nichts zurück. Versucht anzurufen,natürlich allle Leitungen besetzt. Also ich werde nix bezahlen. Das sind reine Einschüchterungsversuche was die machen. Geht mir am Arsch vorbei. Ich hab Beweise das ich Gekündgt habe und das die Kündigung bei denn Angekommen ist (Dank des Rückscheins) können mir also an die Pupe fassen.
mfg. HSVMAN89 (Flirt-Fever Nickname)
Kommentar by Bettels — 28. Juni 2008 @ 18:34
Trage dich in diese Liste ein um gegen Flirt-Fever zu protestieren und zu zeigen das Du dich nicht abzocken lässt
http://antifever.an.funpic.de/index.php?page=sigs
Kommentar by oliver — 30. Juni 2008 @ 11:51
hey ihr lieben
dummerweise habe ich mich bei flirt fever angemeldet. damals war ich 14 und habe angegeben ich wäre 16. jetzt steht mein alter als 18 drin und ich habe angst, das ich zahlen soll. ündien kriege ich auch nicht hin, da ich dumerweise die mail mit der kunden ID gelöscht hatte. was soll ich nur tun????
bitte helft mir!!!
grüßle maria
Kommentar by Maria — 2. Juli 2008 @ 01:24
hallo maria,
mädchen müssen doch bei denen eigentlich gar nicht zahlen!!!!
Kommentar by paul — 2. Juli 2008 @ 17:53
echt? aber ich muss iwie trotzdem meine handynummer zur authentifizierung angeben….
Kommentar by Maria — 3. Juli 2008 @ 15:59
ich habe folgenes prob ich habe also mich da angemeldet und habe 1.99 bezahlt hab mich aber nach 1 woche per e.mail abgemeldet sooo und nun hab ich hier eine last schrift von 69 euro liegen was soll ich tuhen??
Kommentar by Maik — 22. Januar 2009 @ 18:59
am besten zurückbuchen lassen
Kommentar by icke — 25. Januar 2009 @ 20:32
hey leute…auch ich bin auf den misst reingefallen habs eben gesehn als ich im online banking war…hab leider 2 accounts angelegt eins mit ner fake e-mail adresse und nem fake e-mail namen und eins mit meinem richtigen name und adresse etc. hab dann von beiden accounts aus ne nachricht geschrieben das ich auf mein wiederrufsrecht plädiere und das geld gern zurück haben möchte und habs mir jetz auch einfach selber zurück geholt weils mir zu lange dauert…wie soll ich mich jetz weiter verhalten….habe anchd er 14 tägigen kündigungsfrisst nicht gekündigt und habe auch keine mails mehr wegen anmeldung usw. wär nett wenn ihr mir antworten könntet
Kommentar by patte — 10. Februar 2009 @ 20:44
soo mich hat es jetzt auch erwischt
habe direkt eine email an den flirt fever support geschickt
und auch ne bestätigungs email bekommen das die email bald bearbeitet wird…na mal schauen, von mir wollen sie 69 euro haben
gut das ich es nicht mehr auf dem konto hatte sonst hätte ich das nie bemerkt ^^
mal schauen was bei mir passiert
mfg
Kommentar by Jens — 11. Februar 2009 @ 13:26
Hallo, habe lt. meinem Rechtsanwalt Brief verfasst an diese Fa. Prebyte Media GmbH wie folgt u. Antwort von Fa. Preybyte erhalten sowie von Rechtsawälte “Auer, Witte, Thiel” , in denen die mir die angeblichen Zugangsdaten nachweisen. Kosten sind nun auf 109,96 gestiegen (Mahnkosten etc.), welche man lt. Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt nicht zahlen soll. Einfach die Schreiben ablegen!!!! Das werde ich auch tun. Wenn ein Gericht sich melden würde, müsste man reagieren. Also, immer Kontoauszüge durchsehen, falls etwas von denen abgebucht wurde, zur Bank gehen und den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen. Die Abbuchung darf aber nicht älter als 6 Wo. sein.
Brief:
mit Schreiben vom ….machen Sie einen Betrag in Höhe von 57,– € Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass ein Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen s. anhängender Auszug der Verbraucher-zentrale Bayern und gemäß Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt.
Bei den fragwürdigen Angeboten kommt in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag zustande. Grund: In vielen Fällen werden die Kosten für die Informationen oder Dienste verschleiert. Die Nutzer hatten nicht die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn sich die Preisinformationen ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden und die Internetseiten so gestaltet sind, dass den Verbrauchern und Verbraucherinnen bewusst vorenthalten wird, dass das Angebot Kosten verursacht oder in einem Abonnement endet.
Hier hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Hochachtungsvoll
Ich hoffe, das war euch eine Hilfe!!
Kommentar by brigitte — 11. Februar 2009 @ 17:42
Also ich versteh die Leute nicht die hier trotz allem blauäugig die 69€ bezahlen und die Leute mit den Methoden durchkommen lassen. Die sind mittlerweile bei den Verbraucherzentralen und vielen Anwälten bekannt und jeder sagt man soll NICHTS bezahlen da sie so gut wie gegen jedes Gesetz verstossen.
Wer hier nun sagt: Du hast es bestellt, also zahl auch, stand ja so in den BGBs (mein Anwalt hat gelacht als er gesehen hat das Preisinfos in deren Bürgerlichem Gesetzbuch geschrieben stehen).
Sorry, aber wer so dämlich ist und sich kleinkriegen lässt dem ist nicht zu helfen.
Das Gesetz ist komplett auf eurer Seite, kommt nicht einmal auf die Idee euch aufgrund von Anwaltsschreiben/Mahnschreiben kleinkriegen zu lassen.
Also, ZAHLT NICHT!
Letztens war ein Bericht über genau so eine Masche, der Anwalt bekam für diese Arbeit und aufgrund dessen das so viele wirklich bezahlt haben 15.000€ im Monat. Die Anwaltskammer konnte ihn aber nicht rausschmeissen weil er nichts illegales tut, sondern im Auftrag des “Mandanten” handelt.
Soviel zur Abzocke…und ihr wollt dem Anwalt und der Firma einen schönen Lebensabend spendieren? Glückwunsch, ich mach auch so eine HP auf, schick euch Mahnschreiben und ihr überweist alle artig
Man man…lasst euch nich verarschen
Kommentar by Torben — 12. Februar 2009 @ 10:21
Also, Leute, meine Erfahrung ist folgende.
Ich habe schon eine Menge schlechter Erfahrungen gemacht mit Internetbörsen.
Vorweg zu sagen, das bei Flirtfever die meisten Damen nicht antworten.
Also, du fängst bei 1.99€ an, zahlst brav, es fällt Dir auf, daß ab Seite 15 die selben Frauen wieder kommen.
Auf Fragen zur Person schreiben die Damen nix
(kann ja auch ein Typ sein oder sonstwer).
Du willst also wieder raus.
Die Kündigungsschreiben werden nicht beantwortet, aha!!, was ist da los, ganz einfach, Vogel Strauß Technik, Kopf in den Sand, keiner sieht mich.
Der Arsch schaut also noch raus – bitte kräftig treten.
Wenn ich sage treten, meine ich nicht zahlen, was immer kommt.
Schau auf die Seite:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
Was machen wenn die Dir 69, 39 oder was auch immer, bei mir waren es 69€ vom konto abziehen? Angst?? Zahlen??
Lastschrift zurück, der User muß klare Möglichkeiten der Kündigung haben, Buttons zum Profillöschen, usw., was auch nicht möglich ist.
So, ich hatte also per Mail gekündigt, 14 Tage frei, schon nach 2 Tagen. Keine Bestätigungsmail.
Dann 69€ abgebucht, keine Antwort auf Mails.
Ich hoffe inständig, einer von Euch hat soviel Geld um solche Verbrecher vor Gericht zu ziehen, wenn ich es hätte, würde ich die schon kriegen.
Aber zu Deinen Fragen.
Zahl auf gar keinen Fall, die müssen jetzt ran!!!
Aber warum, du hast ja fristgerecht gekündigt per Mail, das genügt.
Das wissen die !!!! Die hoffen, daß Du Angst hast und brav zahlst!!
Wenn die Geld wollen, müssen die einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, der Geld kostet. Widersprechen.
Dann kommt es zu einem Verfahren, wo Du Deine Kündigung, Mitgliedschaft,etc.zeigst, der Kläger, also Flirtfever muß nun alle seine Daten offenlegen, die er nicht hat, peinlich!!!
Es kommt nicht soweit, die wollen nur schnell Deine Kohle, bei einem Richter kommen solche Typen genau richtig!!!
Also, zahl Nicht!!!, Hab keine Angst!!!!
Bei anderen Börsen dasselbe.
Mein Rat, schreib eine vernünftige Anzeige in die Zeitung oder gehe in ein Cafe und mach Looki Looki, vielleicht kommt dann was.
Wenn es fast nix kostet, dann ist auch fast nur Scheiße in der Packung.
Eine Kontaktanzeige kostet was, aber da antworten (vielleicht) reelle Frauen, bei solchen I.- Börsen ist fast alles nur Fake!!!
Außerdem schreiben 50 – 100 Typen einer einigermaßen ansehnlichen Frau, die noch alle Zähne und ein paar Haare auf dem Kopf hat.
Welchen nehmen??
Chris
Kommentar by Wiebrodt — 22. Februar 2009 @ 17:59
Noch eins:
Keine Einschreiben schicken, Mail muß genügen!!
Ich bitte einen RA, darum, gegen die angegebenen RAs etwas zu unternehmen. Die gibt es wahrscheinlich auch nicht!!
Chris
Kommentar by Wiebrodt — 22. Februar 2009 @ 18:19
Hi, bin auch einer der “Dummen”. Werde morgen den Betrag zurückbuchen lassen. Habe Flirtfever auch die Vorlage aus dem oben genannten Beitrag zugeschickt. Freue mich schon auf die Post von deren “Anwälten” ….
Kommentar by Hubertus — 26. Februar 2009 @ 01:24
Ich hab in schreiben hin geschickt das die doch bitte das abo kündigen sollen da da stand dfüt 1.99euro mal zu testen und drunter stand dick und fett ” EINMALZAHLUNG” so den daruaf folgenden Monat ging icvh auf die Bank und BÄM da is von den Abgebucht wurden >.< also habbich es zurück buchen lassen so nun kamm heute der brief das ich das doch bitte bezahlen soll sonst würde es an den ihre Anwälte gehen ? WTF!?
Auif jeden fall nach dem ich den das Schreiben geschickt hatte kamm eine E-Mail das mein Abo (was ich ja garnicht wollte in dem schuppen) +
gekündigt sei!!
ich werde die eine rechnung eventuell bezahlen wenn danach nochwas kommt werde ich vor gericht ziehen….
Kommentar by Das dunkle Omen — 3. März 2009 @ 13:20
NICHTS ÜBERWEISEN!!!
Wenn die abbuchen, sofort Rückbuchung veranlassen.
Hatte 2006 mich angemeldet, nichts hat funktioniert. Seitdem versuchen die Geld einzutreiben, bekommen haben die bisher nichts.
Diverse schreiben hab ich hier rumliegen, schon lustig was die versuchen um an das Geld zu kommen.
Mein letzter Brief lautete in etwa so:
Ihr Säcke könnt mir weiterhin tausende von Briefchen auf Eure Rechnung zuschicken, Kohle werdet Ihr niemals sehen.
Versuchts auf gerichtlichem Wege, ich lache Euch aus.
^^
BEZAHLT BLOß NICHT UND LASS EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN.
Kommentar by senta — 5. März 2009 @ 17:33
Hallo!
Mitte 2008 habe ich mich bei flirt-fever.de angemeldet. Ist wirklich keine tolle Seite, aber davon ab: Ich registrierte mich als Testuser. Es ging dabei für mich niemals, in keiner Weise hervor, dass dieser Testzugang in einem kostenpflichtigen Vertrag enden könnte. Überall stand fett “Jetzt kostenlos anmelden”.
Nun wurden mir 69 Euro von meinem Konto abgebucht. Ich gehe davo aus, dass nächsten Monat das gleiche geschen wird. Ein Skandal!!! Ist es nicht so, dass die Möglichkeit dass das Ganze kostenpflichtig werden muss zum Schutze der Internetuser ersichtlich werden muss?
Wie sollte ich mich denen gegenüber nun verhalten? Fühle mich natürlich hinters Licht geführt.
Kommentar by marc — 7. März 2009 @ 22:29
Hallo zusammen
ich hab ähnliche erfahrung gemacht wie ihr. hatte mich bei ff angemeldet für 1,99€ und hab rechtzeitig vor ablauf von 2 wochen gekündigt und muss daher nix zahlen. daraufhin hab ich antwort erhalten, daß mein abo NACH 3 MONATEN gekündigt werde. Darauf meine antwort das ich vor ablauf der testphase gekündigt hab. das wird nun von pre byte media bestritten. Geld wurde abgebucht…und von mir zurück. mahnung kam bei mir an mit der drohung das sie ihre anwälte einschalten. mittlerweile hab ich das 2. schreiben der kanzlei bei mir liegen mit der drohung einer zwangsvollstreckung um die mittlerweile 122€ einzutreiben. von mir sehen die keinen cent selbst wenns vor gericht geht wegen lepischen 122€ . aber wenn ich zahlen würd würd ich denen nur das weitere vorgehen gegen ahnungslose user finanzieren….nicht mit mir leute!!!!
Kommentar by maniac — 13. März 2009 @ 07:47
Kann den anderen betrogenen ff-testern nur von einer zahlung der geforderten kohle abraten auch wenns weniger stressig wär und schneller ginge als sich mit pre-byte anzulegen. aber dieser betrüger-maschinerie muss man ganz bewusst entgegenwirken. Bloß nicht weichkochen lassen. dieser unseriöse laden gehört verboten und die betreiber eingesperrt will gar nicht wissen was die an leuten wie uns verdienen nur weil die lieber ma eben zahlen anstatt sich zu wehren
Kommentar by maniac — 13. März 2009 @ 07:59
hallo,
ich hab mich letztes jahr im juli oder so (weiss nich mehr genau) bei flirt fever angemeldet.
danach war ich nie wieder auf der seite bis zum 22.02. dieses jahr.
ich habe die 1.99 fur 2 wochen testphase gezahlt mit kreditkarte.
von der automatischen verlängerung von 3 monaten hab ich nix gewusst.(AGBs nicht gelesen) nun sind mir am 08.03. 69 € abgebucht worden. also genau die 2 wochen nach der testphase.
denkt ihr es macht sinn das geld zurück zu fordern?? hab ja nicht gekündigt in den 2 wochen…
ich akzeptier das jetzt mal so da ich ja selbst zu blöd war…
auf jeden fall hab ich jetzt per mail gekündigt, bin mal gespannt ob das so akzeptiert wird oder ob in 3 monaten wieder abgebucht wird. noch einmal werd ich sicher nicht zahlen!
was kann ich dagegen tun die haben ja meine kreditkartennummer usw?
BITTE UM ANTWORT HAB KEINEN PLAN
ps bin aus belgien
Kommentar by Daniel — 13. März 2009 @ 14:54
hallo nochmal ich
konkrete frage :
besteht die möglichkeit das ich die 69 euro zurückbuchen kann auch wenn ich mit kreditkarte gezahlt habe??
Kommentar by Daniel — 13. März 2009 @ 14:59
ich bin genau 16 jahre..
jemand anders hat mich dort angemeldet..
mit meiner e-mail addresse doch falschen angaben..?
muss ich jetzt dort auch zahlen ?
Kommentar by MARY — 17. März 2009 @ 19:30
Hallo Flirt-Fever Geschädigte:
Meine Tochter ist ebenfalls auf diese Masche reingefallen.
Hier wird zwar viel geschrieben, wirkliche Erfolge kann ich nicht erkennen.
Hat jemand schon mal an eine Sammel-Klage gedacht bzw. sich darüber informiert?
Ich habe micht testweise ebenfalls in diesem Portal angemeldet und als Sachverständiger ist mir folgendes aufgefallen:
Thema AGB: (Fehlende Angabe zum Anbieter)
Ich habe die Möglichkeit per FAX zu kündigen, es gibt aber keine FAX-Nummer!
Die AGBs sind nur per HTML-Text erhältlich und jederzeit vom Anbieter änderbar.
Meine Meinung: Die AGBs müssen einem zum Vertragsbeginn als Datei zu gesendetet werden.
Bestätigung der AGBs:
Der Nutzer selbst macht diese Bestätigung nicht, das sogenannte Häckchen wird vom Portal vorgegeben!
Selbst nach Fehleingabe und entfernen des Häckchens wird der Hacken wieder automatisch gesetzt.
Die Bestätigung wird nur bei der Anmeldung abgefragt.
Meine Meinung: Damit habe ich erst einmal einen VERTRAG über “kostenloser Dienste” abgeschlossen.
Abbuchung vom Konto:
Nach auswählen von 1,99 EUR Testmitgliedschaft, berechtigt man Prebyte Media diese Gebühr vom angegebenen Konto ab zu buchen.
Eine Erlaubnis weitere 69 EUR abzubuchen beinhaltet dies nicht und ist auch nicht vermerkt. (Auch nichts in den AGBs)
Keine erneute Bestätigung der AGBs. (Hier findet eine Vertragsänderung statt)
Kontoverbindung:
Kein Hinweis das man als Nutzer wirklich Kontoinhaber sein muss!
Keine Sicherheitsabbfrage, zum überprüfen der Kontodaten!
Konsequenzen bei Nichtzahlung/Mahngebühren etc.:
Nicht gefunden!
Leistung für 69 EURO:
Es gibt keine Leistung! (Ausser der Bereitstellung des Portals)
Wenn also von 10 Nutzern nur einer zahlt kann bald wegen plötzlichen Reichtum geschlossen werden.
Kostenlose Leistung:
Ich habe keine gefunden!
Jedesmal wenn man irgendetwas anklickt, kommt der Bezahl-Button.
Gibt es überhaupt reale Nutzer?
Wer schreibt schon einem neuen Mitglied ohne Bild ausser ein Automat.
Eine Abmeldung ist eigendlich ziemlich einfach aber nicht beschrieben:
In den AGBs unter 11.1 auf “kundenservicesupport@prebyte-media.de” klicken, wenn man angemeldet ist, erscheint das Kundenformular schon ausgefüllt.
Hier den Widerruf eintragen, eine Bestätigungsmail folgt.
Abbuchung bei der Bank zurückrufen nicht vergessen!
(Frist einhalten nicht vergessen und den Vertraggegenstand nicht weiternutzen)
So das ist alles was mir dazu einfällt.
Dies ist eine Zusammenfassung meiner Ermittlungen und dient nicht dazu, weitere Accounts anzumelden und diese direkt wieder zu widerrufen.
Man handelt zwar nach den AGBs, aber dem netten Anbieter entsteht ein Schaden durch die Rückbuchung von 1,99 EUR)
MfG
Der Thomas
Kommentar by Der Thomas — 22. März 2009 @ 02:40
Hallo Leute,
mir ist gerade folgendes in den AGBs aufgefallen:
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.1 Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
>> Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung.
Ich kenne niemanden der eine “Belehrung” erhalten hat.
Gruß
Der Thomas
Kommentar by Der Thomas — 23. März 2009 @ 15:26
Hallo. Ich habe mich mitte Januar bei “Flirt-Fever” angemeldet und habe auch immer noch nicht meine Mitgliedschaft gekündigt. Mir wurden dann Anfang Februar 69 Euro abgebucht. Da ich 4 Wochen im Urlaub war, ist mir das erst jetzt aufgefallen. Habe heute bei meiner Bank angerufen und den Betrag wieder zurückbuchen lassen. Soll ich meine Mitgliedschaft jetzt trotzdem kündigen oder die ganze Sache (Anwälte, etc.) einfach anrollen lassen und erst dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen? Vielen Dank
Kommentar by Vario — 24. März 2009 @ 17:37
Hallo,
hier die wichtigsten Mail-Adressen von Schneewitchen und den 7 Zwergen:
support@flirt-fever.de
kundenservicesupport@prebyte-media.de
Für reguläre Kündiger:
inkasso@auerwittethiel.de immer mit angeben!
Die freuen sich über alle Mails die mit “Prebye-Media” in Zusammenhang stehen und schicken sogar eine Empfangsbestätigung mit dem Inhalt der gesendeten Mail.
Die Kanzlei hat sogar einen eigenen Programmierer, damit die Flut der Beschwerden schneller abgearbeitet werden kann.
ACHTUNG beim Kundenformular, hier kommt nicht automatisch eine Bestätigung ! (Als Mail schon)
Wenn ich die ganzen Berschwerden im Internet beobachte, stelle ich mir die Frage, wieviel aktive Mitglieder gibt es denn? (Die jeden Monat 23 EUR zahlen)
Gruß
Kommentar by Der Thomas — 25. März 2009 @ 01:14
Hab heute einen Brief von Auer Witte Thiel – Rechtsanwälte (München) bekommen. Ich soll das Geld inklusive Mahngebühr etc sofort überweisen, dann wird mein Zeug zu den Akten gelegt. Der Betrag ist jetzt bei 121,16€
Kommentar by Hubertus — 27. März 2009 @ 10:28
Hallo zusammen! habe den gleichen fehler wie ihr gemacht und mich dort angemeldet! Habe zwar geküdigt aber angeblich zu spät! Vor einigen wochen kam dan die Rechnung die ich natürlich nicht überwiesen habe, keine zwei wochen später kam schon die Rechnung vom Rechtsanwalt die ich bis spätesten 01.04 überweisen soll! Was soll ich jetzt tun?
Bitte mailt mir so schnell wie möglich wäre echt cool!
Kommentar by Susnne — 30. März 2009 @ 08:45
Hallo habe das gleiche Problem mit flirtfever habe leider bei flirtfeversupport per E-Mail gekündigt und nicht beim Support Prebytemediasupport. Jetzt habe ich schon doe zweite Mahnung bekommen von Auer Witte Thiel Kanzlei. Ich wollte mal fragen ob denn einer schonmal vor Gericht deswegen musste?
Kommentar by Paulchen — 1. April 2009 @ 02:42
Die rufen jetzt sogar bei mir zuahuse an.
Das geht ja wirklich zu weit.
Kommentar by Thommy — 1. April 2009 @ 20:45
hallo leute erst mall ich habe das selbe proplem ich habe mich bei flirt-fever angemeldet aber ich habe meine konto daten nicht gegeben also kann mann auch da nett flirten oda jemand schreiben oda sonst was und was kann ich jetzt machen einwach nicht rein gehn und abwarten
Kommentar by ismet — 3. April 2009 @ 00:35
Leute, hatte ja schon mal geschrieben, ich habe mit solchen Internetgeschichten echte Ahnung,
selbst, wenn Du nicht innerhalb der 14 Tage gekündigt hast, scheiß drauf, die wollen nur deine Kohle!! Also zurück damit auf DEIN Konto, auch Kreditkarte geht zurück.
Angst vor Ihren Handlangern?
Wieso?
Weil Flirtfever nur angelegt ist Kohle zu machen, der testzugang ist nur ein Vorwand, damit sie auch die User bekommen, die “nur mal schnell” testen wollen, damit haben sie deine Daten.
Mahnungen kann ich jedem hier schicken, aber die müssen dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, d.h. Gericht weiß jetzt, die haben was eingericht, aber nicht wissen was.
Ablehnen, kommt aber nix, weil kosto quanto.
Danach müßten die einen Vollstreckungsbescheid beantragen, lächerlich, da prüft erstmals ein Richter die Sache, Kosten für Flirtfever, Anwalt, Zeit, die sie nicht haben.
Nie hat eine Briefkastenfirma wie FF Lust öffentlich aufzutreten.
Also Tritt Ihnen in den Arsch!! und zwar richtig!!!
Gruß an alle Geschädigten
Überhaupt interessant zu lesen:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
Kommentar by wiebrodt — 3. April 2009 @ 04:24
Hallo zusammen,
ich habe mir eure ganzen Posts durchgelesen und habe gemerkt:
Am anfang waren das noch ganze 57€ heute sind wir schon bei 69€!!!! Ich bin auch darauf reingefallen (leider) Und ich sehe es nicth ein diese 69€ zu zahlen!!
1. Steht nirgends eine Fax nummer und
2.Wenn ich einen Brief schreiben würde, würden für mich weitere kosten auftreten. Zwar nicht all zu viele aber dennoch Kosten sind Kosten!!
So nun weiter! Ich habe eineige Mails zu denen geschickt und immer wieder die selbe Antwort bekommen!! Schauen sie in den AGBs!
Keinerlei Rücksicht wird dort auf die “Kunden” genommen, ich habe schon stark mit dem Gedanken gespeilt den Anwalt einzuschalten, aber das wäre dumm, da ich die AGBs nicht richtig gelesen habe.
Nun wollte ich fragen was soll cih machen???
MFG Brainwash
Kommentar by Brainwash — 8. April 2009 @ 10:03
Achso und was ich vergessen hatte, ich habe keinerlei Möglichkeit meinen Account zu sperren bzw. zu kündigen! Also werden jeden Monat diese 69€ auf mich zu kommen oder wie? Und was mach ich dann? Einfach ignorieren und rückbuchen lassen? Ich weis nicht mehr weiter!
Kommentar by Brainwash — 8. April 2009 @ 10:06
wenn du dir die oberen Beiträge durchgelesen hast, müsste dir die Antwort doch bekannt sein. Nicht zahlen und weitere Schreiben ignorieren, bis Vollstreckungsbescheid kommt.
Kommentar by Hubertus — 11. April 2009 @ 20:54
hallo,
ich hatte das gleiche problem mit der seite flirt fever und habe auch nach wenigen tagen eine rechnung über 72€ bekommen darauf hin habe ich dort angerufen und es ging sogar jemand ran aber der meinte das es halt so währ das ich das zahlen sollte dem herren h
atte ich dann nur gesagt wofür ich habe gekündigt und meinen account gelöscht. da sagte man mir das währe mein problem und es wurde aufgelegt. daraufhin habe ich dieses nie überwiesen und es folgten anwalts schreiben worauf ich auch nie reagiert habe und mit der zeit wurde es weniger bis es jetzt ganz aufgehört hatte und ich seiot ca 2 jahren nichts mehr von denen gehört habe also mein tip ist alle schreiben von den anwälten oder flirt fever diereckt zerreißen und wegschmeissen oder wenn es wie in meinem falle per mail kam einfach das berühmte klick und weg….
es wird mit sicherheit kein vollsteckungsbescheid kommen
lg
snake
Kommentar by snake — 15. April 2009 @ 03:00
Hi, habe dann heute auch Post von den Anwälten bekommen, 120,84 € soll ich zahlen….werde ich nicht!!!!
hat schon jemand rechtlche Schritte gegen diese Leute eingeleitet??
Würde mich gerne beteiligen…..
Kommentar by Doc_cubensis — 16. April 2009 @ 19:10
muss man bei flirt fever zahlen oder läuft dies unter arglistiger Täuschung?
Kommentar by hintergangener — 30. April 2009 @ 06:59
wgen dem verstecktem preis in den AGB´s
Kommentar by hintergangener — 30. April 2009 @ 07:00
[...] mein Artikel über flirtfever mit derzeit 119 Kommentaren und zahlreichen Besucher jeden Tag anscheinend viel geschädigte [...]
Pingback by Abzocke bei warumsingle.com » Infos rund um die Singlebörse — 2. Mai 2009 @ 23:26
Guten Morgen
, ich bin Jarek , ich habe heute bei Ihnen über FLIRT FEVER gelesen , aber leider zu spät , ich weiss nicht ob muss jetzt 69 Euro unbedinkt zahlen ???– IM SCHREIBEN VON FLIRT FEVER STEHT DASS 69 Euro soll ich SPÄT. BIS ZUM 02 . 05 . 09 zahlen!!! oder gibt es andere Moglichkeit um diesen KRANKEN!!SINNLOSEN BETRAG NICHT ZAHLEN ZU MÜSSEN???
Bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort
Mit freudlichen Grüssen,
Jarek aus Aachen
Kommentar by Jarek - Aachen — 4. Mai 2009 @ 08:49
ich glaub man muss dort mal soo richtig aufraümen bei pre byte
Kommentar by hintergangener — 4. Mai 2009 @ 21:39
Da müssten sich echt mal alle die verarscht wurden dort vor deren iher Tür treffen und mal so richtig auf die Barrikaden gehen.Wirklich am besten mit einer Sammelklage, das der Scheiss endlich mal ein Ende findet,oder sollen wir uns das weiterhin gefallen lassen. Wir leben doch in einem Rechts Staat oder nicht?
Kommentar by hintergangener — 4. Mai 2009 @ 21:44
Ich war auch so dumm und habe mich dort vor ein paar Tagen angemeldet und befinde mich immernoch innerhalb der ersten zwei Wochen. Laut den AGB’s könnte ich dort also per Mail kündigen, bevor ich etwas zahlen muss.
Allerdings habe ich auch keine 1,99 oder so für eine Testphase bezhalt, bedeutet sie haben keine Kontonummer und nix von mir. Muss ich trotzdem mit Mahnungen oder Sonstigem rechen und sollte deshalb kündigen?
Ein weiteres “Problem” ist, dass ich mich mit ausgedachten, also falsche, Daten angemeldet habe. Das ist ja laut deren AGB’s ebenfalls Strafrechtlich verfolgbar.
Wenn ich da jetzt kündige, dann muss man doch die Anschrift usw auch angeben oder?
Wäre es jetzt für mich klüger zu kündigen (mit den falschangegeben Daten) und so zu riskieren, dass sie wegen den falsch angegeben Daten rumstressen oder einfach gar nix machen und mich von der Seite fernhalten, da ich ja auch noch keine 1,99 oder so bezahlt habe?!
Wäre über schnelle Antworten sehr dankbar
Kommentar by -.- — 10. Mai 2009 @ 20:07
Hab nach der ersten Mahnung nichts mehr bekommen. Ist jetzt schon 2-3 Monate her. Bin gespannt, ob da nochmal was kommt…
Kommentar by Hubertus — 12. Mai 2009 @ 17:27
Witzig, bin heute von der Kanzlei angerufen worden. Die Frau am Telefon beharrte nochmals auf die AGB und dass ich bezahlen soll. Wenn man die AGBs nicht durchliest, ist man selber schuld. Hab ihr gesagt, ich werde so oder so nicht bezahlen und beharre auf meiner Position.
Sie meinte dann, sie lege meinen Kommentar zu den Akten und verabschiedete sich. Bin gespannt, wie es weiter geht…
Kommentar by Hubertus — 13. Mai 2009 @ 13:52
FINGER WEG VON FLIRT-FEVER.de
ich bin auch einer der opfer , ich habe denn e.mail geschieckt das Sie mich löschen sollen von Ihren System, bis jetzt warte ich auf einen Antwort. 2 Wochen her. des komsiche ist das ich nach meiner anmeldung schon gekündigt habe über Kontaktformular eine woche später. dann bekomme ich eine Antwort, das es nicht AGB steht.
dann müsste ich lachen, mit anderen stimmen, habe ich dann gesagt, ich zahle denn betrag nicht 69,-€. Ich gehe zum meinem Rechtsanwalt wenn so weiter geht, weil die firma versucht immer von meinem Konto denn Betrag abzubuchen. das nenne ich von meinem Auge ABzocke !!!!!!!!!! hoch 3
BITTE Nicht zahlen, was gezahlen werden muss.
Kommentar by Bichler — 14. Mai 2009 @ 09:58
Ich habe das gleiche Problem (Schreiben der Anwaltskanzlei). habe mit denen vor ein paar Tagen telefoniert und wurde harsch abgefertigt. Hörte sich wenig nach einer Anwaltskanzlei an.
@Hubertus: auch bei mir Beharrung auf AGBs
Ich zahle an Prebyte schon seit 2 Jahren, weil ich die Kündigung immer versäumt habe (meine Dummheit). Nun habe ich gekündigt und dennoch wurde abgebucht (trotz Entzug der Einzugsermächtigung). Das Geld habe ich mir zurückgeholt und nun kam der Bescheid der Anwaltskanzlei.
Gekündigt habe ich per Mail, was nicht den AGBs entspricht.
Macht es Sinn, in entsprechender Form zu Kündigen und solange zu zahlen oder sollte Zahlungsverweigerung weiterhin erfolgen?
Wäre dankbar für Tipps !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bin bereit mich bei der Sammelklage zu beteiligen. Einfach melden.
Lucas
Kommentar by Lucas — 14. Mai 2009 @ 15:54
hi
kurz mal ne frage hab mich da angemeldet ohne die abgb zu lesen schon seit mehr als nem jhar und wollte mich jez abmeldenwie läuft das jez ab? muss ich was zahlen? ich hab nie wo meine konto nr. und meine adresse angegebn wie war das bei euch?
lg
Kommentar by xxx — 16. Mai 2009 @ 22:14
Ich Zahle micht. Lasse es drauf ankommen. Suche Leute die mir beim Gericht helfen würden um die entlich vertig zu machen.
Kommentar by Fraenky — 18. Mai 2009 @ 04:25
hallo ihr da draußen ich war auch einer von diesen dummen
als ich jetzt in der testzeit merkte das ich nur mails von mädchen bekam aus den niedersächsischen raum und von mädchen die
absulut nicht in meine altersklasse passen habe ich kein weiteres interesse an diesen verein.ich habe gekündigt.wenn ihr peer mail
kündigt lasst es von einem anwalt bestätigen.das ist in der
regel ausreichend.ein zweiter tipp
wenn abgebucht wird.lasst euch eine ander kontonummer geben
das ist günstiger als wie der ärger mit dieser firma.
Kommentar by hermann grothaus — 19. Mai 2009 @ 18:19
Hey zusammen,
gehöre auch zu den abhgezockten, hätte nicht gedacht dass mir sowas mal passiert. Die Posts hier machen einem echt mut, und ich werde sicher nicht zahlen. Habe mir die hier vorgefertigten Briefe kopiert und freue mich schon auf einen Brief der besagten Anwaltskanzlei..
Hab eh kein Geld also können die mir nix^^ Nur Mut zum Aufstand!
Kommentar by mag88 — 25. Mai 2009 @ 00:59
Heut wieder eine Email bekommen, die mich doch etwas eingeschüchtert hat.
Sehr geehrter Herr Lachenmayer,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen. Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird. Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 121,97 EUR, bis spätestens 10.06.09 auf unser Konto unter Angabe des Aktenzeichen XXXX zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
10.06.09 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
Ist das etwas neues oder immer noch typischer Abzockversuch sprich weiterhin nicht bezahlen?
Kommentar by Hubertus — 26. Mai 2009 @ 14:07
Leute, Leute. ich seh schon, klartext reden.
Jederrrrrrrrrrrrrrr kann eine Forderung stellen, die haben doch nix in der Hand.
Nicht einschüchtern lassen, die Dreckssäcke!!
Sogar angebliche Anwälte arbeiten da mit.
Also, die AGB sind nur insofern gültig, wenn sie mit aktuellem Recht versehen sind!!!
Daß bedeutet, 14 Tage zurück, per Mail, Anruf Brief, etc.
Ich geb euch einenTip:
Fordere die heraus und laß auf alle Fälle sie 1.99 zurückgehen, je mehr Lastschriftrückgaben, umso mehr Kosten für die.
Schweine gehören in den Stall, nicht ins Internet.
Grüße
Kommentar by wiebrodt — 26. Mai 2009 @ 23:30
Hallo Leute,
ich hatte auch das Problem mit DENEN … aber wer mit Feuer spielt, wird sich sebst verbrennen!
Eine Sammelklage bringt nichts … da muss ggf. jeder einzelne für sich klagen, zumindest von denen, die bereits gezahlt haben und nicht stornieren können.
Bei mir waren sie auch so masiv geworden und habe jedesmal die Abbuchung stornieren gelassen …. war schon lustig auch die Schreiben die dann wieder ins Hause flatterten.
Die sind nur auf Einschüchterung aus, also nichts zahlen!!!!!!
Habe denen auch diesen Brief per Einwurf-Einschreiben zu kommen lassen mit dem Text u.a.:
“Meine vorliegenden Unterlagen in dieser Angelegenheit lassen einen ausreichenden Tatverdacht Ihres Mandanten nach §263 StGB zu, ergänzend dazu, das es sich nach §263 StGB Abs.3 handelt, das Ihnen sicherlich nicht als unbekannt erscheint.”
Der ging an die Rechtsanwälte, gleichzeitig habe ich noch auf eine Feststellungsklage verwiesen.
Aber das war es noch nicht ganz
Habe mit gleichem Schreiben eine Unterlassungerklärung über 5.000 ,- Euro beigefügt, wenn nochmals eine Abbuchung oder nicht die Löschung des Profils vorgenommen wird sowie meiner persönlichen Daten.
Natürlich kam nichts zurück …. auch nicht die unterschriebene Unterlassungserklärung …. aber es ist Ruhe eingekehrt …. eigentlich schade, da ich mich jedesmal freute, wenn ich die Abbuchungen stornieren dufte
Grüße Euch alle …. und dreht den Spieß doch um ….
Nur keine Knete verschenken …. es sei denn an mir!
Kommentar by Nightcaller — 27. Mai 2009 @ 12:49
hahaha so siehts aus ich hab auch was witziges gemacht da schicken die mir doch e-mails von anwählte thiele lach mich krumm haha muuuuhaa ich hab mich bepisst vor lachen. haha dan hab ich sie doch glatt auf meine blacklist verbannt seitdem kommt keine e-mail mehr die wird erst gar nicht angenommen ups ohhh
timme timme das war wohl nichts wenn ich so ein anwahlt auf der strasse treffen würde dem würd ich ins gesicht furzen
timme jimmy
Kommentar by hintergangener — 27. Mai 2009 @ 17:49
Noch was, ich stell jetzt eine Strafanzeige.
Info kommt. würde ich auch machen, auch gg. dei Rechtsanwälte!!!
Kommentar by wiebrodt — 29. Mai 2009 @ 10:21
Hallo,
ich habe das gleiche Problem, habe jetzt sogar schon Post von deren Anwalt bekommen. Der droht mit Mahnbescheid etc..
War bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.
Dieses Unternehmen ( Prebyte Media) ist das allerletzte!
Es ist eine Frechheit wie dreist die vorgehen, aber da sind sie bei mir an der richtigen Adresse.
Sollten die weiter auf ihr Geld bestehen dann übergebe ich die Angelegenheit meiner Anwältin.
Kommentar by carppiranhas — 31. Mai 2009 @ 20:46
hi,
ich hab mich da angemeldet aber keine bank oder handynummer eingegeben. löschen die mich jetzt oder nerven die mich?
Kommentar by linus — 31. Mai 2009 @ 22:09
Mal ganz ehrlich Leute, wenn ich mit einer kostenlosen Registrierung geködert werde und dann im letzten Schritt eine Zahlungsaufforderung
erfolgt, dann sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, dass da etwas nicht stimmt. Ich habe diesen letzten Schritt nicht vollzogen, allerdings habe ich jetzt ständig irgendwelche lästigen Emails auf meinem Account von Flirt-Fever mit angeblichen Gästebucheinträgen oder Freundschaftsangeboten. So wie es mir scheint kann ich das wohl nur abstellen, wenn ich mein Email-Konto kündige.
“Fucking Flirt-Fever Company”
Kommentar by ralf — 1. Juni 2009 @ 08:08
Hallo zusammen,
ich habe genau die selben Probleme mit denen wie wohl alle hier. Kann nur jedem Mut machen AUF KEINEN FALL zu bezahlen,
wir stehen eindeutig im Recht. Hallo Hubertus, den Brief den bekommen hast setzen die wohl gegen alle auf, wir haben 100% das selbe Bla Bla
bekommen.
Die Strategie die diese Abzocker verfolgen ist eine verboten freche Einschüchterungstour. EInfach ignorieren.
Kommentar by printer — 1. Juni 2009 @ 13:47
Da bin ich auch gespannt was nun folgt, denn die RA`e haben sicherlich auch den Vorwurf “Beihilfe zum Betrug” evtl. mit zu tragen.
Da sie sicherlich nicht mit Unwissenheit argumentieren können, bei der Flut von Antworten der “Abgezockten”, die müssten die Zulassung entzogen bekommen.
Halte uns allen mal auf den laufenden hier …. ich verfolge es ja auch mit
Kommentar by Nightcaller — 2. Juni 2009 @ 13:01
schaut auch mal den link hier an:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
der ist sehr hilfreich.
Kommentar by printer — 3. Juni 2009 @ 21:49
Ich habe heute eine e.mail von dennen bekommen, da steht folgndes
da kann ich lachen,
Sehr geehrter Herrn Bichler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kopie Ihres Schreibens können wir nicht als Nachweis akzeptieren, da
dieses jederzeit manuell bearbeitet werden kann und kein Nachweis für
ein gesendets Schreiben ist.
Bitte übersenden Sie uns den Postbeleg.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie für die von Ihnen besagte
Kündigung darlegungs- und beweispflichtig sind. Soweit Sie hierzu nicht
in der Lage sind, ist eine Kulanz auf Erlass beziehungsweise Erstattung
des Betrages nicht gegeben.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Sybille Kühnaß
Prebyte Media GmbH
Supportcenter
Friedrichstraße 55
39218 Schönebeck
Kommentar by Bichler — 4. Juni 2009 @ 11:58
ich habe es normal weggeschickt für 0,55 € ich habe eine Kopie gemacht, bevor ich es weggeschickt habe ( Kündigung ) , es reicht ja auch, für eine Beweis oder, könnt mir vllt da helfen, aber jetzt schreiben sie mir eine email das es nicht geht, siehe oben
Kommentar by Bichler — 4. Juni 2009 @ 12:02
ich weis nicht was ich machen soll, ích werde denn Betrag in Höhe 69,-€ nicht zahlen,!!!! könnt Ihr mir da rat geben, was ich machen soll, soll ich mein Rechtsanwalt anschalten, oder anzeige gegen die firma machen, ich weis nichts , ich bitte um hilfe
Kommentar by Bichler — 4. Juni 2009 @ 12:05
Hy… hocke im selben bot habe mich am 30.052009 angemeldet und auch gleich die 1,99€ bezahlt.
Merkte aber schnell das da nur fakes sind, so jetzt wollt ich kündigen, seit 3 tagen warte ich auf eeine antwort bekomme nichts zurück! Was soll ich denn da tun bin noch unter den 2 Wochen udn die melden sich nicht!
Warten die jetzt bis 2 wochen rum sind?
Hat da jemand rat?!
Gruss
Kommentar by Th — 5. Juni 2009 @ 00:04
für mich ist alles erledigt, habe dennen gesagt, wenn Sie mir weiter drohen, gebe ich denn Auftrag an meinen Rechtsanwalt, und mache eine Anzeige gegen die Firma, kommt bisjetzt noch nichts, wartema was noch kommt, bin mal gespannt, gegen die Abzocker muss was getan werden, versteckte Preise in in Ihrer Hompage sowas gibts nicht, zum glück habe ich da gekündigt,
Kommentar by Bichler — 5. Juni 2009 @ 16:33
Hallo, ich hatte auch dieses Problem. Habe mich allerdings nur für den Testaccount angemeldet. Ich wollte aber gleich wieder kündigen, was sie zuerst nicht akzeptiert haben.( Wir verweisen auf unsere AGB….). Habe dann gleich die 1,99 € wieder zurückbuchen lassen. Mein 3. Versuch zum Ablauf des Testaccounts hat dann geklappt. Ich habe hier eine Mail mit Anhang verschickt.(Anhang war das Kündigungsschreiben mit Unterschrift) Nun folgt der Brief, vielleicht hilft er jemandem weiter:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich mein 14 tägiges Testabo mit dem Usernamen ……Wegen arglistiger Täuschung erkenne ich etwaige finanzielle Forderungen nicht an. Hiermit wiederrufe ich mit sofortiger Wirkung alle jemals erteilten
Einzugs- und Abbuchungsermächtigungen für mein Konto Nr. xxxxxx bei der xxxx Bank. Ihre Forderungen sind illegal. Das Fernabsatzgesetz verpflichtet sie – deutlich und an prominenter Stelle auf den Endbetrag und eventuelle automatische Vertragsverlängerungen aufmerksam zu machen.
Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom xxxxxxxx nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.
Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet.
Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Vielleicht hilft das ja.
Kommentar by pseudo34 — 6. Juni 2009 @ 10:32
Kommentar by hintergangener — 7. Juni 2009 @ 13:04
Hey Leute, habe auch mal eine Frage
Habe mich Anfang Januar mal dort angemeldet, habe aber nur meine Daten Vorname, Nachname Ort etc. eingegeben blöd wie ich bin. Habe aber nichts bezahlt und auch keine Kontodaten angegeben. Jetzt habe ich aber keine Lust darauf und ich finde es auch scheiße, dass dann irgendwelche “Internet Daten-Leichen” von mir existieren. Habe ihnen mehrmals geschrieben, dass sie mich löschen sollen. Habe aber nie eine Antwort bekommen und nun habe ich sowohl meinen Acc als auch mein Pw vergessen und kann nun garnicht mehr wissen was Sache ist. Löschen die einen in diesem Fall einfach, oder sollte ich mich nochmal an die wenden? Danke für eure Hifle
Kommentar by cherrycake — 8. Juni 2009 @ 19:01
hey ich habe wie alle hier das selbe problem auch einen brief von auer witte thiel erhalten. ich habe erstmal auf eine ratenzahlung zugestimmt, da ich schüler bin und auch nicht wüsste was ich machen soll wenn eine hohe rechnung kommen würde. Ich war zum abschluss 18 jahre alt. Aber auf der hp von flirt-fever steht doch irgendwas von wg wenn man die AUSDRÜCKLICHE genehmigung erteilt..naja, ist ein klick AUSDRÜCKLICH ?
Ich würde gerne wissen wie ich jetzt weiter vorgehen soll, und was passiert wenn ich einfach keine zahlung leiste bzw. nicht anerkenne. Uns ist es ein problem, das ich vorher in einer mail an auer witte thiel sagte, ich erkenne die kosten an kann aber nur raten zahlen da ich schüler der 11 klasse bin.
Bitte um schnelle Hilfe.
Lg
Kommentar by Timoo — 9. Juni 2009 @ 10:59
Gegen die abzocker muss was getan werden, Die fi…sern gehören ins knast aber nichts Internet, und Leute Abzocken ich finde sowas schweinerei.
einfach Anzeige machen und und zum Rechsanwalt gehen wenn die weiter drohen.
An allen Opfern
Bitte nicht ZAHLEN, das ist eine falle mit Testen für 2 Wochen, und verlängert er sich um 3 monaten automatisch, und buchen 69, -€ ab, wenn abbuchen, dann wieder zurück buchen, die werden es immer abbuchen, einfach stonieren diese Firma, die schicken dann ein Rechtsanwalt um die Leute zum einschüchtern, BITTE NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN VON DENNEN, ürgendwan kommt der Inkassobüro, du MAHNBESCHEID aber soweit kommt es nicht,
ICH BITTE EUCH; NICHT ZAHLEN AN DIE FIRMA; GLEICH KÜNDIGEN in 2 Wochen, da steht sogar noch das es nicht geht per mail Kündigen,Kündigung behalten als beweiss, die schw…ne geben nicht auf die schicken, schicken mahnungen und und und, einfach Ingorieren, oder wegschmeisen,
Gruß Russak
Kommentar by Bichler — 9. Juni 2009 @ 13:12
Hallo TH, Ich habe auf deinem Frage eine Antwort,
klar die warten bis die 2 Wochen rum sind und dann buchen die 69, € ab
ja hasst du beweise das du gekündigt hasst, beheilte diese schreiben, das ist der beweis.
Gruß
russak
Kommentar by Bichler — 9. Juni 2009 @ 13:17
ist e schlimm das ich während des 3 monats abos gekündigt habe also nicht in den 2 wochen ?
lg
Kommentar by Timoo — 12. Juni 2009 @ 10:49
und auch ich bin den auf den Leim gegangen, und danke google und co. schon mal einen schritt weiter, ich denke mal das man das mit deren anwälten ausitzen kann , aber so wie alle hier schreiben ist da nach einem halben bis ein jahr ruhe. ansonten ist diese vereinigung wohl jetzt auch erfolgreich verklagt worden vgl. den link.
http://online-dating-news.blogspot.com/2009/06/flirt-feverde-muss-geld-zuruckerstatten.html
da können wir alle wohl nur hoffen das sie daraus jetzt auch was gelernt haben.
Kommentar by geneppter — 14. Juni 2009 @ 17:19
Hallo ihr lieben …. zum glück bin ich hier auf die Seite gestoßen
ich habe genauso das selbe Problem mit den Flirtfeverscheiss zeugs… hab mich da angemeldet und gleich dann haben die auch die 69euro abgebucht.
und das für jeden monat???
wie oder was macht man jetzt dagegen???
Wie oder was macht ihr jetzt dagegen??? bucht ihr eure beträge einfach an denen wieder zurück?? habe ja auch schon gelesen das die auf die Kündigung garnicht eingehn
Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen oder auch “allen weiteren Opfer” helfen
Liebe grüsse
Kommentar by Nina — 15. Juni 2009 @ 17:19
Habe Kontakt zum FBI die kümmern sich drum.
Gruß Ami.
Kommentar by Heiko — 17. Juni 2009 @ 00:10
Heute habe ich von Rechtsanwalt Auer WITTE THIEL brief bekommen,
einfach locker bleiben ( die verliehren sowieso wenn mann beweise hat ) einfach leute die Briefe Ingnorieren von diese Abzockern ,wollen nureinschüchtern, bitte nicht zahlen, auch wenn mann nicht rechtzeitg Kündigt innerhalb von 2 Wochen, lass die Prozess machen verlieren sowieso, die dürfen die Preise nicht verstecken, das ist der 1 Punkt das der Richter anschaut, wenn ich denn WITTE THIEL ürgendwo in München sehe, dann verpasse ich im eine Blaue Auge, des ist unverschämmt heit was die Abziehen, die Anwälte , die stecken unter einer Decke mit Flirt-fever. BITTE AN ALLE NIICHT ZAHLEN, WOLLEN NUR EINSCHÜCHTERN;
LG von mir
muss den Bertrag in höhe 120,94 € bis 26. 06.09 Überweisen,
des komische daran ist bei dem Brief da steht keine MWST 0,00% da ist doch was faul, wollen bestimmt mich einschüchtern.
Ich werde denn Betrag nicht bezahlen kann die 120,94 in seiner Arsch reinstecken, die Abzocker, sollen die Prozess machen habe kein Angst, von diesen WITTE THIEL
Kommentar by Bichler — 17. Juni 2009 @ 10:49
Hallo Nina Ich helfe dir gerne, und beantworte deine Frage
Als erstes, wenn die versuchen denn Betrag abzubuchen von deinem Koto , immer rückbuchung machen und gegen die firma Sperren.
als zweites, Kommen die Briefe von rechtsanwalt ( siehe oben ) bei mir , bitte Nina nicht zahlen!!!!!!!!! einfach Ingnorieren, die wollen nur einschüchtern die Leute, habe auch ein brief von Rechtsanwalt bekommen, einfach Ingnorieren,
als drittes hasst du beweise das du innerhalb von 2Wochen gekündigt hasst. ( es spielt keine Rolle auch wenn du innerhalb von 2 Wochen nicht gekündigt hasst) die firma hat kein recht die Preise zu verstecken
einfach Nina die Briefe Ingnorieren, und abwarten
LG von mir
die schicken nur briefe von Rechtsanwälte, und ürgendwann Die MAhnbescheid von Gericht, die wollen nur einschüchtern
BITTE NINA NICHT ZAHLEN WAS GEZAHLEN WERDEN MUSS,
Kommentar by Bichler — 17. Juni 2009 @ 11:04
noch was Nina die reagieren nicht auf Kündigung, habe die Kündigung per Post wegeschickt und hab ein kopie gemacht das ich gekündigt habe, bis jetzt warte ich noch auf meine Bestätigung das ich gekündigt habe, die regarieren nicht auf Kündigung, die warten ab bis die die 2 wöchige Testphase vorbei mit 1,99 € ist und danach kommt der Rechtsanwalt und die Mahnungen,
einfach nicht Einschüchtern lassen
gegen die Abzocker muss was gemacht werden, die gehören nicht ins Internet sondern ins Knast 
LG von mir
Kommentar by Bichler — 17. Juni 2009 @ 11:15
bei dem Brief von Rechtsanwalt, ist schon komisch an dem schreiben was er mir geschrieben hat, da steht bei der
Nicht einschüchtern lassen, nicht zahlen , es kommt sowieso nicht zum Gericht die haben doch kein Geld wenn die verlieren, mal gespannt welche noch Briefe kommen AUER WITTE THIEL komischer Rechtsanwalte.
ich werde euch immer im laufenden halten,
LG Russak
TelefonNr: +49 (0) 89/ 59068316 des gibts nichts die Nr, und ausserdem ist das nicht München Vorwahl, der Fax ist auch so komisch, seh ich auch zum ersten mal die Nr. wie bei Tel. blos ende drei zahlen 145 komisch komisch, die machen alles um Ihren Geld ran zu kommen, die Schweine, Ich werde denn Betrag nicht Überweisen da können Die mich Kreuzweise, der Rechtsanwalt Wurde ich mal persönlich treffen , dann werde ich auf seinen Gesicht scheißen,
Kommentar by Bichler — 17. Juni 2009 @ 16:57
Hallo alle zusammen ich habe mir jetzt die ganzen sachen mal durchgelesen sind viele hilfreiche sachen vorhanden.
ich gebe euch noch einen möglichkeit um die ganze sache schnell zu beenden.
1. wenn ihr einen Brief bekommen habt ist es richtig nicht zu zahlen wenn sie dan mit einem mahnbescheid oder einen rechtsanwalt kommen geht zur polizei und zeigt den rechtsanwalt bzw die firma an
lasst euch eine bestätigung noch geben und zack alles ist vorbei.
wichtig ist dabei in diesem zeitraum nicht wieder anmelden sonst könnte es ärger geben.
also einfach die ganze schei… umdrehen und alles ist nach 2 wochen vorbei so war es bei mir. also leute viel Glück und glaubt mir das klappt!!!!!!!
Kommentar by B.P. — 18. Juni 2009 @ 16:22
hehe leute habe heute ein e.mail von rechtsanmwalte bekommen muss lachen, machen eigentlich die Rechtsanwälte tipp fehlern, weil ich gstern Brief von dem bekommen hab da steht 120,94 € und beim e-mail 101,07 € bisschen komisch von gleichen Rechtsanwalt , hehe da muss ich lachen, ich glaube das ist kein Rechtsanwalt das ist für mich ein Fickser hoch 3, er sagt zu mir wenn ich in nächten paar tagen keine Überweisungen ( bzw . Geld) auf konto sehe dann wird zum Prozess kommen, komisch wo ist eigentlich Mahnbescheid???? wenn er Übers Gericht will, muss zuerst bei Gerichtsvorzieher zum mir schicken, dann freu ich mich drauf, Ich lehnen es ab ( Wiedereinspruch) und verpasse dennen Spass durch arschtritt, in Mond, die denken bestimmt das ich das ich russe bin, und keine Gesetzte kenne, hehe ich wohne schon 19 Jahre in Deutschland, mal kucken was noch kommt, von dennen spackos, leute BITTE NICHTS ZAHLEN; egal auch wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen Kündigen, spielt keine rolle, die dürfen keine versteckte preise machen, das ist denn Richter klar, das ist der 1 Punkt, was der Richter macht, 2 Punkt die Beweise, wenn du beweise hasst dann brauchst du kein rechtsanwalt, sicher ist sicher, dann vor dem Gericht alles zeigen was du vom dem Rechtsanawalt und vom Rebyte GmbH ( Flirt- Fever) bekommen hasst, beweis kopie des Kündigung und das schreiben des Kündigung das sie geschickt haben, dann haben die verloren flirt- fever die haben bisjetzt immer verloren, mein punkt ist es, bitte leute lasst euch nicht einschüchtern, drohen kann jeder,Beim Gericht nichts dachinter Flirt – Fever ich persönlich dort hin und Verpasse jeden einen Blauen Auge, diese Ficksern, des ist doch unverschämtheit was die da abziehen, die A… locher, leute Abzocken, da sind die in anderen Film bei mir.
LG Russak ich halt euch auf laufendem
Kommentar by Bichler — 18. Juni 2009 @ 17:27
Hallo zusammen.
Bekomme auch seit ca. 6 Monaten monatlich einen Brief und 2 Emails..
Habe das Aktenzeichen von “geneppter”´s Link zurückverfolgt und habe aus dem Urteil vom Münchner Amtsgericht folgendes rauskopiert: (kompletter Link unter: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1897)
…Keine wirksame Vereinbarung über “Mitgliedbeiträge” und Vertragslaufzeiten im ungegliederten Fließtext
Außerdem seien die Mitgliedsbeiträge nicht wirksam vereinbart worden. Angesichts der Hervorhebung des Preises von 0,99 Euro (für die “Probemitgliedschaft”) sei der im nachfolgenden ungegliederten Fließtext versteckte Mitgliedsbeitrag von 72,00 Euro überraschend und daher unwirksam. Das gleiche gelte für eine enthaltene Verlängerungsklausel. Diese befinde sich unter dem Punkt “Zahlung und Preise” und nicht etwa unter “Vertragslaufzeit und Verlängerung”.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentar by Vario — 18. Juni 2009 @ 22:54
hi Vario
und was heißt, es für uns, nicht zahlen, oder, wie ich dein Bericht lese, das ist eigentlich wurst wenn mann innerhalb von 14 Tagen nicht Künigungt, oder Vario, die verlieheren bei Gericht, oder Flirt Fever, kannst ja kurz antworten ok
LG =)
Kommentar by Bichler — 19. Juni 2009 @ 13:28
In vorherigen Schilderungen hier auf der Seite habe ich schon von vielen gelesen, dass es sich nur um Druckausübung handelt und es maximal zu einem Gerichtsbescheid kommen kann.
Anscheinend lassen die dann von einem. Kann aber bis zu 2 Jahren dauern. Man muss wirklich knallhart alles ignorieren und standhaft bleiben.
IN KEINEM FALL ÜBERWEISEN!
(Egal ob die 14tägige “Testphase” eingehalten worden ist oder nicht. Ich habe meine Mitgliedschaft z. B. noch gar nicht gekündigt und bin mir nun nach dem Urteil vom Münchner Amtsgericht ganz sicher dass ich nicht verpflichtet bin zu bezahlen.)
VOR ALLEM KONTOUMSÄTZE ÜBERPRÜFEN!
Ich dachte ich sehe nicht richtig, als mir der Betrag von 69,00 Euro von meinem Konto abgebucht worden ist. Da ich im Urlaub war habe ich mein Konto nicht so recht im Auge behalten. 8 Wochen nach der Abbuchung ist es mir erst aufgefallen. Meine Bank konnte die Buchung trotzdem noch rückgängig machen.
Bevor ich auf diese Seite gestoßen bin war ich ganz schön sauer auf flirt-fever.de und vor allem auf mich dass ich so blöd war auf sowas reinzufallen.
Inzwischen ist es mir völlig egal und ich bin mir sicher dass nichts dahinter steckt ausser Einschüchterungstaktik.
Mich würde mal interessieren wieviele trotzdem die Gebühren Überweisen werden weil sie keine Lust auf Ärger mit Anwälten und Gerichten haben wollen.
Vor allem könnte ich mir gut vorstellen dass viele Leute zahlen weil sie mal kurz auf den Singelmarkt geschaut haben obwohl sie in einer Beziehung stecken. Und so ein Brief eines Anwalts kann einen schon mal in Erklärungsnot bringen, wenn der Partner den Brief geöffnet hat oder einfach nur wissen möchte warum der Anwalt schreibt..
Dann zahlt man lieber, bevor einem die Ausreden ausgehen.. ;o)
Schöne Grüße und viel Durchhaltevermögen!
Vario
Kommentar by Vario — 19. Juni 2009 @ 18:23
Servus noch mal in die Runde, da mir dieses Forum, viel gegeben hat als ich am Boden lag aufgrund der Dummheit die man/frau begangen hat , kann ich an dieser Stelle auch nur dazu auffordern aussitzen, das gibt sich, bisher hatte ich nur E-mail Kontakt mit dem Verweis auf die AGB s aber was diese Wert sind haben wir ja in dem Urteil gesehen , also schön die Abbuchungen zurücklaufen lassen und es genießen und die Post ignorieren, und wenn ihr in einer Partnerschaft steckt halt einfach mit ebay raus erzählen da sind auch genug unterwegs die nach zwei Wochen einen Brief vom Anwalt kommen lassen.
Schöne Grüße und hart bleiben geneppter
Kommentar by geneppter — 19. Juni 2009 @ 20:00
Hallo…bei mir der gliche mist…Habe 14 Tage testabo gleich nach 3 Tagen gekuendigt,, da nur Spam,links und andere Abzockmails in meinem Postfach lagen….Per Kontaktformular habe ich widerrufen und als antwort nur gesagt bekommen ….
Mit Verweis auf geltende Bestimmungen aus dem BGB Bürgerliches
Gesetzbuch; unseren AGB sowie Ihrer letztmaligen kostenpflichtigen
Nutzung unseres mailboxbasierten und internen Nachrichtenservice bei
http://www.flirt-fever.de mit Datum vom 14.06.2009 um 19:35 Uhr (Nachweis über
IP-Adressendatierung) können wir Ihrem Widerruf mit Schreiben vom
12.06.2009 nicht stattgeben.
Auszug aus unseren AGB:
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte
Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher
Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder
der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
totaler unsinn….haber erneut per Mail gekündigt,,gespeichrt und Punkt!
Ich schicke keine Briefe ect….wenn was kommt wird zurueckgebucht und basta…gibt keinen cent…p.s freu mich jetzt schon auf die Briefe von den Anwaelten….hat mein Muelleimer was zum futtern…
Kommentar by Martin — 19. Juni 2009 @ 20:57
Hallo, erst haben die ohne mich zu Informieren Abgebucht(habe natürlich zurück gebucht), dann kam Mahnung von PB, ich habe dann per Einschreiben mein nicht Einverständniserklärung geschickt. 2 Wochen später kam ein Brief mit ner Forderung über 121,03 Euro und einen Tag Später diese Mail mit einem anderem Betrag Statt 121,03 mit 121,13 Euro, da kann man mal sehen das das nicht Sriös ist.
Sehr geehrter Herr xxxx
wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Prebyte Media GmbH,
Baumkirchnerstr. 4, 81673 München vertreten.
Sie haben das Onlineangebot http://www.flirt-fever.de in Anspruch genommen.
Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetrag
i.H.v. EUR 121,13. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Sie
sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten und
Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab!
Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,
soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalt der Frist bei uns eingeht.
Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenen
Forderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutzt
verstreichen lassen.
Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie!
Mit freundlicher Empfehlung
Ausserdem die Kurze Zahlungsfrist und die Unerhörte Höhe des Betrages, ob wohl nach der Gebührentabelle der AVG ist die gebühr von 32,50 Korrekt. Also ich zahle nicht, hatte mal Ähnlichen Ärger mit Usernext und da habe ich auch nicht gezahlt, die wurden auch immer Jämmerlicher mit Ihren Forderungen, die haben mikch sogar Angerufen.
LG
Kommentar by Staikos — 20. Juni 2009 @ 09:40
DANKE VARIO; für denn TEXT, bin weiter gekommen, schönes WE wünsche dir=)
LG Russak
Kommentar by Bichler — 20. Juni 2009 @ 11:21
Vorsicht ist geboten bei der Anmeldung bei Flirt-Fever! Der Anbieter lockt mit einen 14-Tage-Testzugang, welcher nur 1,99 Euro kostet, einmalig meint man. Kündigt man diesen nicht innerhalb dieser 14 Tage, hat man unwissentlich ein Abonnement, auf das die AGB nicht hinweisen. Aktuell kostet dieses 69 Euro pro Quartal, was man erst auf den Bankauszügen oder der Handyrechnung sieht. Ist es soweit gekommen, hilft es Ruhe zu bewahren und das Geld zurück buchen zu lassen. Natürlich versuchen die Betreiber der Seite mit Zahlungsaufforderungen und Post ihrer Anwaltskanzlei den nicht zahlenden Bürger unter Druck zu setzen, doch besagt die Rechtssprechung eineindeutig, dass entstehende Kosten bei Vertragsabschlüssen wie diesem deutlich sichtbar ausgewiesen sein müssen. Dies ist bei flirt-fever nicht der Fall, woraufhin man seinen “Vertrag” anfechten kann. Trotz aller Drohungen ist man nicht verpflichtet zu zahlen! Einem Gerichtsurteil halten die Argumente und AGB nicht stand, sofern es überhaupt dazu kommt. Leider scheint die Einschüchterung teils noch zu funktionieren, sonst würde es diese Seite meiner Meinung nach nicht mehr geben.
Zu Seite selbst sei gesagt: Es lohnt sich überhaupt nicht, ein reeller Kontakt zu den “Damen” ist utopisch. Es sind großteils Fakes unterwegs, welche allen männlichen Nutzern die gleichen Standardnachrichten hinterlassen, teilweise sogar mehrfach! Zudem verweisen sie auf Profile von wecontactyou, einer weiteren “Partnerplattform”, welche mit ähnlichen Methoden arbeitet.
Wer es trotzdem wagen sollte sich anzumelden, dem kann ich nur empfehlen vorher zu googlen und Informationen über zahlreiche geschädigte Nutzer einzuholen. Und nicht vergessen bei rechtzeitiger Kündigung eine Bestätigung zu verlangen, das erspart späteren Ärger.
Kommentar by tom_cat — 20. Juni 2009 @ 22:59
P.s. meine Rückbuchung ist nun zwei Wochen hier, seitdem kein Schreiben, gar nix. Hab mir was aus den Vorlagen hier zusammen gebaut, aber abgeändert, da der Punkt mit den nicht vorhandenen Kontaktdaten nicht mehr zieht, da sie jetzt ne Email angegeben haben. Dafür sagen die AGB grad mal gar nichts über ein Abo.
Geschrieben hab ich folgendes, es darf gern weiterverwendet und dupliziert werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit wiederrufe ich mit sofortiger Wirkung alle jemals erteilten Einzugs- und Abbuchungs-ermächtigungen für mein Konto Nr. xxx bei der comdirect BLZ yyy. Ihre Forderungen sind illegal. Das Fernabsatzgesetz verplichtet sie – deutlich und an prominenter Stelle auf den Endbetrag und eventuelle automatische Vertragsverlängerungen aufmerksam zu machen.
Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Hilfsweise widerrufe ich erneut den (vermeintlichen) Vertrag vom TT.MM.JJJJ nach den maßgeblichen Vorschriften. Ein Kündigungsnachweis per E-Mail vom TT.MM.JJJJ liegt vor, eine Bestätigung Ihrerseits leider nicht. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.
Sollte ich dennoch Post Ihrer Anwälte Auer Witte Thiel erhalten, stelle ich eine Strafanzeige gegen Ihr Unternehmen und freue mich auf die bevorstehenden Schriftwechsel und das Gerichtsverfahren.
Mit allerfreundlichsten Grüßen,
“Tom_cat”
Kommentar by tom_cat — 20. Juni 2009 @ 23:05
ich habe da noch eine Frage ?
dürfen eigentlich die Rechtsanwälte mit vordruck Überweisungsträger machen, mir ist unbekannt das sowas rechtsanwälte machen, schon komisch
Die kriecken von mir kein cent, die kriegen von mir ein kräfitges arschtritt, ich lass mich nicht einschüchtern=)
LG
Kommentar by Bichler — 22. Juni 2009 @ 10:10
em… wenn die zb. mit Mahnbescheid kommen, wo muss ich dann wiederrufen??
kann mir da jemand helfen=)
LG
Kommentar by Bichler — 22. Juni 2009 @ 10:12
Ich bekomme seit 4 Jahren Briefe von Auer Witte und Thiel
jedesmal ein anderes Aktenzeichen und immer der gleich Blabla.
jetzt wollen sie über 500,00 Euro und wurden in ihrem Ton wesentlich unfreundlicher.
Fact ist die bekommen gar nichts und ich lasse es drauf ankommen.
Am besten wäre es wenn sich alle Betroffenen einmal in München treffen und den Anwälten einen Besuch abstatten und ihnen eine odentliche Trachtpügel verabreichen.
Kommentar by meier — 25. Juni 2009 @ 00:40
Hallo Bichler
Vordruck Überweisungsträger darf jeder Selbständige machen oder auch Privatperson machen, die Rechtsanwälte sind ja ein Inkasso Unternehmen und bei den sind Vordrucke üblich.
FG
Kommentar by Staikos — 25. Juni 2009 @ 07:25
ok danke staikos
für hilfe, aber ich zahle kein cent an die Firma,
wünsche dir noch eine tag
FG
Kommentar by Bichler — 25. Juni 2009 @ 10:28
kuz andere frage
wenn ich jetzt eine Mahnbescheid bekomme würde von Rechtsanwalt wo muss ich in wieder dies Wiedersprechen ??
Kann mir da jemand helfen ??
LG Bichler
Kommentar by Bichler — 25. Juni 2009 @ 10:31
Tom Cat danke das hat mir weiter gehlolfen deine Brief, ich habe das auch heute dennen Geschickt denn Bief des was du hier reingestellt hasst, ich lasse von dennen nichts einschüchtern !!!!! können Briefe schicken die landen beir mir ins Papierkorb, die ar……..cher müsst müsst man richtig in denn Ar….. tretten, sowas gibts nicht wie die leute abzocken, solchen seiten musst man zuschließen, sonst werden noch mehr Leute ins Falle gehn, bzw. tretten
mit freundlichen Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 25. Juni 2009 @ 10:38
mir zieht man alle drei monta über 70 € ab .
weil die meisten anzeigen nur lockvögel waren. Habe seit einer lagen zeit garnicht mehr daran gedacht hatte heute mein kontoauszug mal geauer an geshen sie hatten mir diesen monta wieder geld abgezogen.wollte jetzt kündigen habe aber meie benutzer name vergessen dummerweisse habe jetzt kontakt auf genommen.
kennt einer die faxnummer ?
man könnte auch per fax Kündigen aber ich finde auf der webseite von
Flirt-fever nur die telefonnummer und die ist kostenpflichtig?
ich habe.
Kommentar by Andreas Drost — 25. Juni 2009 @ 10:51
hallo Leute,
wie auch ihr, habe ich das selbe Problem. Einige Mahnungen per Post erhalten und nun auch eine per Email. Nachdem ich auf die Webseite der (vermutlichen) Schein-”Anwälte” gegangen bin, ist mir aufgefallen, dass dort gar kein Impressum vorhanden ist.
Falls jemand von Euch weiß, wie man sowas zur Anzeige bringt, bitte macht es. In Deutschland besteht im Internet Impressumspflicht.
http://www.kanzlei-awt.de/
Zudem könnt ihr das Finanzamt in Bayern/München direkt auch mal darauf aufmerksam machen, dass dort keine Umsatzsteuer-Nr. angegeben ist. Das ist auch absolutes muss in Deutschland.
Solche Schweine sollte man mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Also für alle die bis hierher noch bedenken hatte, für mich ist seit dieser Erkenntnis klar –> ignorieren ist angesagt. Ich hab keinen Bock in diesen Geschichte noch weitere Energie zu verschwenden und das würde ich Euch auch raten.
Wer Zeit und Lust hat, kann gerne die oben genannten Punkte für ein kleines Payback nutzen. Ich für meinen Teil schließe hiermit dieses Kapitel.
Greetz BRandon
Kommentar by Brandon — 26. Juni 2009 @ 17:27
Hallo leute kann mir einer helfen bei diesen Frage:-)
wenn ich einen Mahnbescheid bekomme von Rechtsanwalt was soll ich dann tun??? wie soll ich in Wiederrrufen Mahnbescheid,
Bitte helft mir was soll ich machen?!
ganz liebe Grüße
Kommentar by Bichler — 27. Juni 2009 @ 20:28
Mir ist aufegefallen von Brief von rechtsanwalt ( sie schulden unsere Mandantin 120 € ) und jetzt überlege ich waren das nicht 69 €, also abzocke pur, Flirt Fever 69 € und Rechtsanwalt 50 €
also ich freu mich schon auf Gerichtsverfahren von dennen, wenn des noch gibt
Nicht einschüchtern lassen!!!!!!!!!!!!!! Abzocke pur bei dieser Website
versteckte Preise, steht nicht mal in AGB drin das es 69 € kostet für 3 monate
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 30. Juni 2009 @ 16:42
Hallo Andreas
schöne tag noch
rückbuchung ist angesagt, holl es zurück die kolle, sonst siehst du nicht mehr die 70 €
einfach zurückhollen, und Anzeige gegen die machen, auch wenn du nicht innherhalb von 14 Tagen nach anmeldung nicht gekündigt hasst, die seite ist abzocke pur
Die preise stehn garnicht mal in AGB da steht nur das es verlängert automatisch nach der Testphase, stimmt schon aber wenn es durch Gericht geht, haben die Flirt fever schon verloren, mein tip an dir nichts zahlen, einfach Ingnorieren, und ins Papier korb werfen, wenn es zu MAhnbescheid kommt dann musst mann reagieren.
Kommentar by Bichler — 30. Juni 2009 @ 16:49
und beim Rechtsanwalt steht keine MwsT von dennen da steht 0.00€ da sieht man schon, weil die MWST muss mann zahlen bei dem Nichts also Fake, und des komische preise einmal 120€ und email 121 €, und des nenne ich rechtsanwalt, wenn ich in persönlich treffe dann würde ich in sowas in Arschtretten,das nicht weis wo vorne und hinten ist
gruß an alle
Kommentar by Bichler — 30. Juni 2009 @ 16:55
Hallo, Leute ich bins mal wieder, leider geht der Streß weiter mit FF.
Ich war bei den Rechtsanwälten in der Bayerstraße, aber die lassen einen mit Ihrem arroganten RA Gehabe abblitzen.
Da kommt so ein Spargeltarzan und will Geld von mir, wenn wir keinen Rechtsstaat hätten, könnten ein paar Geschädigte auf die Idee kommen, solch einem die hucke voll zu hauen.
Habe eine Strafanzeige gg. FF gestellt. Und gg. die Rechtsanwälte.
1. Brief: Das verfahren wurde eingestellet weil der Täter(PryByte Media)
nicht ermittelt werden konnte.!!!!!!!!!!!!!
Nicht ermittelt heißt doch, das es die Firma gar nicht gibt, rechtlich.
Ich war auch bei der Prebyte Media in der Baumkirchner Straße, die Nachbarn sagen, da kommt eine Alte, wahrscheinlich gibts von der die Rückmails, so was wie Gnadenbrot für die blöden Schreiber, die freut sich. Hä, hä, hä.
Stell dir vor, du schreibst eine geile Mail mit kennenlernen und so weiter, derweil schreibt die Alte deine Mail zurück.
Zum Totlachen der Gedanke, ich lach mich krumm.
Also Leute, diese ganze Scheiße ist nur auf deine Kohle aus, such in einer Kneipe oder beim Tanzen…………, da findest du mehr und vor allem echte Frauen
Und tue mir einen Gefallen: Schreibt mir eine Mail an
wiebrodt@yahoo.de,
dann unternehmen wir zusammen was!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nicht zahlen, wir wollen doch die Leute vor Gericht mal kennenlernen.
Dazu kommt es aber nicht, weil die nur drohen.
Gruß Chris
Kommentar by Wiebrodt — 30. Juni 2009 @ 19:38
Ich hab dem Huso einfach geschrieben, das ich ihm und seinen scheiß kopf abschneide, wenn sie mich länger nerven. Dann war ruhe.
Kommentar by Parasit — 1. Juli 2009 @ 23:50
Bin ebenfalls reingefallen…
Nicht zahlen habe ich jetzt kapiert, danke an alle die hier aktiv sind!
Ich möchte aber zusätzlich auch noch
- Beschwerde bei der IHK München über das Geschäftsgebahren einreichen und eine
- Anzeige wegen Betrugs bei der zuständigen Polizeidienststelle München-Bogenhausen erstatten sowie
- die Verbraucherzentrale Bayern informieren
Hat das schon einer gemacht und eventuell ein entsprechend formuliertes Schreiben zur Hand? Viele Grüße,
Christoph
P.S.: Ich weiß dass Beschwerden oft nichts bringen – aber wenn dort immer wieder welche eintrudeln wächst die Wahrscheinlichkeit dass eine dieser Stellen aktiv wird.
Kommentar by Christoph — 2. Juli 2009 @ 00:35
Folgende Beschwerde habe ich an die IHK München gerichtet:
——
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine Beschwerde über das Geschäftsgebaren der Firma “Prebyte Media GmbH” anbringen, welche verantwortlicher Inhaber des Internet-Portals flirt-fever.de ist:
Prebyte Media GmbH
Baumkirchner Strasse 4
81673 München
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Kai-Uwe Kaufmann
Handelsregister München
HRB 151651
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass laut der Polizeistelle München-Bogenhausen bereits mehr als 1.000 Strafanzeigen gegen die Prebyte Media GmbH bei der Staatsanwaltschaft in München vorliegen. Auch ich habe dort Anzeige wegen Betrugs erstattet. Meiner Meinung nach beschädigen schwarze Schafe wie die Prebyte Media GmbH das öffentliche Ansehen der überwältigenden Mehrheit an korrekt agierenden Internet-Dienstleistern, und ich (selbständiger Mediengestalter) wäre Ihnen sehr verbunden wenn auch Sie Ihren Einfluss einsetzen könnten und sich dieses Falles annehmen würden.
Das von dieser Firma betriebene Portal flirt-fever.de – dem auch ich zum Opfer gefallen bin – verschleiert die Kosten über die dort angebotenen Dienste. Es bewirbt in prominenter Position eine “Kostenlose Anmeldung”, die entscheidenden Preisinformationen sowie der Umstand, dass es sich um ein Abonnement handelt und laufend Kosten abgebucht werden, werden ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt.
In Bezug auf diese Geschäftspraxis hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
In einem Urteil vom letzten Monat (Az. 262 C 18519/08) hat das Amtsgericht München außerdem entschieden, dass die Firma Prebyte Media GmbH einem Kunden die Gebühr von 72 Euro zurückerstatten muss.
Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Ich bitte Sie, dieses Unternehmen, welches den Ruf vieler die PAngV beachtenden Internet-Bezahldienste schwer beschädigt, einmal in Augenschein zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
(mein Name)
—
was haltet ihr davon?
Kommentar by Christoph — 2. Juli 2009 @ 02:07
dies war die Formulierung für meine Anzeige bei der Polizei München-Bogenhausen:
———-
Betreff: Anzeige gegen die Prebyte Media GmbH wegen Betrugs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen die Prebyte Media GmbH wegen Betrugs erstatten. Zunächst die Angaben zu meiner Person:
(mein Name)
geboren am … in …
Hauptwohnsitz: …, 90431 Nürnberg
Telefon tagsüber/Handy: ….
eMail: …
Als Tatverdächtigen möchte ich den vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH, Baumkirchner Strasse 4, 81673 München benennen:
Kai-Uwe Kaufmann
Weitere Details zu seiner Person sind mir unbekannt.
Die Schadenssumme beläuft sich auf 276 Euro.
Zum Tathergang:
Ich habe mich am 28.7.2008 bei der Seite „flirt-fever.de“ angemeldet. Diese wirbt auf Ihrer Startseite mit einer „kostenlosen Anmeldung“ und vermeidet auch sonst jeglichen Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Seite um eine Abonnement-Falle handelt. Die laufenden Kosten werden -ausschließlich- in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite genannt.
In Bezug auf diese Geschäftspraxis hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
In der Folge hat die Prebyte Media GmbH folgende Beträge von meiner Visa-Karte abgebucht:
Buchung 25.08.2008
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Buchung 17.11.2008
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Buchung 16.02.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Buchung 18.05.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Dass diese Kosten entstehen war für mich ein Schock. Ich hatte nicht die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen. Aufgrund des Aufwandes, welchen rechtliche Themen mit sich bringen, habe ich die Erstellung einer Anzeige jedoch bis jetzt vor mir her geschoben.
In jedem Fall fühle ich mich in Bezug auf die wahren Kosten des Dienstes getäuscht und vermute dahinter systematischen Betrug.
Dem Geschäftsführer muss die Preisangabenverordnung (PAngV) bekannt sein: hiernach muss ein Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie weitere Angaben benötigen oder eine andere Polizeidienststelle zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
—
eure Meinung?
Kommentar by Christoph — 2. Juli 2009 @ 02:10
Liebe Leute,
ich bin mittlerweile be knapp 400€ Kosten durch den RA angelangt. Sie drohen mir schon zum Xten-Mal mit Gericht und sonstwas. Die wissen einfach das sie keine Chance haben. Ich habe ihnen Mittlerweile gedroht, das ich einen RA in Anspruch nehme und bei weiterer Belästigung auch Kosten in Rechnung stelle (Kosten in Rechnung stellen kann ja jeder, nur ob diese Gerechtfertigt sind, stellt sich erst über ein Gericht heraus).
Viel Glück an alle
Mfg
Chris
Kommentar by Chris — 2. Juli 2009 @ 13:10
hallo Leute mir ist aufgefallen, das die Preise von Rechtsanwälte immer ändern, schon komisch ersten Brief: 120,94 € beim e Mail : 121,04 € jetzt diese Schreiben von 02.07.2009 121,21 € komisch, komisch………… immer andere Preise, das fehlt man schon auf das es einschüchterungstour ist,
BITTE AN GESCHÄDIGTE: BITTE NICHT ZAHLEN; DIE BRIEFE INGNORIEREN; VON RECHTSANWÄLTE, DIE WOLLEN BLOS EINSCHÜCHTERN; ICH GLAUBE NICHT DAS ES BIS ZUM EINEN PROZESS ODER MAHNBESCHEID KOMMT; DIE HABEN DOCH KEIN GELD; und beim Gericht wird es Game Over für die Gegner sein.
Ich will die mal richtig persönlich kennenlernen, dann mal richtig eine blaue Auge verpasse,
Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 4. Juli 2009 @ 11:55
hallo Brandon
die rechtsanwälte haben impressium,
gehe zu diese seite dann drück egal von dennen 2 egal welche und dann ganz unten steht es Kontakt …… usw
aber trotztem zahle ich kein Cent zu dennen, die ars….locher kriegen von mir ein kräftigen Ars….tritte 120, mal,
LG Bichler
Kommentar by Bichler — 4. Juli 2009 @ 17:07
Ja genau,
habe auch Brief bekommen, mit unterschiedlicher Summe, werde es aussitzen, mal schauen, die haben ja nicht mal ne Umsatzsteuernummer auf dem Brief oder den Gerichtsstand geschweige denn die MwSt. Nr. das ist doch glaube ich Plicht bei Firmen Webseiten. Das ist der erste Inkassoverein der mir ne Ratenzahlung angeboten hat sonst musste ich immer um Ratenzahlung bitten.Das hört sich an als ob ich das öfter habe, nein habe erst 2 x mal in meinem leben mit Inkasso zu tun, einmal wegen GEZ und einmal wegen Quelle. und damals noch mit einem Ähnlichen Betrügerverein wie Wittig, die kamen auch aus München.
Gruß
Kommentar by Staikos — 4. Juli 2009 @ 17:14
Ach ja was mir eben aufgefallen ist, über der Empfangsadresse ist ein Barcode und das ist ein sicheres Zeichen das es sich um einen Massenbrief handelt. das machen manche Versandhäuser auch mit Gutscheinen so um den Eindruck zu erwecken das man Persönlich angeschrieben wurde.Wie lautet euer Aktenzeichen. etwa 2129084930# letzte Zahl habe ich weg gelassen.
MFG
Kommentar by Staikos — 4. Juli 2009 @ 17:22
Also, Leute, alle aus München,
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I in der Linprunstraße gegen den Geschäftsführer der Prebyte Media, wegen Betrug, genaue Auflistung des Betrugs und gleich eine noch gegen die Rechtsanwälte Auer, Witte und Thiel.
Angriff ist die beste Verteidigung!!!!!!!
Bitte schreibt dorthin, nur so kann man die fertigmachen.
Alle anderen, die nicht aus München, bitte die Staatsanwaltschaft in der jeweiligen Stadt anschreiben, oder die in München.
Bei Fragen:
wiebrodt@yahoo.de
Chris
Kommentar by wiebrodt — 4. Juli 2009 @ 19:39
hallo wiebrodt
wie heißt die Adresse von Staatsanwaltschaft München,
wie soll ich dann da vorgehn, kannst du dein einschreiben hier reinstellen, dann können alle dorthin schreiben,
vielen Dank Wiebrodt
für die mühe
Die FF und die Rechtsanwälte gehören nichts ins Internet sondern ins Knast, wie kann man von leuten geld aus der tasche ziehen
LG
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 11:59
Hallo staikos
Ich habe solche komische AZ: 2129085216* letzte habe ich weg gelassen;-)
also mann muss garnicht dort kündigen innerhalb 14 Tagen, also da wo ich dort angemeldet habe steht doch das man eine Behlerung bekommt, bis jetzt warte ich noch auf diese Behlerung, also braucht man nicht Kündigung, braucht man nichts angsthaben das man dort nicht gekündigt hat, also kurz gesagt, die wollen nur deine KOLLE sonst nichts,
Rat an alle BITTE NICHT ZAHLEN; AN DIE AR……LÖCHER; !!!!!!!!! EINFACH DIE BRIEFE INGNORIEREN WAS KOMMT; ich glaube nicht das es zur eine Prozess kommt
Gruß an alle
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 12:10
Ich habe folgendes an die Rechtsanwälte geschickt, hoffentlich nehmen Sie ernst was ich da geschríeben!!!!!
denn Schreiben von mir kann auch gerne weiter benutzt werden
AZ: 2129085216* Albstadt, 04.07.2009
Sehr geehrten Rechtsanwälte, ( AUER, WITTE, THIEL )
Ich Schulde Ihren Mandantin nichts, kein Cent !!!!!! ( Prebyte Media GmbH )
Laut der AGB habe ich mich rechtszeitig gekündigt in 14 Tagen.
Sie sind doch Rechtsanwalt von Ihrer Mandantin, bitte AGB lessen und dann schreiben!!!!!!!!!!!!
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.1 Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email: .
1. habe nach meiner anmeldung keine Belehrung bekommen!!!!!!!!
2. habe mich am 27.04.2009 gekündigt, ( wurde nicht war genommen )
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
Ich werde denn offenen Betrag nicht Überweisen, das es klar ist 121,- € komische Betrag Lieber Rechtsanwalt, was Sie mir geben, bei Ihren ersten Brief: 120,94 € beim e Mail : 121,04 € jetzt diese Schreiben von 02.07.2009 121,21 € komisch, komisch………… immer andere Preise,
Ihre Forderung sind ILLEGAL zusammen mit Prebyte Media GmbH, wenn ich weitere Briefe von Ihnen Bekomme, werde ich gegen Sie und Prebyte Media GmbH eine Strafanzeige gegen illegales Betrug in Internet auffordern,
Ich freu mich schon auf das Gerichtsverfahren, mit Ihnen, !!! Mal kucken was die Richter dazu sagen,
Ich hoffe, das Sie denn Anschreiben von mir gelesen haben, Ich lass mich nicht von Ihnen Einschüchtern, vllt andere Usern !!!!!!!, aber nicht mich,!!!! Ich kenne die deutsche Rechte auch. Preise gehören ins AGB und nicht ins BGB Wenn Sie mir Mahnbescheid schicken, werde ich gleich wiederrufen, und es kommt dann zum einem Prozess, in Gericht,
PS: hatte an Prebyte Media auch eine Brief geschickt, auch des wurde nicht wahrgenommen
Ein Brief von Ihnen, und werde gleich zum Polizei und Anzeige gegen Sie und Prebyte Media GmbH machen wegen Betrug, wollen Sie zahlen??????? Strafbefehl,
Mit freundlichen Gruß
Unterschrift nicht vergessen, AZ ist auch wichtg das die wissen von wem des Überhaupt ist, mann muss kein Rechtsanwalt anschalten, die verliehren sowieso, wel die Preise sind versteckt in AGB laut der Gesetzt muss die Preise da stehn und nicht in BGB, des kuckt der richter als erstes an
PS: schickt denn Anschreiben jeder der wo betroffen ist an die Rechtsanwälte ( auer, witte,thiel ), die FF wenn die Briefe bekomme die schmeißen die weg, so denk ich es;
Gruß alle an alle
kämpfen um euren Geld nicht verschenken, ansonsten an mir;-)
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 12:23
schönes Wochenende noch an alle
meine Punkte was wichtig sind :
1.Nicht Zahlen, bzw Überweisen
2.die Briefe Ingnorieren was die schiecken
3.Anzeige wegen Betrug im Internet machen
Beim Diskotheken sind echte frauen, da kann man flirten, aber nicht bei diese Verrein FF, die frauen sind nicht echt, des sprechen alle CALLCENTER oder Mitarbeiter oder Verwandte von dennen, jedes mal die gleiche Nachricht bekommt man von Frauen
Gruß
an alle
Ich hoffe mal das ich euch geholfen habe bei der ganze Sache
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 12:36
BITTE LEUTE NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN !!!!!!!!!!!!!!!!
LG
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 12:41
wenn ihr fragen habt könnt auch an mich wenden
meine adresse:
valera_bichler@live.de ( Ich bin ein Junge )
ich wohne schon in deutschland 19 Jahre, und kenn vorn bis hinten auswändig die Gesätze
ich helfe gerne Leute,könnt schreiben bantworte jede Frage,
da muss was zusammen unternehmen gegen die Abzocker
vllt ins Bild zeitug reinstellen, das die seiten wie zB.: Flirtcafe ,Flirt Fever,…… usw nachbarschaft 24 das sind alles fake”s
Gruss an alle
Kommentar by Bichler — 5. Juli 2009 @ 15:04
@Andreas Drost
lass zurück buchen was geht, einfach bei der bank anrufen! gerade die untätigkeit ermöglicht es solchen verbrechern überhaupt noch ihrem handwerk nachzugehen. verbrecher sind es meiner meinung nach, weil das mit ehrlicher arbeit überhaupt nichts zu tun hat.
@Wiebrodt
sehr interessant mit der adresse! könntest du dein schreiben mit der strafanzeige online stellen? das wäre einfacher für welche die es auch tun wollen, und je mehr es sind, desto eher passiert vielleicht auch mal was gegen die betrüger. sinnvoller wäre sicher noch ein strafantrag
@all
)
von mir wollen sie jetzt 120,83 euro, bekommen tun sie nichts. was wollen sie auch tun? sie haben meine dynamische IP und (m)eine wegwerf-email – omg!
und selbst wenn, laut prozesskostenrechner wäre es selbst bei einer niederlage vor gericht nur unswesentlich teurer. aber eher hat man nen 7er im lotto als dass die vor gericht gewinnen.
Kommentar by tom_cat — 5. Juli 2009 @ 15:06
Ich stelle mal meine Anzeige hier rein. Habe sie per Fax geschickt. Falls ihr einen Brief schicken wollt ist die Adresse:
> * Staatsanwaltschaft München I
> * Linprunstraße 25
> * 80335 München (Hausanschrift)
——-
von:
xxx yyyy Tel.: 01xx-xxxxxxxxx
xxxx Str. yy
12345 xx-stadt x.y@gmx.de
an:
Staatsanwaltschaft München I
Fax: 089/5597-4131
x-stadt, den 6. Juli 2009
Betreff: Anzeige gegen Herrn Kai-Uwe Kaufmann wegen Betrugs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den Geschäftsführer der „Prebyte Media GmbH“ Anzeige wegen Betrugs erstatten. Zunächst die Angaben zu meiner Person:
xxxx yyyyyy
geboren am x.x.19xx in xxxx-stadt
Hauptwohnsitz: xxxx Str. yy, 12345 xx-stadt
Telefon tagsüber: 01xx-xxxxxxxx
eMail: x.y@gmx.de
Als Tatverdächtigen möchte ich den vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH, Baumkirchner Strasse 4, 81673 München benennen:
Kai-Uwe Kaufmann
Weitere Details zu seiner Person sind mir unbekannt.
Die Schadenssumme beläuft sich auf 276 Euro.
Zum Tathergang:
Ich habe mich am x.y.2009 bei der Seite „flirt-fever.de“ angemeldet. Meine Anmeldedaten sind:
Benutzername: xxxxxxx
Kunden-Nummer: yyyyyyyyyy
flirt-fever.de wirbt auf ihrer Startseite mit einer „kostenlosen Anmeldung“ und vermeidet jeglichen Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Seite um ein Abonnement mit laufenden Kosten handelt. Die Kosten werden ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite genannt.
In Bezug auf diese Geschäftspraxis hat das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
In der Folge hat die Prebyte Media GmbH folgende Beträge von meiner Visa-Karte abgebucht:
Buchung x.y.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Buchung x.y.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Dass diese Kosten entstehen war für mich absolut überraschend. Ich fühle mich in Bezug auf die wahren Kosten des Dienstes getäuscht und vermute hinter diesem Geschäftsgebahren systematischen Betrug. Ich hatte stand unter dem Eindruck, lediglich einen 14-Tage-Testzugang für einmalig 1,99 Euro bezahlen zu müssen.
Dem Geschäftsführer muss die Preisangabenverordnung (PAngV) bekannt sein: hiernach muss ein Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie weitere Angaben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx yyyyyy
Kommentar by Christoph — 5. Juli 2009 @ 22:43
danke christoph für denn Text werde gleich dennen es zuschicken,
des muss jeder betroffener wegschicken, dann wird es klappen
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 6. Juli 2009 @ 13:09
Zur Anzeige oben:
Ich wurde gerade von der Polizei in München darüber informiert, dass Herr Kai-Uwe Kaufmann 2008 noch nicht Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH war und deshalb – zumindest in meinem Fall – nicht Ziel der Anzeige sein kann.
Falls euer Fall also vor diesem Jahr liegt, solltet ihr statt seinem Namen “Unbekannt” angeben und dazufügen: “Ich kann leider nicht nachvollziehen, wer vor 2009 Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH war.”
Kommentar by Christoph — 6. Juli 2009 @ 13:34
Echt super, die Typen brauchen Ärger, besonders Auer, Witte und Thiel, die Rechtsanwälte der Saubande.
Ich finde, wenn alle hier zusammen halten würden, dann würds die schon lange nicht mehr geben.
Chris
Kommentar by wiebrodt — 7. Juli 2009 @ 19:02
zusammen sind wir stark
zeigen wir die Ars….löcher wo der hacken hängt
BITTE LEUTE NICHTS ÜBERWEISEN, !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! an REchtsanwälte abzocke pur,
wenn jeder Anzeige macht sage ich mal 200 Leute anzeige gegen Betrug im Internet, machen dann würde es klappen, das die firma schließt, ich komm persönlich zu dennen und verpasse jeden Ars……. tritte damit die nicht wissen wo vorne und hinten ist
wieso schließen sie die seite nicht, FF wenn so viele Anzeige gegen die Firma FF bekommen,
haben die so viele kolle
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 7. Juli 2009 @ 21:46
Liebe User,
auch ich bin ein neues Opfer von FF
hab heute einen Brief bekommen von 69 Euro
was soll ich tun???
wurde ein Fall vor Gericht gebracht???
hatte schon öfters Problemen mit solchen ABZOCKER
Ich bitte um HILFE DANKE im Voraus
Liebe Grüße Stefan
Kommentar by Stefaaan — 8. Juli 2009 @ 02:55
Mist – die Postbank will die per Lastschrift von meiner VISA-Karte abgebuchten Beträge – insgesamt 4 – nicht zurückbuchen weil für Lastschrift-Abbuchungen von der Kreditkarte scheinbar andere Bedingungen gelten? Die können angeblich nur innerhalb von 6 Wochen zurückgebucht werden, nicht wie beim Konto unbefristet?
Dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen und mir so das Geld zurückholen – kennt jemand einen in München der mit flirt-fever bereits Erfahrung hat?
Kommentar by Christoph — 8. Juli 2009 @ 14:30
hallo leute habe eine Brief zum rechtsanwalte geshieckt, sie oben beim mir, habe per einschreiben und rückschein gemacht, warte schon auf dem Brief ca 4 Tagen mal kucken was die zurück schreiben, ich glaube nichts das es zurück kommt, habe aber des mit Rückschein gemacht muss eigentlich zurück kommen. weil die angst haben von mir, die drecks säcke, habe mich immer gefreut wenn die schöne Briefe ins Papier korb landenten von Rechtsanwälte
ganz kurz gesagt: auch wenn mann nicht innerhalb von 14 Tagen gekündigt hat egal, muss man nicht, die wollen nur geld aus der tasche ziehen “laut agb schon”, aber die preise stehn nicht da, also leute nicht angst bekommen von dennen, bzw nicht einschüchtern lassen, alles Ingnorieren bis Mahnbescheid kommt, des kommt nicht bis dahin, weil die keine beweise und müssen Kosten dafür zahlen

LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 9. Juli 2009 @ 22:05
Hallo Stefan !!
Ich helfe dir gerne, lies des was ich geschrieben habe
1. einfach zurückbuchen die 69,-€ gehört ja dir und nicht die Abzocker
2.Sperre beantragen gegen die Prebyte Media
3. kommen später Rechtsanwälte die drohen dann 120 ,… bla bla
4. nicht einschüchtern lassen ok Stefan
5. die Briefe Ignorieren von Rechtsanwälte bis zum Mahnbescheid dann reagieren, und wiedersprechen denn Mahnbescheid, bis dahin kommt es nicht Stefan
Brauchst keine Angst haben, die verliehren beim Prozess
Hasst du schon gekündigt Stefan??? wenn ja behalte denn Bestätigung als Beweis,
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 9. Juli 2009 @ 22:12
noch was stefan, nichts Überweisen, wenn die was abbuchen, wieder zurück buchen
noch was BITTE NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN OK, später kommen Rechtsanwälte Kosten da wirst mal richtig lachen über die Preise einmal 120,… email 122,… 2 brief von dennen 123,… also fake siehst ja selber das es verschiedene zahlen sind, die wollen nur Geld, Geld von der Taschen ziehen, also kannst ja meine Brief benutzen des was ich denn Abzockern geschickt habe, das die Illegales Betrug im Internet machen,
ich hoffe das ich dir geholfen habe Stefan
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 9. Juli 2009 @ 22:23
heute habe ich von dennen Säcken eine Rückschein die wo ich am Montag zu dennen geschieckt habe bekommen, siehe bei mir oben, habe des durch einschreiben und Rückschein zu dennen geschieckt, das die ILLEGALES im Internet machen.
viele müssen Anzeige gegen die Abzocker machen, dann schließen die die FF Verein, das gehört nicht ins Internet sondern ins Papierkorb, auch andere Singlebörsen wie zb. Nachbarschaft 24, Flirt caffe ,….. usw ) sind alle Fakes
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 10. Juli 2009 @ 11:09
hallo !! Leute
Gute Nachricht leute, denn text wo ich reingestellt habe, hatte des durch Einschreiben und Rückschein kostet 4,40 € bei post, habe des zu denn Säcken Rechtsanwälte geschickt, Auer witte thiel, stecken unter einer Decke mit Prebyte Media GmbH, da gibts kein Gechäftsführer in Prebyte Media GmbH, Uwe gibts nicht dort, und noch habe ich begründet das die Illegales im Internet machen, und wenn die mich weiter drohen mit Geld Zahlen, oder noch ein Brief erhalte werde ich eine Anzeige gegen Sie machen, habe denn Rückschein bei mir mit unterschrift der Rechtsanwälte, bin mal gespannt was noch kommt, ich lass mich von denn Säcken nicht einschüchtern, rechnungen kann jeder stellen, und ausserdem mit verschiedenen Preise, einmal 120,… € email 122,…€ 2 Briefe 122,43 € da sieht man schon das es ein fake ist, keine MWST bei dennen, und der AZ sieht auch komisch aus, wie wie Bestellung von Warenhaus wenn man was bestellt, der AZ von richtigen Rechtsanwalt sieht ausserdem anders aus mit zahlen und buchstaben, und bei dem nur zahlen 8 oder 9, also die wollen nur deine kolle sonst nichts, Ich hab dennen Gewahnt wenn die noch ein Breif schicken werde ich eine ANZEIGE GEGEN BETRUG IM INTERNET MACHEN, bei denn AGB steht das man auch per email kündigen kann, dann kommt ein antwort von dennen bitte agb lesen, Kündigung können wir nicht aktepzieren!!!!! Schwachsin hoch 3!!!!!!! also leute die Seite ist echt Abzocke pur !!!!!
Wichtige Punkte:
- Nichts Übeweisen
-Briefe Ingnorieren
-Anzeige gegen die Abzocker machen
BITTE LEUTE NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN, !!!!!!!!!
wenn ihr wollt könnt meinen Text oben was ich geschrieben habe benutzen, desto mehr bei dennen Briefe ins Briekasten einflattern, desto besser, ´mit einschreiben und Rückschein beauftragen, dann muss es klappen das ihr die los habt, wenn nicht ANZEIGE MACHEN bei Polizei,
Benutzt mein Text geht zum Rechtsanwälte in München und von
Christoph nach Staatsanwaltschaft in München danke nochmal dir für denn Text, also leute nur so können wir gewinnen das die Firma schließt, wir müssen zusammen halten gegen die Abzockern muss was gemacht werden, so machen die Geld die drecksäcke mit leuten
hier ist die Adresse von Rechtsanwälte
Auer, Witte, ThieL
Bayerstrasse 27
80335 München
Hier ist die Adresse von Staatsanwaltschaft München von CHRISTOPH
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München (Hausanschrift
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 11. Juli 2009 @ 17:14
kurz und klar, mann muss nicht dort kündigen innerhalb 14 Tagen, abzocke pur !!!!!!!!!! ( zu sicherheit eine Bestätigung haben) aber ich glaube dir wollen nur deine Geld, bei Testphase steht sogar noch ganz groß das es nur einmalig ist, naja bei dennen nicht, da kann man nur lachen über die Firma
ps: schönes Wochenende noch
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 11. Juli 2009 @ 17:22
hallo leute
bei dem Rückschein der Rechtsanwälte, ist mir aufgefallen das es nicht von rechtsanälte ist nichts mit Auer ,Witte, Thiel, ganz andere unterschrift, bestimmt auch so ein Spargeltarzan
ich glaube die anschreiben von rechtsanwälte ist auch nicht von dennen Unterschrift,bestimmt unterschreibt so alte Frau, die ganze Briefe was zu uns flattern, ganz komische banditen sind es,
Ich gehe heute eine Stafanzeige gegen Die ReA und FF, mal kucken ob die mich dann weiter drohen
LG Bichler
Kommentar by Bichler — 13. Juli 2009 @ 18:51
Ich habe noch was zugefügt, von christoph Text,
Staatsanwaltschaft München I
Fax: 089/5597-4131
Albstadt den 13. Juli 2009
Betreff: Anzeige gegen unbekannten Täter bei Prebyte Media GmbH wegen Betrugs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den Unbekannten Geschäftsführer der „Prebyte Media GmbH“ Anzeige wegen Betrugs erstatten. Zunächst die Angaben zu meiner Person:
XXX
geboren am XX.XX.XXXX
Hauptwohnsitz:
eMail: XXX@freenet.de
Als Tatverdächtigen möchte ich den vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH, Baumkirchner Strasse 4, 81673 München benennen:
Ich kann leider nicht nachvollziehen, wer vor 2009 Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH war.
Die Schadenssumme beläuft sich auf 69,- Euro. von Prebyte Media GmbH
Zum Tathergang:
Ich habe mich am 16.04.2009 bei der Seite „flirt-fever.de“ angemeldet. Bzw Kontodaten eingegeben Meine Anmeldedaten sind:
Benutzername: XXX
Kunden-Nummer: XXX
flirt-fever.de wirbt auf ihrer Startseite mit einer „kostenlosen Anmeldung“ und vermeidet jeglichen Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Seite um ein Abonnement mit laufenden Kosten handelt. Die Kosten werden ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite genannt.
In Bezug auf diese Geschäftspraxis hat das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.
In der Folge hat die Prebyte Media GmbH folgende Beträge von meiner Konto abgebucht:
Buchung 11.05.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Dass diese Kosten entstehen war für mich absolut überraschend. Ich fühle mich in Bezug auf die wahren Kosten des Dienstes getäuscht und vermute hinter diesem Geschäftsgebahren systematischen Betrug. Ich hatte stand unter dem Eindruck, lediglich einen 14-Tage-Testzugang für einmalig 1,99 Euro bezahlen zu müssen.
Dem Geschäftsführer muss die Preisangabenverordnung (PAngV) bekannt sein: hiernach muss ein Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Ich möchte noch eine Anzeige gegen Rechtsanwälte von Prebyte Media GmbH, machen
Die Rechtsanwälte ( Auer , Witte , Thiel ) von Prebyte Media GmbH macht immer andere Angaben und Preise, habe bis jetzt 2 Briefe und ein Email bekommen mit anderen Beträgen, und immer andere Preise, komische zahlen… wenn Sie wollen kann ich auch Kopie an Sie schicken, und er AZ von dem Rechtsanwälte von Prebyte Media GmbH ist auch komisch,
Ich kann Ihnen gerne die Informationen zuschicken lassen, die Beträge was mir die Rechtsanwälte Auer , Witte, Thiel zu geschickt haben da werden keinen MWST gezahlt, oder bzw angegeben, AZ: mit 11 zahlen, wie mir das bekannt ist besteht der AZ mit zahlen und Buchstaben, bei denen nicht.
Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie weitere Angaben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX Unterschrift:________________
Kommentar by Bichler — 13. Juli 2009 @ 22:20
Grüß von mir
nicht einschüchtern lassen !!!!!!!!
Kommentar by Bichler — 13. Juli 2009 @ 22:27
Hey Leute,
die Faxnummer ist 01805-362537 schickt alles dahin damit Ihr die Abmeldung durchbekommt.
Lasst Eure Konten Sperren, jeder der Beträge hat abbuchen lassen kann diese Innerhalb drei Monate Rückwirkend bis zum letzen Abschluss von seiner Bank zurückbuchen lassen. Immer schön Einspruch einreichen.
Kommentar by hilti — 14. Juli 2009 @ 12:57
Ich habe noch eine Verbesserung gemacht und bessere Angaben gemacht, Ich hoffe das müsste jetzt reichen für die Staatsanwaltschaft
an:
Staatsanwaltschaft München I
Fax: 089/5597-4131
Albstadt den 15. Juli 2009
Betreff: 1.Anzeige gegen unbekannten Täter bei Prebyte Media GmbH wegen Betrug
Betreff: 2.Anzeige gegen die Rechtsanwälte ( Auer ,Witte, Thiel ) wegen Betrug
Die Adresse von Rechtsanwälte steht unten,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den Unbekannten Geschäftsführer der „Prebyte Media GmbH“ Anzeige wegen Betrugs erstatten.
Zunächst die Angaben zu meiner Person:
***Namen,
geboren am **** ****
Hauptwohnsitz: *****Albstadt
eMail: v***.bichler@freenet.de
Als Tatverdächtigen möchte ich den vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH, Baumkirchner Strasse 4, 81673 München benennen:
Ich kann leider nicht nachvollziehen, wer vor 2009 Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH war.
Die Schadenssumme beläuft sich auf 69,- Euro. von Prebyte Media GmbH
Zum Tathergang:
Ich habe mich am 16.04.2009 bei der Seite „flirt-fever.de“ angemeldet. Bzw Kontodaten eingegeben Meine Anmeldedaten sind:
Benutzername: r****
Kunden-Nummer: 41263**
flirt-fever.de wirbt auf ihrer Startseite mit einer „kostenlosen Anmeldung“ und vermeidet jeglichen Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Seite um ein Abonnement mit laufenden Kosten handelt. Die Kosten werden ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite genannt.
In Bezug auf diese Geschäftspraxis hat das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.
In der Folge hat die Prebyte Media GmbH folgende Beträge von meiner Konto abgebucht:
Buchung 11.05.2009
FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET
Betrag -69,00 Euro
Dass diese Kosten entstehen war für mich absolut überraschend. Ich fühle mich in Bezug auf die wahren Kosten des Dienstes getäuscht und vermute hinter diesem Geschäftsgebahren systematischen Betrug. Ich hatte stand unter dem Eindruck, lediglich einen 14-Tage-Testzugang für einmalig 1,99 Euro bezahlen zu müssen.
Dem Geschäftsführer muss die Preisangabenverordnung (PAngV) bekannt sein: hiernach muss ein Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Ich möchte noch eine Anzeige gegen Rechtsanwälte von Prebyte Media GmbH, machen ( Auer , Witte , Thiel )
Die Rechtsanwälte ( Auer , Witte , Thiel ) von Prebyte Media GmbH macht immer andere Angaben und Preise, habe bis jetzt 2 Briefe und ein Email bekommen mit anderen Beträgen, und immer andere Preise, komische zahlen… wenn Sie wollen kann ich auch Kopie an Sie schicken, und er AZ von dem Rechtsanwälte von Prebyte Media GmbH ist auch komisch,
Ich kann Ihnen gerne die Informationen zuschicken lassen, die Beträge was mir die Rechtsanwälte Auer , Witte, Thiel zu geschickt haben da werden keinen MWST gezahlt, oder bzw angegeben, AZ: mit 11 zahlen, wie mir das bekannt ist besteht der AZ mit zahlen und Buchstaben, bei denen nicht. Ich habe denn AZ: 2129085216*. Die Beträge 121,.. €, 121,21,€ usw. schon komisch, die wollen nur Leute einschüchtern so denke ich des, damit die Angst kriegen, und dann zahlen.!!!!! ( Bitte Überprüfen Sie die Angaben von denen und Prebyte Media GmbH ) des sind Schwarzen Schafen im Internet Unterwegs, und zocken Leute ab.
hier ist die Adresse von Rechtsanwälte
Auer, Witte, Thiel
Bayerstrasse 27
80335 München
Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie weitere Angaben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen Unterschrift:______________
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 15. Juli 2009 @ 18:26
Hallo Christoph
und wie ist es gelaufen mit dem Brief nach Staatsanwaltschaft, haben die alles schon gekuckt bei denn Abzockern
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 15. Juli 2009 @ 18:42
das scheint hier ja ne one man Show zu sein, ist mir zu blöd wenn hier keine Fakten mit Vernünftiger Grammatik in diesem Blog Veröffentlicht werden.
CIAO
Kommentar by Staikos — 16. Juli 2009 @ 08:04
Servus Bichler.
Halte dich mal bitte ein bisschen zurück mit deinen Einträgen.
Du schreibst einfach zuviel und vor allem immer das gleiche.
Warte einfach Deinen Mahnbescheid ab, schreib Deinen Brief an das Gericht und ansonsten mach dass was Du anderen auch rätst: Konto überwachen und nicht einschüchtern lassen.
Schreib doch einfach mal wieder, wenn beu dir ein Brief von der Staatsanwaltschaft hereinflattert oder wenn etwas neues zu berichten ist. Ansonsten bitte ich Dich im Hintergrund zu bleiben und Beiträge anderer nur mitzulesen und nicht jeden Brief zu kommentieren..
Bitte nicht falsch verstehen. Aber zu viele Infos sind kontraproduktiv.
Gruss, Vario.
Kommentar by Vario — 17. Juli 2009 @ 13:16
Habe Antwort auf meine Strafanzeige bekommen, mit dem Hinweis ,daß man die Rechtsanwälte nicht festnageln kann. Hätt ich mir denken können.
Aber mit dem Hinweis, daß man nicht zahlen muß und der andere, also FF in einem Zivilprozeß, also Klageverfahren, sein Geld einklagen müßte, was die nie und nimmer machen, weil sie keine Chance haben.
Leider hab ich nicht explezit den Geschäftsführer angezeigt, was ich aber nachhole. Den gibt es ws. gar nicht.
Die zweite Anzeige gegen Prebyte Media ist eingestellt worden, weil laut Staatsanwaltschaft nur eine natürliche Person angezeigt werden kann.
Also Anzeige gegen den Geschäftsführer von Prebyte Media.
Nicht zahlen!!!!!!!
Anzeigen!!!
Bitte um Rückmeldung von Geschädigten an wiebrodt@yahoo.de.
Gruß Chris
Kommentar by Wiebrodt — 20. Juli 2009 @ 22:55
Hallo, Habe gerade einen Anruf von den Rechtsanwälten bekommen, das ich doch zahlen soll, den Betrag von 122 und ein paare zerquetschte, ich habe die Dame drauf hingewiesen das es nicht Offensichtlich war das ich ein Abo eingehe, jetzt leiten die es an Ihre Rechtsabteilung weiter, hat die gute Frau gesagt.
Muss ich jetzt angst haben? Oder soll ich weiter abwarten was passiert, wenn ich den Gerichtsbescheid bekomme, lege ich eh Widerspruch ein.
Die sind mit allem wassern gewaschen der anruf war auch noch Unterdrückt.
Kommentar by Staikos — 21. Juli 2009 @ 13:44
mich haben die heute angerufen die Anwälte um ihren Forderungen nachzu fragen, ich habe aber gesagt das ich es nicht zahlen werde,ich lasse es auf ein MB ankommen.
Was soll das??? und warum wurde meintread von heute mittag gelöscht???
Kommentar by Staikos — 21. Juli 2009 @ 19:26
Eine Mail an die Geschädigten- Community!!!!!!
(wer gerne meine Anzeigen lesen will, dem schicke ich sie zu per Mail): wiebrodt@yahoo.de
Erst mal danke für die Mail, je mehr das nicht zahlen, umso besser.
Lies mal bitte die Website:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
Dort steht alles, was du brauchst.
Oder lies weiter oben die Erfahrungsberichte der anderen Geschädigten, derer, die schon was unternommen haben.
Diese Flirtfever Singlebörse ist nur zum Abzocken gedacht:
Sie schreiben bei kündigen:
Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich.
(Da das Fernabsatzgesetz sowieso 14 Tage gilt, diese Penner)
Ich hatte die Testphase innerhalb eines Tages gekündigt per Mail und diese Leute wollten 69€ von mir, für ein 3Monatsabo!!!!!, weil ich nicht schriftlich gekündigt habe.
siehe,
“Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per eMail, Brief, Fax erfolgen.”
Die wollen nur die Kohle, bei anderen sagen sie, das sie einen Brief nicht unterschrieben hätten, der Brief ist nicht angekommen, etc.
NICHT ZAHLEN!!!!!!!!!!
Mahnungen ignorieren!!!!!!!!!!!!!
NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN!!!!!!!!!!!!
Die Community ist mit Dir.
Chris
Kommentar by Wiebrodt — 22. Juli 2009 @ 10:24
Hallo Leute,
wenn ihr von flirt-fever bzw. der Prebyte Media Gmbh ebenfalls abgezockt wurdet:
Bitte bitte kümmert euch nicht nur um euren eigenen Fall sondern tut etwas für alle und schickt eine schriftliche Beschwerde oder sogar Anzeige per e-Mail, Fax oder Brief an die zuständigen Behörden!
Mögliche Anlaufstellen sind:
—–
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Fax: (089) 5116-306
E-mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
—–
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Mozartstr. 9
80336 München
Fax: (089) 53 75 53
E-Mail: info@vzbayern.de
—–
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München
Fax: (089) 5597-4131
E-Mail: poststelle@sta-m1.bayern.de
—–
Polizeiinspektion München – 22 – Bogenhausen
Prinzregentenplatz 16
81675 München
Fax: (089) 457271-28
—–
Ich habe das gemacht und – während bei der Staatsanwaltschaft bereits hunderte (!) von Anzeigen gegen die Prebyte Media GmbH vorliegen, ist es z.B. so dass die IHK ZUM ERSTEN MAL davon gehört hat. Und ich hatte dort eine sehr offene und kompetente Frau am Telefon!
Aber viele Abgezockte gehen den Weg der Beschwerde nicht und auf diese Weise kommt nicht genug Druck zustande.
Ich denke dass ihr von der Community gute Tipps erhalten habt wie ihr mit eurem Fall umgehen solltet – bitte gebt jetzt auch etwas zurück und steuert ebenfalls eine Beschwerde über die Prebyte Media GmbH mit den Details eures Falls bei! Danke,
Cristoph
Kommentar by Christoph — 27. Juli 2009 @ 18:05
Ich habe heute eine email bekommen, von ReA mit diesen Drohung, muss ich zahlen??? Bitte um hilfe!!! und wieder andere Betrag 20 cent mehr als die andere Briefe mit Beträge
Sehr geehrter Herr Bichler,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 121,45 EUR, bis spätestens 11.08.09 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen 21290852162 zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
11.08.09 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Kommentar by Bichler — 28. Juli 2009 @ 14:32
Sehr geehrter Herr Bichler,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 121,45 EUR, bis spätestens 11.08.09 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen 21212222252 zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
11.08.09 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Was soll ich machen!!???? Bitte um Hilfe
Kommentar by Bichler — 28. Juli 2009 @ 14:46
ok danke Christoph
habe zu jeden geschickt
an Verbraucher Zentrale
IHK
Staatsanwaltschaft
vielen,vielen dank für die Infos,
Kommentar by Bichler — 28. Juli 2009 @ 18:01
Hallo zusammen.
Es stimmt. Jeder meckert nur rum und denkt dabei nur an sich.
Jeder sollte sich ein paar Minuten Zeit nehmen und ein paar Zeilen an die o.g. Adressen schicken.
Ich habe gestern Abend noch eine Email an die IHK München geschickt und Ihnen geschildert dass mir Beträge vom Konto abgebucht werden und das ganze andere Zeug mit den Anwälten und so..
Die Frau war (wie Christoph schon geschrieben hat) sehr kompetent und hat mich heute Mittag sogar zurückgerufen. Sie hatte noch nichts von PrebyteMedia und Flirt-Fever.de gehört und wartet ab ob noch mehr Beschwerden bei ihr eingehen. Solte das der Fall sein, wird sie die Sache einer Abteilung übergeben die sich mit solchen Fallen beschäftigt.
Also Leute:
Haut in die Tasten!
Gruss,
Vario
Kommentar by Vario — 28. Juli 2009 @ 22:22
ok, halten wir zusammen, Vario und Christoph da habt ihr recht, da müsen wir nicht nur unsere fall lösen sondern an alle Beschädigten, da müssen viele beschwerden reingehn bei IHK und Staatsanwaltschaft, … gegen die Schwarze Schafe FF und ReA
MFG
Bichler
Schöne Tag noch
Ich melde mich wenn was neues bei mir ist
Kommentar by Bichler — 29. Juli 2009 @ 10:57
@Bichler was machst du nun wegen dem Brief? So ein bekomm ich auch bald…
ich schreibe heute auch noch ihk, hat jemand ein passendes anschreiben, das ich als vorlage benutzen kann?
Kommentar by PPat — 29. Juli 2009 @ 16:33
Hallo Bichler, ich habe genau das den gleichen Scheiß per Mail bekommen, genau die selben Worte nur mit anderen Aktenzeichen.
Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen eine SMS vo denen bekommenmit Guten Tag bitte melden Sie sich unter folgenden Aktenzeiche…………… Rechtsanwälte Aurer und bla bla bla.
Seit wann schicken Anwaltsbüros oder Inkassobüros den SMS an ihre Klienten???
MFG
Kommentar by Staikos — 30. Juli 2009 @ 07:27
und was macht ihr jetzt dagegen?
@Staikos und Bichler?
Kommentar by PPat — 30. Juli 2009 @ 20:07
Servus nochmal.
Habe vorgestern Abend nochmal eine Mail an die Verbraucherzentrale geschickt und auch denen die Sache geschildert.
Heute kam die Antwort. Ich hoffe, dass alle Betroffenen die diese Seite mitlesen ebenso an die von Christoph aufgelisteten Adressen ein paar Zeilen per Mail verschicken. Die Geschichte die PrebyteMedia hier abzieht darf nicht einfach so weitergehen. Das mindeste was jeder machen kann ist an die Adressen da oben schreiben.
Hier die Antwort der Verbraucherzentrale:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden.
DieVerbraucherzentrale haben die Firma Prebyte bereits zweimal abgemahnt.
Mit freundlichen Grüßen
VERBRAUCHERZENTRALE BAYERN e.V.
- Referat Recht -
Kommentar by Vario — 30. Juli 2009 @ 20:35
Hallo zusammen,
mittlerweile wollen die 403 € von mir haben. Nach 8 leeren Drohungen
versuchen sie es jetzt wohl mit einer höheren Geldforderung.
Die werden natürlich nie etwas von mir bekommen außer eine weitere
Anzeigen. Werde mich jetzt auch wie schon oben erwähnt an die Verbraucherzentrale Bayern wenden, das endlich Druck ausgeübt werden kann.
Ich kann nicht verstehen das so etwas in Deutschland geduldet wird.
Gruss an alle, nicht einschüchtern lassen.
Kommentar by printer — 31. Juli 2009 @ 17:39
Hallo
habe eine frage : kann man die nicht einklagen??
Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 2. August 2009 @ 16:19
Habe heute einen Bericht im Radio über ähnliche Fälle wie Flirt-Fever.de gehört:
Es gibt viele Firmen die absichtlich versteckte Kosten auf ihren Seiten vertuschen und mit angeblich kostenlosen Diensten locken.
Ein paar Wochen später kommt dann die Rechnung dafür und weitere Wochen später bekommt man Briefe von Inkassofirmen und Rechtsanwälten. Die setzen darauf dass man nachgibt und verdienen sich dumm und dämlich damit. Man kann davon ausgehen, dass es nie zur Klage kommen wird, weil sie genau wissen dass sie keine Chance vor Gericht haben werden. Es handelt sich ja um einigermassen geringe Beträge und die hoffen darauf, dass man in den sauren Apfel beisst und dass danach Ruhe ist..
Briefe ignorieren, Beschwerden an die IHK und die Verbraucherzentrale schreiben und auf keinen Fall etwas überweisen.
Gruss, Vario
@Bichler: bitte diesen Beitrag nicht kommentieren.
Kommentar by Vario — 3. August 2009 @ 13:18
Ich gehöre auch zu denen, die auf PrebyteMedia herein gefallen sind. Es ist an der Zeit sich zu wehren und eine Sammelklage zu organisieren. Es muß doch möglich sein, mit Rechtsmitteln solche unseriöse Firmen zu bekämpfen.
Ich sehe mich jetzt dazu gezwungen meine Kündigung per Einschreiben Rückschein an diese Firma zu senden, da meine Kündigung per Mail ignoriert wurde. Ich empfinde das als Nötigung.
Gruss, Wiggerich
Kommentar by Wiggerich — 3. August 2009 @ 21:51
habe die gleichen probleme wie ihr wollen miher auch 70€ abzocken,wollte mich jetzt auch bei der ihk melden finde aber die e-mail adresse nicht wäre nett wenn ihr mir die geben könntet
Kommentar by Kevin — 7. August 2009 @ 12:16
Hallo an alle Kostenopfer,
Wie auch ihr habe ich den Fehler gemacht mich dort an zu melden.
Nachdem ich die ersten Mahnungen bekam, wo bereits mit Mahnbescheid gedroht wurde, wandte ich mich an einen Freund, der beim Finanzamt in der Vollstreckung tätigt ist. Ich habe ihm und seinem Vorgesetzten die Mahnungen und Geschäftsbedingungen gezeigt. Daraufhin kamen sie zum Schluss, dass diese Forderungen nichtig sind und sogar eine Straftat darstellen.
Daher würde es nie zum einem Mahnbescheid reichen, weil das Amtsgericht jede Forderung genau prüft.
Von daher sehe ich den Forderungen entspannt entgegen.
Nur wer darauf eingeht bekommt ein Problem. Meine Bank habe ich bereits informiert. Die Einzugermächtigung wurde gesperrt.
Viel Lärm um nichts….
Kommentar by spielt-keine-Rolle — 9. August 2009 @ 03:14
Werde auch Anzeige erstattn, die geben z.Z. Ruhe, mal gucken was wird.
Kommentar by Staikos — 10. August 2009 @ 21:12
Hallo Leute
also leute abzocke pur !!!! Verarsche hoch 3
mir ist aufgefallen, das die Unterschrifte von ReA Maschinell bearbeitet wurden, wenn man ganz genau hinkuckt, auf dem Unterschrifte von ReA, dann merkt man die Unterschied
MIt freundlichen Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 12. August 2009 @ 13:52
Hallo..
mir geht es genauso..sollten uns zusamm tun und eine sammelklage machen..da erreicht man mehr..
Kommentar by Nadine — 17. August 2009 @ 15:22
Hallo zusammen.
Habe eben einen Link bei Spiegel Online gefunden.
Hier wird auch empfohlen auf keinen Fall zu bezahlen, auch wenn man mit Rechnungen und Briefen von Anwälten überhäuft wird.
Ich habe am Samstag eine Rechnung über 436 Euro von den Anwälten erhalten und werde auf keinen Fall überweisen. Bloß nicht klein werden und den Betrag bezahlen!
Hier der Link:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,643217,00.html
Gruß, Vario
Kommentar by Vario — 17. August 2009 @ 17:17
Leute ,Seiten wie flirt -fever auf “WEB OF THRUST” schlecht bewerten !!!
so können auch andere gewarnt werden.WOT ist Gratis und Super gut ,warnt auch vor Phishing und Viren und Betrug…
Kommentar by Fritz Huber — 18. August 2009 @ 16:01
Ich war damals schon bei flirt-fever.de gemeldet 2006 glaube ich war das.Da war es noch kostenlos.
Jetzt bin ich aber auch dran mit zahlen.Zuerst locken sie mit emails das du post hast.Dann nimmst du den scheiss für 0,99 ,- und dann sind das nur email von leuten dich dich kennen lernen wollen aber du musst dich dann auf ne andere seite anmelden weil sie ja nur da fotos von sich haben.
Ich habe den jetzt ne email geschrieben mit folgenem text.
Hallo Frau Fink
Ich habe mich mal schlau gemacht über ihre Seite Flirt-fever.de.
Sie stehen gross bei google unter INTERNETABZOCKE.
Prebyte Media GmbH ist schön öfters negativ auf gefallen.
Google sie mal INTERNETABZOCKE FLIRT-FEVER.Dann sehen sie es.
Wenn sie mich jetzt nicht in ruhe lassen oder wieder geld von meinem konto abbuchen werde ich sie bei der verbraucherschutzzentrale melden.
achja man kann sie ja nicht mal telefonisch erreichen.das sagt auch schon
so einiges über ihre angeblich “seriöse” Firma aus.
Wurde gelesen aber noch keine antwort.
Bei der Verbraucherzentrale habe ich die auch schon gemeldet.
Scheiss Drecksfotzen
Kommentar by Ich — 21. August 2009 @ 17:50
Hallo Leute !
Ich habe von dennen ReA wieder einen Brief bekommen Heute, mit einen Aufforderung 121,66 € immer andere Beträge ist es normal. Ich habe bisjetzt 5 Briefe und ein email immer andere Beträge immer 20 oder 50 cent immer drauf, angefangen hat es mit 121,15 €
Ich zahle nichts kein Cent zu dennen, die haben meine Akte schon in einen Prozessabteilung abgegeben, kommt es zu einen Prozess ?? wenn Ja muss ich meinen Briefe und mails alle behalten,von ReA ??
MfG
Bichler
Kommentar by Bichler — 22. August 2009 @ 11:22
Hallo Leute!!
Seit wann Schicken ReA Mahnungen über email, es muss ja schriftlich per post kommen oder ??
es kommen schon schriftlich, aber die Unterschrifte sind alle Maschinell bearbeitet, jetzt habe ich eine Brief bekommen mit 2 Überweisungsträger, habt ihr auch schon bekommen ??
Ich habe auch mit WOT Die Seite ins Hölle geschickt
MfG
Bichler
Kommentar by Bichler — 24. August 2009 @ 11:09
Hallo Leute,
folgendes erschwert diesen Abzockern das Leben:
1.Die Bank des Zahlungsempfängers der zurückgerechneten Lastschriften darüber informieren, dass ihr Kunde zweifelhafte Lastschriften in Umlauf bringt.
2.Soweit Zahlscheine durch die RAe beigefügt werden, auch dieses Kreditinstitut auf die fragwürdigen Transaktionen Ihrer Kunden hinweisen.(Es besteht zwar kein direkter Kündigungsgrund durch die Bank, aber es erleichtert nicht deren Gespräche mit den RAen; “steter Tropfen höhlt den Stein”)
Kommentar by John — 29. August 2009 @ 18:46
ist FLIRT-FEVER die selbe Flirtline wie we contact you
Kommentar by Katja — 1. September 2009 @ 13:14
Hallo
Ich bin auch auf FF reingefallen.
sie haben mir 69 abgebucht die natürlich sofort zurück gebucht habe.
Habe schon eine Kündigung geschickt, aber ich bin mir nicht sicher ob ich richtig formuliert habe, da ich keine Antwort bekommen hab. Könnte bitte jemand ein Muster hier reinstellen?
Was kann ich noch tun? Einzugsermächtigung rückgängig machen oder passiert das automatisch bei Rückbuchung?
Gruß Oliver
Kommentar by Oliver — 1. September 2009 @ 17:07
Hallo Oliver
1: Du musst Sperren Konto gegen die Abzocker,damit die keine Abbuchen mehr vornehmen können,
2: Du musst garnicht mal dort Kündigen, DIE WOLLEN NUR DEINE KOLLE SONST NICHTS !!!! ( ICH HABE PER EMAIL UND PER POST GEKÜNDIGT ) ES BRINGT ALLES NICHTS !!!!!!!!!!
3: Urgendwann spater kommt der Illegaler ReA * Auer Witte Thiel *
BITTE ALLE BRIEFE INGNORIEREN WAS GEHT, die wollen nur leute eindschuchtern,sonst nichts!!!!!! DIE WERDEN DICH SPÄTER MIT BRIEFE UND PER MAIL voll fullen, ES kommt bis 99.99 % keine MAHNBESCHEID
Die regieren garnicht mal auf Kundigungen !!!!!!!!!!!
Meine WIchtige Punkte .
1.Nichts zahlen !!!!!!!!!!!!!!!
2.Sperren Konto gegen die Abzocker !!
3.Birefe Ingnorieren !!!!!!!
4.Eine Anzeige gegen die schwarze schafe machen !!!!
ich bin auch reingefallen
IN APRIL HAT ES MIT MIR ANGEFANGEN MIT DROHUNGEN damit zahlen soll
Hoffe das ich dir geholfen hab
Also OLIVER LASS DICH NICHT KLEIN KRIEGEN VON DENNEN !!!!!!!!!!
MfG
Bichler
PS> schone Tag noch
Kommentar by Bichler — 2. September 2009 @ 13:52
So, ich auch mal wieder…
Hab ne Weile nicht rein geschaut weil ich keine Post mehr von den Rechtsverdrehern bekommen hab. Was hab ich gemacht? Ganz einfach:
Als der dritte Brief kam, hab ich ihn ungeöffnet genommen, meine Adresse durchgestrichen und “verzogen nach Timbuktu” draufgeschrieben, dann wieder ab in dem Postkasten. Seitdem ist Ruhe
Eine andere Möglichkeit wäre noch deren Briefe einfach ungelesen in die Tonne zu hauen und nach ca 3 Monaten schreiben, dass Du die Sache als erledigt betrachtest, da sie schon eben jene 3 Monate nichts von sich hören lassen haben.
Ich schicke denen immer ein Fax, weil Einschreiben ist mir zu teuer (denen wahrscheinlich auch) und Sendebericht hab ich ja auch noch.
Werde die Schreiben an die o.g. Adressen gleich fertig machen, danke für die Vorlagen, allein wäre ich zu bequem dazu.
GRüße, tom
Kommentar by tom_cat — 3. September 2009 @ 20:32
@Bichler & alle
Sorry, aber Dein Schreiben kann keiner wirklich Ernst nehmen, es ist schlecht ausformuliert. Folgendes habe ich nun zusammen gebastelt (weitere Verbesserungen sind selbstverständlich willkommen):
1. Strafantrag / Anzeige gegen unbekannten Täter bei Prebyte Media GmbH wegen Betrug
2. Strafantrag / Anzeige gegen die Rechtsanwälte ( Auer ,Witte, Thiel ) wegen Betrug
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den unbekannten Geschäftsführer der „Prebyte Media GmbH“ Anzeige wegen Betrugs erstatten und, sofern möglich, einen Strafantrag stellen. Als Tatverdächtigen möchte ich den vertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Prebyte Media GmbH, Baumkirchner Strasse 4, 81673 München benennen:
Ich kann leider nicht nachvollziehen, wer vor 2009 Geschäftsführer der Prebyte Media GmbH war. Bisherige Anzeigen mir bekannter Personen gegen Kai Uwe Kaufmann scheiterten an der Nichtfeststellbarkeit der Personalien genannter Person.
Zum Tathergang:
Ich habe mich am 18.05.2009 bei der Seite „flirt-fever.de“ angemeldet für einen 14-tägigen Testzugang für 1,99 Euro angemeldet. Für diesen Betrag habe ich einer Einzugsermächtigung von meinem Konto zugestimmt, nicht jedoch einer Dauermitgliedschaft für 69 Euro pro Quartal.
flirt-fever.de wirbt auf ihrer Startseite mit einer „kostenlosen Anmeldung“ und vermeidet jeglichen Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Seite um ein Abonnement mit laufenden Kosten handelt. Selbst in den AGB werden die Kosten nicht aufgeführt und auf kein Abonnement verwiesen. Diese Informationen sind in den “gesonderten BGB-Informationen” von flirt-fever.de enthalten, welche nur über Umwege einsehbar sind.
Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Es besteht also der Tatbestand der arglistigen Täuschung, sowie daraus folgend Betrug.
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 entschieden, dass Forderungen nicht beglichen werden müssen, die dadurch entstehen, dass Kosten in den AGB o.Ä. versteckt werden, so das die Gesamtkosten dem Benutzer bewusst vorenthalten werden.
In der Folge hat die Prebyte Media GmbH folgenden Betrag von meiner Konto abgebucht:
Buchung 08.06.2009, FLIRT-FEVER.DE PREBYTE / INTERNET, Betrag -69,00 Euro
Dass diese Kosten entstehen war für mich absolut überraschend. Ich fühle mich in Bezug auf die wahren Kosten des Dienstes getäuscht und vermute hinter diesem Geschäftsgebahren systematischen Betrug. Ich war der Annahme, lediglich einen 14-Tage-Testzugang für einmalig 1,99 Euro bezahlen zu müssen.
Nach einer kurzen Recherche im Internet stand fest, dass ich bei Weitem kein Einzelfall bin. Daraufhin habe ich den Betrag von 69 Euro umgehend zurück buchen lassen und die Einzugsermächtigung, sowie den vermeintlichen Vertrag umgehend widerrufen. Ca. 14 Tage später erhielt ich von Prebtye ein Schreiben, dass bei weiterhin ausstehender Zahlung die Sache einer Anwaltskanzlei übergeben würde. Nach ca 3 weiteren Wochen erhielt ich dann den erwarteten Brief der Kanzlei Auer Witte Thiel, mit einer Forderung von bereits 120,83 Euro, welche ich auch zurück wies. Deren nächstes Schreiben, mit steigender Dringlichkeit formuliert, wies ich ebenso zurück, auch mit dem Hinweis, dass diese Forderungen vor Gericht niemals durchsetzbar sein. Weitere Schreiben besagter Kanzlei nehme ich nicht mehr für voll.
Das Hauptproblem jedoch ist, dass so viele Leute eingeschüchtert werden und sich die Betreiber der Seite, sowie deren Kanzlei zu Unrecht bereichern, bzw mit Vorsatz betrügen. Daher gilt die Anzeige wegen Betrug bzw der Strafantrag auch für die:
Rechtsanwälte Auer, Witte, Thiel, Bayerstrasse 27, 80335 München
Sämtliche Schreiben genannter Beschuldigter liegen als Beweismittel vor.
Interessant ist auch die Tatsache, dass ein anderer Betroffener bereits die Adressen beider Beschuldigter aufgesucht hat. Bei Prebyte scheint es nur eine Briefkastenadresse zu sein, bei den Rechtanwälten spricht die Lage deren Niederlassung auch nicht für Seriösität.
Bitte kontaktieren Sie mich wenn Sie weitere Angaben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar by tom_cat — 3. September 2009 @ 22:16
Hallo Bichler u.a.:
1. Solange man seine Adresse nicht bekanntgibt, kann auch kein Mahnbescheid erstellt werden; also nicht auf die eMail-Mahnung mit Angabe der Adresse reagieren.
2. “Kündigung” >Zitat aus FAQ der RAe AuerWitteThiel:
“■In der Regel wird ein bestehendes Abonnement bei eingehender Rücklastschrift automatisch unterbrochen, d.h. eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie aber, um ganz sicher zu gehen, das Vertragsverhältnis kündigen. ”
siehe weitere: http://www.auerwittethiel.de/ >Forderungsmanagement>Schuldnerservice>FAQ oder Impressum
3. ggf. die Absender-eMail-Adresse der Kanzlei als Spam definieren und unmittelbar löschen
Kommentar by John — 4. September 2009 @ 12:42
Hallo Moderator,
bitte bei Eintrag 258 das Wort “Rechtsverdreher” durch Rechtsanwälte ersetzen, wir wollen denen ja nicht noch einen berechtigten Grund geben zu klagen
Danke, Tom
Kommentar by tom_cat — 7. September 2009 @ 11:05
P.s. hab heute dann auch eine SMS bekommen ich solle mich zu meinem Aktenzeichen melden. Doof wie ich war, hab ich das auch gemacht, aber auch gleich ruhig und sachlich klar gestellt, dass sie von mir bis zu einem Gerichtsverfahren kein Geld sehen werden. Das hat die Dame am anderen Ende der Leitung scheinbar genervt zur Kenntnis genommen und gleich aufgelegt. Spricht imho nicht für Professionalität.
Bin jedenfalls gespannt was jetzt kommt, bzw ob überhaupt noch was kommt. Wenn es zu einem Verfahren kommt, hoffe ich einen Präzedenzfall schaffen zu können, der ein für alle mal klar stellt, dass man nicht zahlen muss.
Kommentar by tom_cat — 7. September 2009 @ 11:13
Noch was Interessantes gefunden:
Lasst euch von Advokaten nicht einschüchtern. Die scheuen den Gang vor Gericht, da die Urteile allesamt verbraucherfreundlich ausfallen. Schaut mal nach, bisher ist hier noch kein Fall bekannt, wo die Prebyte vor Gericht gegangen sind. Googelt sie mal kräftigs
Sollte wirklich mal Post vom Gericht kommen, legt Einspruch (innerhalb von 14 Tagen), einmal gegen die Forderung und zum zweiten gegen die Gebühren ein.
Diese Forderungen werden nämlich gerichtlich nicht geprüft. Nicht unerheblich ist, daß der Gerichtsort der Wohsitz des Antragsgegners, nämlich eurer ist. Das heißt, daß ein Advokat aus München beispielsweise extra nach Hamburg reisen müßte, um dem Prozeß, dessen Ausgang meist verbraucherfreundlich ist, beizuwohnen. Seine Kosten trägt er höchstwahrscheinlich selbst. Sollte es wirklich, wovon mir bisher kein Fall bekannt ist, zu einer Verhandlung kommen, dann sucht für diesen Fall andere Zeugen und Geschädigte!
Kommentar by tom_cat — 7. September 2009 @ 11:29
Hi also ich bin auch drauf reingefallen habe die Abbuchung immer wieder zurück geholt schon 5 mal gekündigt mit dem Anwalt Auer Witte Abzock Anwalt telefoniert der hat mir Raten angeboten. Habe ich Agelehnt jetzt denke ich mir es wäre doch ne Massenklage sinnvoll da es nichts ahnende gibt die das arglos bezahlen weil sie Angst haben wegen schufa usw. und flirtfever sich durch solche Leute bereichert . Ausserdem sollte man mal die komischen Kontaktanzeigen prüfen ob die Abzocknummern von den angeblichen Girls nich auch auf prebyte media registriert sind das wäre ja dann Bertug was die ganze Sache noch leichter machen würde . ich wäre für Massenlage.
Kommentar by dmxrush — 7. September 2009 @ 17:54
hy leute,mir isr es auch so ergangen.holte gestern kontoauszüge und da hats mich fast umgehauen.69 Eier wollten die haben.natürlich war ich heute früh gkleich auf der bank.habe es zurück gebucht.aber was nun.kann ich jetzt einfach bei uns auf die Polizei gehen und ne anzeige machen???
mfg Sebastian
Kommentar by Sebastian — 8. September 2009 @ 13:17
Servus, in die Runde, habe mich lange nicht gemeldet, naja Biefe bekommen und zerrissen, E Mails bekommen und gelöscht und zweimal bereits eine Buchung zurück gehen lassen, also immer schön hart bleiben ich hoffe die geben mal Ruhe kann ja nicht ewig gehen was sind den so die längsten Zeiträume? Also sprich Anfang bist dato, das man mal einen Überblick bekommt wann da Ruhe einkehrt.
Kommentar by genepter — 9. September 2009 @ 14:59
http://www.das-schwarze-schaf.com
leute lest das mal durch…lol.Flirt Fever hat ne “Auszeichnung” bekommen…..
Das Schwarze Schaf im August 2009
Internetflirt – manchmal umsonst, aber selten kostenlos
Anbieter: flirt-fever.de
Vorgang: Immer mehr Singles versuchen online ihr Glück zu finden, so dass sich Dating-, Flirt- und Partnerschafts-Plattformen im Internet zunehmender Beliebtheit erfreuen. Doch auch hier gibt es neben seriösen Anbietern schwarze Schafe, wie z.B. die Seite flirt-fever.de, die mit dreisten Methoden versucht, Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wie OpSec (vormals P4M – Die InternetAgenten) in diesem Monat gemeldet wurde. Dies veranlasste die Mitarbeiter dazu, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat August zu verleihen.
Die Masche des Schwarzen Schafes: flirt-fever.de ist eine Flirt- und Dating-Plattform, bei der man sich nach Angaben des Betreibers kostenlos anmelden kann, so dass der Eindruck entsteht, die gesamte Nutzung des Dienstes sei gebührenfrei. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, ist nicht auf Anhieb ersichtlich, sondern erst beim genauen Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wie ein Nutzer OpSec mitgeteilt hat, wurde er mit einem Schnupperabo, das für 14 Tage 1,99 Euro kosten sollte, geködert. Da er nicht gekündigt hat, verlängerte sich das Abo um drei Monate, jedoch zu einem monatlichen Preis von 23 Euro. Von der automatischen Verlängerung des Abos wusste er jedoch nichts, da dies seinen Angaben zufolge auf der Seite nicht auffällig sichtbar angekündigt wurde. Zudem sind die Informationen zu den Kosten nicht in den AGBs, wie zu vermuten wäre, sondern in den „BGB-Informationen“ zu finden und werden somit vermutlich häufig gar nicht gelesen. Neben den gut versteckten und nicht wirklich verständlichen Zahlungsmodalitäten gibt es noch weitere Kritikpunkte an dem Online-Anbieter. So äußerten betroffene Nutzer gegenüber OpSec und in Foren, dass sie Nachrichten von nicht existierenden Usern sowie teure Mobilfunknummern von vermeintlichen Flirtpartnern erhielten. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass die Betreiberfirma gefälschte Nachrichten verschickt, damit die User am Ball bleiben und sich nicht abmelden. Darüber hinaus erreichen laut Verbrauchermeldungen Kündigungen für das Testabo erstaunlich selten den Betreiber, was die Vermutung zulässt, dass die Firma gezielt versucht, User abzuzocken.
Kommentar by Maverick — 10. September 2009 @ 09:38
@dmxrush:
Schufa-Eintrag dürfen die nicht einfach vornehmen, denn die Schufa fungiert als Meldestelle für Forderungen gegen Privatpersonen, aber
1. müssen gemeldete Forderungen tatsächlich entstanden, fällig und auch titulierbar sein und
2. muss der Meldende ein Mitglied der Schufa sein
Die ganzen Drohungen von Pfändung, Schufa, Gerichtsvollzieher usw. usw. sind Blödsinn. Ohne rechtskräftiges Gerichtsurteil findet das alles nicht statt. Und ein Gerichtsurteil wird es nicht geben… schreib einfach folgendes:
Ich habe keinen Vertrag bzw. keinen kostenpflichtigen Vertrag mit ihnen abgeschlossen. Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung bzw. Irrtum an. Außerst hilfweise mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. Ich bestreite die Forderung und untersage Ihnen weitere fruchtlose Inkassoversuche.
@all
hab nochmal mit der Polizei gesprochen, die sich auf meine Strafanzeige hin bei mir gemeldet hat.
Es wurde mir klar gemacht, dass der Weg der Strafanzeige der falsche ist, zumindest bei ihnen. Er empfahl mir mich an meinen kommunalen Bundestagsabgeordneten zu wenden (besser nach den Wahlen) oder eine Klage auf Nichterfüllung(?) anzustreben, auf meine Kosten natürlich.
Beides nicht sehr erfüllend, aber er sagte auch dass es von Prebyte noch nie ein Verfahren gegeben hat, dass man die Schreiben einfach ignorieren könne und dass sich das dann irgendwann von selbst erledigt. In anderen Ländern wäre so ein ein Geschäftmodell gar nicht so möglich wie das von Prebyte, hier hätte der Gesetzgeber versagt. Man könne natürlich eine Petition einreichen usw…
Kommentar by tom_cat — 11. September 2009 @ 13:35
Nachtrag: habs verwechselt, der nette Polizist meinte ich könnte es mit einer “negativen Feststellungsklage” versuchen, so hieß das. Er meinte auch, dass die Lage der Anwälte AWT eine der besseren (als hier beschrieben) sei, und dass da über 70 Anwälte arbeiten würden. Von Google-Maps schauts aber nicht so aus, nun ja… von den anderen 3 o.g. Adressen kam noch keine Rückmeldung auf die Anzeige.
Jedenfalls hab ich mich mit nem anderen Account nochmal angemeldet (diesmal ohne Probeabo), um den Anmeldevorgang zu dokumentieren. Es steht dick und fett EINMALZAHLUNG 1,99 da. Hab da im Profil was geschrieben, dass man aufpassen sollte wegen der Kosten hier und schwupps, war es gelöscht. So kann man sich scheinbar auch da ausklinken *g*
Kommentar by tom_cat — 14. September 2009 @ 22:45
Hallo @all,
bin auch in die Falle getappt und habe vorgestern von den Rechtsanwälten eine Zahlungsaufforderung von 120Euro erhalten….nur, wie schon von anderer Seite berichtet, habe ich dies aus einer Bierlaune heraus mit einer Freundin gemacht, was ich auch sofort rückgängig machen wollte… ging nur nicht per Mail.Nun, da ich verheiratet bin und auch bleiben möchte;-)) drückt dieses Geschreibe der Anwälte klar auf den Nerv, den ich wohl hoffentlich nicht verliere….Ich habe mir das Schreiben kopiert, gute Tipps, die hier getextet sind.Reicht es, das Schreiben zu ignorieren oder soll ich den kopierten Text mit der Rechtsbelehrung an die Anwälte senden?Ich möchte wirklich nicht ständig von denen angeschrieben werden.So wie ihr schreibt, womöglich 2Jahre?Oh Graus!!!
Da ich aus dem Ruhrpott komme, schreibe ich eine Beschwerde an unsere Verbraucherzentrale?Vielleicht sollten wir uns wirklich mal alle treffen und an die Zeitung oder Fernsehen veröffentlichen.
Euer Schreiben macht echt Mut zum Durchhalten…
good luck,Caro
Kommentar by Abbofällige — 15. September 2009 @ 14:11
Leute, laßt euch nicht ins Bockshorn jagen, denn:
1. Auer Witte Thiel ist kein Rechtsanwalt und ist nicht Mitglied im Deutschen Inkassoverband. Damit dürfen die gar kein Geld eintreiben.
2. Prebyte Media macht so ziemlich alles in der Grauzone, bzw illegal, was man auch nur machen kann. Dei hätten vor Gericht nicht viel Chancen. Deshalb auch keine Gerichtsverhandlung.
3. Einfach alles an Schriftverkehr aussitzen und die Gelder zurückbuchen. 1 x per Einschreiben mit Rückantwort kündigen, damit man was in der Hand hat. Schadet bestimmt nicht.
4. Ihr braucht keine Rechtschutzversicherung für einen Anwalt!!!! Dafür tut es euere Haftpflicht vollkommen.
*g* lol
Kommentar by eierkopp — 15. September 2009 @ 20:39
Z.ur Zeit ist alles ruhig bei mir, ich warte immer noch auf das Mahnverfahren
Kommentar by Staikos — 18. September 2009 @ 07:20
bei mir auch Staikos
es kommt bestimmt keine Mahnbescheid 
Hoffentlich ist ruhe jetzt
Kommentar by Bichler — 18. September 2009 @ 09:20
Bei mir hat gestern ne Olle von AuerWitteThiel angerufen und mich gefragt ob ich nun meine Mitgliedschaft kündigen möchte…….bitte was? Hahaha. Ich hab ihr gesagt ich hab schon vor nem Jahr oder was gekündigt, per Mail und Post, worauhin sie blitzschnell dazwischen gefunkt hat und meinte “also Mail geht ja schon mal gar nicht”. Und die post wäre wohl abhanden gekommen……Ja ne, is klar Tippse.
Dann meinte sie schon fast mitleidend das sie ja sehen würde das ich ja nur damals bei der Anmeldung einmal eingeloggt gewesen wär und dann nie wieder. Mittlerweile bestünden aber schon Forderungen von über 300 (!!) €. Da dachte ich mir nur: “ok, aber auf den mittlerweile bestimmt 7 Zahlungsaufforderungen seit letzten September steht immer nur was von um die 120?!?!”.
Dann hat sie mich noch zugelutscht von wegen sie würd mir irgendwas schicken (ich glaub es ging um den Verbindungsnachweis oder so) und ich hab nur gesagt ja ja, machen sie mal.
Kommentar by Seb — 18. September 2009 @ 12:55
heute habe ich komsiche email erhalten von ReA habt ichr auch sowas bekomnmen ??
Sehr geehrter Herr Bichler,
trotz der Abgabe Ihrer Akte an unsere Prozessabteilung, haben Sie bislang nicht die Gelegenheit
benutzt, die gegen Sie gerichtete Forderung zu begleichen. Der geschuldete Betrag in Höhe
von 121,96 EUR steht immer noch zur Zahlung offen. Da wir Ihnen schon mehrmals geschrieben
haben und hierauf keine Reaktion erhielten, können wir Ihr Zahlungsverhalten nur dahingehend
deuten, dass Sie derzeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die ausstehende
Summe auf einmal zu bezahlen.
Unsere Mandantschaft ist aus diesem Grund bereit, Ihnen eine sehr wohlwollende Ratenzahlung
einzuräumen. Klicken Sie hierzu einfach auf “Antworten” in Ihrer Menüleiste und geben Sie den von
Ihnen monatlich darstellbaren Ratenbetrag ein und senden Sie die E-Mail umgehend an uns zurück.
Zögern Sie nicht, auch kleine Beträge anzugeben!
Wir werden uns für Ihren Vorschlag bei unserer Mandantschaft stark machen. Eventuell ist sogar
die Reduzierung der Forderung möglich!
Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen diese Möglichkeit nur noch bis einschließlich
03.10.09
offen halten können!!
Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist der ratenweise Ausgleich, sowie die Reduzierung
der Forderung nicht mehr möglich!
Wir sind für diesen Fall gehalten, dann den gesamten Betrag, wie angekündigt, mit gerichtlicher
Hilfe einzufordern und ohne Kompromisse durchzusetzen.
Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens **************
nur auf folgendes Konto überweisen (oder auf eine untenangeführte Bankverbindung):
HypoVereinsbank München
Kontonummer: 659707551
Bankleitzahl: 70020270
Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an und halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein!
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
schon wieder schicken die mir emails, mit Ratenzahlung,
Die bekommen von mir kein Cent !!!!!!!
Warte bis MB kommt
Kommentar by Bichler — 18. September 2009 @ 14:11
Vorsicht!!! Die website wecontactyou.de
ist die gleiche Firma….
Kommentar by olaf — 20. September 2009 @ 03:20
dito, Bichler, habe gleiche Mail bekommen nur mit anderen Betrag.
Kommentar by Staikos — 20. September 2009 @ 09:43
Hallo zusammen,
habe auch genau die selbe Mail bekommen.
Einfach lärcherlich die Drohungen!!!
Kommentar by printer — 20. September 2009 @ 17:46
Kann man zu dieser Abzoker und Geldgier Anja mir keine Werbung zu schicken. Frauen kann man auch in Wald finden und nicht nur im Internet. Und man braucht auch nicht kein Vermittler dafür wowas mein Anja Wolter… ich bin längst vergibt. : ) . anja.wolter@flirt-fever.de
Kommentar by simbi — 22. September 2009 @ 14:39
Hallo!!
Leute
Mir ist aufgefallen das die AGB geändert wurde.
Wer hat die AGB von 2008 ??
oder von Juli 2009 ??
von Flirt -Fever.de
Bitte mailen
an mich wer das hat danke, ich möchte mal kucken ob es da unterschied gibts
valera_bichler@live.de
Danke
Mit freundlichen Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 3. Oktober 2009 @ 13:55
Hallo,
ich habe hier folgenden Text von der zuständigen Anwaltskanzlei erhalten und werde langsam unruhig!!!! Kann mir irgendjemand, der davon Ahnung hat, mitteilen, wie ich weiter virgehen sollte?
Text aus Mail von Heute 03.10.09:
Sehr geehrter Herr Radwitz,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 121,62 EUR, bis spätestens 22.10.09 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen *********** zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
22.10.09 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Sollte ich die Zahlung noch immer verweigern oder ist die Rechtsanwaltkanzlei diesmal im Recht?
Ich habe mich am 30.05. zu diesem Probeabo angemeldet und wurde durch die bekannten Umstände (keine prominente Mitteilung, Verwirrende AGBs usw) verlängert. Habe die automatische Zahlung zurückgebucht und bekomme mittlerweile fast regelmäßig Anrufe einer zwar netten aber beharrlichen Dame der Rechtsanwaltskanzlei.
Nun meine frage: Soll ich die dame mal zum Essen einladen? ^^
Ne, quatsch, aber ich fühl mich total ausgenommen und betrogen, habe aber eben Angst vor den hohen Kosten, die Anwalt, Gericht usw verbergen können. HAT JEMAND RAT?
Kommentar by Steffen Radwitz — 7. Oktober 2009 @ 12:34
An ALLE OPFER der FlIRT FEVER !!!
- BITTE NICHTS ÜBERWEISEN !!!!
- BRIEFE UND E MAILS IGNORIEREN !!!!
BRIEFE MÜLLEIMER und E MAILS LÖSCHEN !!!
Steffen Radwitz : ALLE HABEN SOWAS BEKOMMEN ” DES SIND DROHUNGEN ” BZW. EINSCHÜCHTERUNG
Auf des können wir lange warten bis es kommt, die können blos einschüchtern bzw. drohungen machen sonst nichts !!!
BITTE NICHTS ÜBERWEISEN !!! DES SIND SCHWARZE SCHAFE !!!!
DIE REAGIEREN AUF KEINEN KÜNDIGUNGEN !!! Hasst du auch solche AZ : wenn du eine AZ mit 8 oder 9 Zahlen hasst !! Ist die AZ ungültig Weil die AZ mit Buchstaben und Zahlen besteht. Warten bis die MAHNBESCHEID kommt
Ich habe die Ars….löcher schon 5 mal Angezeigt bringt alles nichts!!!
LG
Bichler
Kommentar by Bichler — 7. Oktober 2009 @ 22:25
hallo ne frage… ich krieg immer mails das mich irgentwelche frauen bei flirtfever kennenlernen möchte … aber kann da keine mails lesen weil ich kein geld bezahlt habe ..und heute hab ich überlegt für 14 tage ein test zu machen für 1,99 damit ich angeblich meine 21 mails lesen bzw mailbox abhören kann
also da steht test version 14 tage 1,99
und und 3 monate 69 euro
hab mir überlegt mein konto numnmer zu geben aber dann hab ich hier so viel beschwerdne geselen hmmmm
also wie soll ich vorgehen leute?
is tdas alles verarsche ??
sin das fake mails dort?
Kommentar by BOZZ — 8. Oktober 2009 @ 08:12
Hallo,
Leute
Seit wann Schicken ReA MAHNUNGEN durch Email ??
Alle Briefe die wo zu uns ins Briefkasten einflattern,sind nur drohungen sonst nichts !!
Die Unterschrifte sind Maschinel bearbeitet !!! NICHTS VON AUER;WITTE; THIEL !!!
Der AZ: Mit 8 zahlen da kann man richtig lachen über die Schwarze Schafe
einfach die Briefe Ignorieren !!!
des sind nur EINSCHÜCHTERUNGEN von dennen !!
NICHTS ÜBERWEISEN !!!
MfG
Bichler
Schönen Abend noch
Kommentar by Bichler — 13. Oktober 2009 @ 21:08
Hallo BOZZ!
Ich Kann Dir nur raten die Hände von flirt fever zu lassen.
Außer das Dir häufig immer und immer wieder die gleichen Frauen zugesandt werden, auf Deine Nachrichten die Du versenden würdest keine antwort kommt, kann es auch sein das du in deinem Profil was du anlegen würdest kein Foto hochladen könntest egal in welche Vormat.
Auch die AGB solltest du genau anschauen da du zwar via Internet Mitglied wirst aber Schriftlich deine Kündigung an Prebyte Media GmbH Supportcenter Friedrichstraße 55 39218 Schönebeck schicken muss da ein Kündigung per E-Mail von flirt fever und Prebyte Media nicht akzeptiert wird.
Außer dem wirst Du hauptsächlich nur Nachtrichten von Frauen und Männer aus den bereichen erhalten in denen Du gar nicht gesucht hast wobei gröbsten teils auch welche aus dem Ostblock sind.
Wenn Du nicht enteusch werden willst und Dein Geld sparen möchtest dann gehe besser zu einer Seite wo auch ich jetzt nur noch sein werde, und zwar auf (http://www.schnelle bekanntschaft.com/intern_login.php) Hier sind all die Angebote und Service Leistungen die dir all die anderen Singel-Seiten versprechen zu 100% Kostenlos und zwar von erstellen des Profils bis zur Partnersuche und dem schreiben von gegenseitigen Nachtrichten und zwar eins zu eins wenn der gegenüber auch gerade am PC ist und Du bekommst auch nur von denen Nachricht denen du Geschrieben hast oder die dein Profil gesehen haben und nicht wie bei den anderen die Dich mit immer neuen Angeboten regelrecht erschlagen und deine E-Mail Seite voll Müllen.
Kommentar by Michael — 15. Oktober 2009 @ 13:10
DAs ist echt eine Frechtheit,das sie einfach geld von uns abziehen wenn man sich nur angemeldet hat.wiest einer wie man sich wieder abmelden tut von den scheiß.Werde mir jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen flirt-fever und flirtcafe klagen.
Kommentar by Christoph — 15. Oktober 2009 @ 20:08
Hallo Leute.
Bin seit 10 Tagen dummerweise bei dem Verein angemeldet. Laut AGB kann ich fristlos kündigen. Macht es Sinn eine Kündigung zu schreiben (rechtlich abgesichert) oder besser einfach den Geldhahn zuzudrehn?
MfG.
Whitedog
Kommentar by whitedog — 16. Oktober 2009 @ 22:18
LOL
Jetzt sind die Forderungen schon auf 400€ angestiegen. Ja ne, ist klar. Idioten.
Kommentar by Seb — 17. Oktober 2009 @ 11:16
Hallo Christoph,
Da giebt es ein kleinen Irrtum! Flirt Fever und Flirt Cafe sind zwei verschiedene Baustellen.
Kündigung bei:
Flirt Fever und WeContaktYou:
An:
Prebyte Media Gmbh
Baumkirchner Strasse 4
81673 München
Flirt Cafe:
An:
Medusa United Media GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Geschäftsführerin Diana van Durme
Kommentar by Michael — 18. Oktober 2009 @ 02:50
Hallo!!
Leute
Mir ist aufgefallen das die AGB geändert wurde.
Wer hat die AGB von 2008 ??
oder von Juli 2009 ??
von Flirt -Fever.de
Bitte mailen
an mich wer das hat danke,
valera_bichler@live.de
Danke
Mit freundlichen Gruß
Bichler
DIE AR:::LÖCHER WECHSELN ANDAUERND IHRE AGB, WARUM MACHEN DIE DES ??
Kommentar by Bichler — 18. Oktober 2009 @ 09:01
Hallo,
Habe heute eine Brief bekommen von Staatsanwaltschaft München,
Die schreiben Das man die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel nicht Anzeigen kann ,Wurde eingestellt !!!
Was soll man jetzt machen??
Weis jemand einen Rat???
MfG
Bichler
Kommentar by Bichler — 21. Oktober 2009 @ 10:12
wie oben beschrieben, das ging um die Anzeige wegen Betrug !!!
gegen die ReA !!
Da kann man machen was man will, bringen alles nichts !!!!
Da kann man egal wieviel Anzeigen machen bringt auch nichts !!!
Da kommt man nicht mehr raus, von diesen Schwarze Schafen !!!
Eins ist sicher egal was die schicken gleich ins Müllheimer damit
ich heure von ReA nichts mehr ist schon fast 3 Wochen her.Ich glaube die haben aufgegeben.
Gruß
Bichler
Ich melde mich wenn was neues bei mir gibts !!
Mit diesen sinne wünsche ich euch einen schönen Tag
Kommentar by Bichler — 21. Oktober 2009 @ 11:42
Hallo,
Ich hab auch den Fehler gemacht, vor einigen Monaten diese Probeabbo für damals noch 1,99 € abzuschließen.
Danach kam die übliche wie mehrfach schon beschreibene Prozedur E-mails,Mahnungen auf mich zu. Daraufhin hab ich mich im internet wie auch bei der Verbraucherschutzzentrale erkundig wie ich mich in meinem Fall verhalten soll.
Die Verbraucherschutzzentrale antwortete,dass ihnen kein Fall bekannt wäre, in dem es tatsächlich vor Gericht geht.
Ich hab die weiteren Mahnung dann einfach ignoriert. Bis heute morgen als plötzlich eine Dame der “Anwaltskanzlei” Auer & Thiel bei mir anrief. Ich schilderte auch ihr, dass ich lediglich dieses Probeabbo in anspruch nehmen wollte
und meiner Meinung kein rechtsgülter Vertrag zustanden gekommen wäre. Außerdem, hab ich sie darauf hingewiesen, dass es unzählige seiten im internet gibt die deren betrügerische Methoden aufzeigen würden. Sie kam mir dann mir ihren AGB´s. Ich meinte dann nur, dass ich trotzdem nicht zahlen werde. Woraufhin sie erwiederte, dass das ganze dann in ein Mahnverfahren ginge und auflegte.
Ich muss zugeben, dass ich jetzt schon etwas verdeutzt bin. Einerseits, dass sie meine Telefonnummer haben und abseits der Breife tatsächlich bei mir anrufen. Wurde bei euch auch schon angerufen oder beschränkte sich das ganze bisher auf die Mahnungen in Briefform ?
Kommentar by Boston — 28. Oktober 2009 @ 11:07
Hallo zusammen,
habe von diesem unseriösen Inkassobüro “AWT” jetzt eine
weitere Forderung über 480€ erhalten. Das war auch wieder so
ein lächerliches standartisiertes Musterschreiben das wahrscheinlich
an alle betroffenen raus geht. In unserem Fall werden wir jetzt
einen eigenen Anwalt nehmen und eine Gegenklage vorbereiten.
Diese Einschüchterungsversuche gehören echt bestraft.
Gibt es hier jemanden der das ganze schon länger wie ein Jahr
mitmacht?
printer
Kommentar by printer — 28. Oktober 2009 @ 19:01
Hallo Leute
Ich höre von diesen ReA Auer Witte Thiel nichts mehr ist schon fast ein Monat her. hoffentlich haben die es verstanden das die keine Chancen haben. !!!!!
KLAR DA STEHT JA GANZ DICK UND FETT DAS ES ” EINMAILIGER ZAHLUNG ” IST ” 14 TAGEN , BEI FLIRT FEVER, VERSTECKTE KOSTEN ” ABO FALLE !!! ” AUFJEDEN FALL HABE ICH DIE BRIEFE ALLE BEHALTET, VON DIESEN ” SCHWARZEN SCHAFE ” ganz am Schluss ist der AZ: von ReA auch so komisch, und der Unterschrift !!! ICH HABE VIELE BEWEISE ( KÜNDIGUNGEN , BRIEFE VON FLIRT FEVER UND DIE GEILEN ReA AUER WITTE THIEL )
GERICHT KANN KOMMEN
WARTEN BIS DAS SCHÖNE MAHNBESCHEID KOMMT
Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 30. Oktober 2009 @ 00:51
Ich habe heute per mail gekündigt.Morgen in Schriftform macht bitte alle screenshot oder druckt es alles aus löscht eure tel nummer und dann werden wir sehen ich arbeite mit sat 1 zusammen und rtl explosiv werde ich darüber auch informieren.Denen wird das Handwerk gelegt
hoffe ich auf jeden fall
wer ist noch betroffen von solch einem fall jetzt bekomm ich sms von 0900 nummern.
macht eine einstweilige verfügung gegen die bande und mal sehen was die dann machen wichtig ist bei gericht die agbs.
14 tage kündigen ohne grund.
am besten per einschreiben rückschein dann ist der beweis da und fotografiert den brief die sagen sonst der ist leer
gruss
mario
Kommentar by Mario — 30. Oktober 2009 @ 14:46
Weiß jemand, wie ich mich im falle eines Mahnbescheides verhalten soll ? kommt da tatsächlich etwas nach, oder bleibt es bei den Schriftlichen Androhungen ? Weiß jemand, ob es tatsächlich schon einmal zu einer Verhandlung gekommen ist ?
Kommentar by Boston — 31. Oktober 2009 @ 15:51
Hallo Mario,
Hasst du denn AGB von 2009 juli??
Ich habe jetzt einen Ausgedruckt, aber von letzten Monat aber der wurde verändert !!
Da sind die kosten auch versteckt, geht es auch als Beweis ??
Gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 2. November 2009 @ 14:29
Hi Leidensgenossen
ich habe mich auf auf die eingelassen und bekomme regelmäßig eine eMail von dem Anwaltsbüro .
ich verschiebe die immer in den Archivordner , damit ich noch Beweise habe .
Aber haltet durch , das sind reine Einschüchterungsversuche . wer schwache Nerven hat , der zahlt .. ZAHLT BLOSS NICHT ..
Wenn ein Mahnbescheid kommt , einfach Widerspruch einlegen . es kommt micht Sicherheit nichts mehr ..
Aber das mache ich schon mehrere Monate mit , macht mir aber nichts aus , ich lache nur darüber .
Die Briefe nicht öffnen , sondern draufschreiben –unbekannt verzogen — und in den nächsten Briefkasten zurückschicken ..
Ich habe mal einige Privatsender angeschrieben und einige Unterlagen mitgesandt , sie wollen sichmal der Sache annehmen
machts gut ,,und NICHT ZAHLEN
gruß Irmscher
Kommentar by irmscher — 4. November 2009 @ 19:18
[...] 1. FriendScout24 – 0 Positive – 0 Negative Kommentare Zu allen Kommentaren 2. NEU.de – 0 Positive – 0 Negative Kommentare Zu allen Kommentaren 3. ilove – 0 Positive – 0 Negative Kommentare Zu allen Kommentaren 4. Flirtfever- 0 Positive – 292 Negative Kommentare Zu allen Kommentaren [...]
Pingback by Infos rund um die Singlebörse » Singlebörse-infos User Ranking: Welcher Online Datinganbieter bekommt die meisten positiven Kommentare? — 5. November 2009 @ 00:27
Ich bekomme auch seit Tagen solche mails von einer rechtskanzlei habe mich da auch verarschen lassen flirtfever dachte wow mein postfach ist voll habe 1,99 genutzt naja dachte ich 20 tage testen naja dann war ich drinne und mein postfach war ehrlich voll aber mit dayler mails wo ich auf irgend welchen porno seiten dann gekommen bin alles abzocker !!!
Es gab nicht mal einen button im profil so wie ich das bei http://www.flirtown.de weiss wo mann sich löschen kann oder bei http://www.flirtlife.de das sind wenigstens keine abzocker aber das ist abzocke !!!
hier meine mail von den schweinen !!!
Sehr geehrter Herr …..
trotz der Abgabe Ihrer Akte an unsere Prozessabteilung, haben Sie bislang nicht die Gelegenheit
benutzt, die gegen Sie gerichtete Forderung zu begleichen. Der geschuldete Betrag in Höhe
von 121,09 EUR steht immer noch zur Zahlung offen. Da wir Ihnen schon mehrmals geschrieben
haben und hierauf keine Reaktion erhielten, können wir Ihr Zahlungsverhalten nur dahingehend
deuten, dass Sie derzeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die ausstehende
Summe auf einmal zu bezahlen.
Unsere Mandantschaft ist aus diesem Grund bereit, Ihnen eine sehr wohlwollende Ratenzahlung
einzuräumen. Klicken Sie hierzu einfach auf “Antworten” in Ihrer Menüleiste und geben Sie den von
Ihnen monatlich darstellbaren Ratenbetrag ein und senden Sie die E-Mail umgehend an uns zurück.
Zögern Sie nicht, auch kleine Beträge anzugeben!
Wir werden uns für Ihren Vorschlag bei unserer Mandantschaft stark machen. Eventuell ist sogar
die Reduzierung der Forderung möglich!
Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen diese Möglichkeit nur noch bis einschließlich
19.11.09
offen halten können!!
Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist der ratenweise Ausgleich, sowie die Reduzierung
der Forderung nicht mehr möglich!
Wir sind für diesen Fall gehalten, dann den gesamten Betrag, wie angekündigt, mit gerichtlicher
Hilfe einzufordern und ohne Kompromisse durchzusetzen.
Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens 21291512331
nur auf folgendes Konto überweisen (oder auf eine untenangeführte Bankverbindung):
Postbank (Giro)
Kontonummer: 5201807
Bankleitzahl: 70010080
Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an und halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein!
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Bankverbindung:
Deutschland: Postbank München: Kontonummer: 5 201 807 BLZ: 70010080
IBAN: DE76 7001 0080 0005 2018 07; SWIFT (BIC) PBNKDEFF
Österreich: Salzburg München Bank: Kontonummer: 100255 BLZ: 19645
IBAN: AT17 1964 5000 0010 0255; SWIFT (BIC): RVSAAT2SSMB
Schweiz: SWISS POST – PostFinance: Kontonummer: 40-635038-4 Clearing: 09000
IBAN: CH77 0900 0000 4063 5038 4; SWIFT: (BIC) POFICHBEXXX
Niederlande: Rabobank Helmond: Kontonummer 1040.71.397
IBAN: NL30 RABO 0104 0713 97; SWIFT (BIC) RABONL2U
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.
Kommentar by Frank — 5. November 2009 @ 00:45
Hallo an alle Betroffenen,
in “SternTV” am 4.Nov 2009 wurde genau dieses Thema mit den Abzockern
behandelt. Die Aussage des Anwalts und des Verbraucherschutzes die zu Gast waren lautet: es gibt wohl über 100000 Betroffene die auf solch eine Art und Weise reingelegt worden sind. Man sollte diese Schreiben alle ignorieren, alles leere
Drohungen. Erst bei einem Mahnbescheid (Schreiben vom Gericht)muss reagiert werden.
Dieser wird aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie kommen weil die Abzocker genau wissen das sie vor Gericht keine Chance haben. In unserem Fall (“FlirtFever”) handelt es sich um solch eine Abofalle die ganz klar eine nach BGB Rechtswidrigkeit darstellt.
Also niemals bezahlen!!!!
Übrigens, ein Abgezockter hat im Gegenzug die Inkasso-Anwälte auf mitwirken in einer Betrugssache verklagt und bekam Recht.
(Stern-TV vom 04.11.2009)
Die sollten eigentlich vorsichtiger sein.
Kommentar by printer — 6. November 2009 @ 17:58
Hallo Leute habe heute denn Mail bekommen von ReA, Sieht wieder so aus wie ein Musterschreiben
Habt Ihr auch sowas bekommen ??
Sehr geehrter Herr Bichler,
unsere Mandantschaft moniert die ausbleibende Zahlung. Sie fordert uns auf, nunmehr einen
Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken und die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung
in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung
zu sprechen. Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden der
dringenden Aufforderung unserer Mandantschaft zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung
jetzt nachkommen müssen.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung
in Höhe von 122,55 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich
03.12.09
Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise
ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieher-
kosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Bankverbindung:
Deutschland: Postbank München: Kontonummer: 5 201 807 BLZ: 70010080
IBAN: DE76 7001 0080 0005 2018 07; SWIFT (BIC) PBNKDEFF
Österreich: Salzburg München Bank: Kontonummer: 100255 BLZ: 19645
IBAN: AT17 1964 5000 0010 0255; SWIFT (BIC): RVSAAT2SSMB
Schweiz: SWISS POST – PostFinance: Kontonummer: 40-635038-4 Clearing: 09000
IBAN: CH77 0900 0000 4063 5038 4; SWIFT: (BIC) POFICHBEXXX
Niederlande: Rabobank Helmond: Kontonummer 1040.71.397
IBAN: NL30 RABO 0104 0713 97; SWIFT (BIC) RABONL2U
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.
Kommentar by Bichler — 19. November 2009 @ 10:32
Wenn der ReA sagt Mandantin
dann muss ich lachen 
Des gibt keinen Mandantin wenn ja welche ??
MfG
Bichler
Ich halte euch auf laufenden, was passiert, Ich mache seit April 09 habe ich mich bei flirt fever angemeldet und dann danach 2 wochen die geilen ReA Briefe und Mails bekommen. des läuft schon bei mir 7 Monate mit dennen
Einschüchterungen Briefe und Mails !!!
BITTE NICHTS ZAHLEN !!
Was sind des für Spackeln´, die können schon lange denn MB schicken die Abzocker !!!!!!!!! weil Die wissen weil die keine Chance haben
Kommentar by Bichler — 19. November 2009 @ 10:45
Hallo Leute,
Ich wollte mal was fragen.
Wenn ich jetzt von ReA Brief bekomme, Wie oben berichtet einfach ” meinen Adresse Durchstreichen, und hinschreiben UNBEKANNT VERZOGEN ” Jetzt meine Frage:
Können die ReA nicht in die Schufa reingehn und kucken wo meine richtige Adresse ist.??
Ich würde mich über ein Anwort freuen
MFG
Bichler
Kommentar by Bichler — 20. November 2009 @ 12:34
hallo ich bin auch reingefallen -.- naja jetzt haben die 69 euro von mienem konnte abgebucht. Ich habe denen eine nette mail geschrieben. Sie sollen mir wieder das geld zurückschicken und ich michte eine sofrtiege Kündigung. Nun bin ich auf diese seite gestoßen und habe viel davon geles das man einfach das geld zurück buchen kann da wollte ich mal nachfragen wie das genua funktoniert
Kommentar by yuriy — 20. November 2009 @ 15:13
Hallo, Yuriy
Ich helfe dir gerne
DAS SCHREIBEN WAS DU ZUDENNEN SCHREIBST BRINGT NICHTS !!! DIE REAGIEREN oder ANTWORTEN NICHT DRAUF !!
also als 1 musst du das Geld zurückbuchen lassen von dennen, das ist ja schließlich dein Geld.
Gehst einfach zur deinem Bank und sagst dennen ich möchte diesen Betrag von denn Firma zurückhollen bzw zurückbuchen.
und lass es spären von diesen Firma !!! Das die nichts abbuchen können mehr von deiner Konto.
BITTE NICHTS ZAHLEN !!!!!
Die werden dir später mit Drohungen BRIEFE und MAILS auffordern zu Zahlen !!!
einfach die Briefe IGNORIEREN !!! und MAILS zur ARCHIEV ORDNER oder kannst glleich löschen, also ich habe die Alle Briefe und mails von ReA behaltet ” ALS BEWEIS ” WENN ES ZUR EINER VERHANDLUNG KOMMT ” ES WIRD ZUR 99 % keine MAHNBESCHEID UND KEINE PROZESS GEBEN WEIL DIE WISSEN DAS DIE KEINE CHANCE HABEN !!!
ALSO Brauchst keine sorgen zumachen
GRUß
Bichler
P.S mache schon mit dennen fast 7 Monate mit !!
Kommentar by Bichler — 21. November 2009 @ 22:45
ja ich denke mir kann sowieso nichts passieren da ich schüler bin und nicht zahlen muss da ich ja kein festes einkommen habe
Kommentar by yuriy — 22. November 2009 @ 13:54
Moin,
wo haben die eigentlich alle eure Postanschriften her? Hab mich da auch angemeldet, weiß aber nicht, ob ich meine Adresse da angegeben habe. Musste man die vllt. bei Angabe der Bankverbindung mit angeben?
Gruß Jochen
Kommentar by jochen — 24. November 2009 @ 19:36
Hallo, Jochen
Die haben ja deine IP Adresse. da sind ja deine Daten gespeichert
Gruß
Kommentar by Bichler — 25. November 2009 @ 22:03
Können die das? Soweit ich weiß, müssen die sich dann an den Provider wenden. Der darf die Daten aber nicht ohne weiteres herausgeben oder irre ich mich da…mal ganz abgesehen davon, dass der Anschlussinhaber ja nicht gleich dem Nutzer sein muss.
Kommentar by Jochen — 27. November 2009 @ 01:32
Hallo Mitgeschädigte,
mir ist das gleiche wiederfahren wie allen hier.
Laßt euch bloß nicht Einschüchtern von FlirtFever oder deren
Inkasso “AuerWitteThiel”.
Das Gericht sieht dieses Vorgehen genauso unrechtmäßig wie wir!
Lest selber nach:
http://stadtsolist.de/?PID=static,stories,AbzockeSinglebrse_de
Gruss
printer
Kommentar by printer — 27. November 2009 @ 18:25
Deswegen keine Sorgen machen!
Immer schön zurückbuchen und die Mahnschreiben
getrost ignorieren.
(außer einem gerichlicher Mahnbescheid, der wird aber nicht kommen
weil die für sich selber keine Chance vor Gericht sehen).
Das Budge für´s Porto wird irgendwann erschöpft sein!!
Kommentar by printer — 27. November 2009 @ 18:31
Hallo,
Habt Ihr schon mal die Unterschrifte und Aktenzeichen von ReA gesehn ??
Kann man richtig über diese Firma und Kanzlei Auer Witte Thiel lachen
Unterschrift : Maschinele Unterschrift !!!
Aktenzeichen: 8 Zahlen ?? Richtige AZ besteht mit Zahlen und Buchstaben !!!
Immer schön zurückbuchen und die Mahnschreiben
getrost ignorieren. Wie oben beschrieben !!!
einfach denn Mülleimer füllen
bis das schöne gelbe Brief kommt von Gericht !! Dann Wiederspruch einlegen innerhalb 14 Tagen !!! Wir haben Recht !!!
Die Affen gehören in denn Knast !!!
Ihr braucht kein anwalt !!! Nur wenn es andres nicht geht, dann muss man einen hollen !!!
Gruß
Bichler
schönes Wochenende noch an alle !!
Kommentar by Bichler — 28. November 2009 @ 13:48
DIE affen haben mir eine email geschickt !!
Habt Ihr auch sowas bekommen ??
Sehr geehrter Herr Bichler,
wie gewünscht übersenden wir Ihnen die Einzelverbindungsnachweise unserer Mandantschaft für das von Ihnen/Ihrem PC gebuchte Onlineangebotes http://www.flirt-fever.de in der Anlage. Hier können Sie die zu Beweiszwecken mitgeloggten Daten, wie die Uhrzeit und das Datum der Buchung, die Bankverbindung, die E-Mail Adresse, sowie die IP-Adresse des dabei verwendeten Computers entnehmen. Bekanntlich kann mittels dieser Daten und der gespeicherten IP Adresse der bei der Buchung des Angebotes verwendete PC und der für diesen PC verantwortliche Anschlußinhaber ermittelt werden.
Beachten Sie bitte, dass diese Daten von dem erstmaligen Zugang zu dem Internetangebot stammen. Der darin ausgewiesene Betrag kann daher von dem aktuell gegen Sie geltend gemachten Forderungsbetrag abweichen, da es sich dann um einen Monatsbetrag handelt, der aufgrund der vereinbarten Verlängerung des Vertrages (z.B. nach einem Schnupperabo) fällig geworden ist.
Sollten Sie trotz der übersandten Unterlagen der Auffassung sein, das Angebot nicht genutzt zu haben, so ersuchen wir Sie höflich uns dies schriftlich zu bestätigen und eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der mißbräuchlichen Nutzung Ihrer Daten zu erstatten. Wenn uns Ihre Bestätigung und eine Ablichtung der Strafanzeige vorliegen, können wir das Inkassoverfahren gegen Sie unterbrechen.
Wir raten Ihnen deshalb, auch im Familien- und Bekanntenkreis nachzufragen, um eventuelle Weiterungen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Kommentar by Bichler — 28. November 2009 @ 13:56
Des komische ist ich habe dennen garnicht mal beauftragt denn Nachweis zuschicken. Ich glaube des macht alles Computer Selbstständig bei dennen
Ich habe dennen ganz andere Frage gestellt
und die schicken mir Nachweis, von ABO von ” Flirt Fever ”
Gruß
Kommentar by Bichler — 29. November 2009 @ 13:46
So, ich mal wieder. Hab meinen AWT-Freunden aus München geschrieben, dass Sie bitte eine Vorladung zu einem Gerichtstermin beilegen sollen, seitdem ist Ruhe (schon 3 Monate).
Strafanzeige gegen beide hab ich auch gestellt, mal guggn was passiert.
Kommentar by tom_cat — 1. Dezember 2009 @ 23:39
@Bichler: hier die AGB vom 7.6.2009
AGB
1. Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Portals “flirt-fever.de” gelten für alle Verträge, die ab dem 30.11.2007 zustande kommen. Sie gelten nicht für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen worden sind und sich nach diesem Datum automatisch verlängern.
1.2 Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstraße 4, 81673 München, über die Dienstleistungen (Service) im Rahmen der Single-Plattform “flirt-fever.de” kommt zustande, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der betreffenden Anmeldeseite (“Authentifizierung”) der Internetseite “flirt-fever.de” mittels Mausklick (Häkchen) akzeptiert und nach Eintrag der weiteren Pflichtangaben in das Anmeldeformular (insbesondere Identität, Bankverbindung, Freischaltcode) den Absende-Button betätigt.
1.3 Nach Eingang der kostenlosen Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigung an die von ihm angegebene Email-Adresse. Ohne oder bei falscher Angabe der Email-Adresse kann die Prebyte Media GmbH bei eventuell auftretenden Problemen keinen Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen und der Ablauf kann verzögert werden.
1.4 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Werden falsche Angaben gemacht, ist die Prebyte Media GmbH berechtigt, die Daten des Nutzers sofort zu löschen und ggf. Anzeige zu erstatten und Schadensersatz zu verlangen.
1.5 Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu (siehe Belehrung in Ziffer 11).
2. Leistungen (Service)
2.1 Der Service der Prebyte Media GmbH besteht darin, Nutzern eine Single-Plattform (flirt-fever.de) zur Verfügung zu stellen, auf der diese nach anderen Singles (Kontaktsuchende) suchen und mit diesen über ein internes, anonymes Mailbox basierendes Nachrichtensystem Kontakt aufnehmen können, um sich kennen zu lernen Der Service beinhaltet keine Kontaktvermittlung oder gar deren Erfolg, sondern lediglich das Bereitstellen der Serviceplattform mit der Möglichkeit, dass der Nutzer über das interne Nachrichtensystem Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen kann.
2.2 Die Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr, dass während der Vertragslaufzeit Kontakte im Sinne des Nutzers zustande kommen.
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service “flirt-fever” ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
3.2 Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten (“Authentifizierung”) und den gesonderten “BGB-Informationen” zu entnehmen.
3.3 Die Art der Zahlung der jeweiligen Servicegebühr ist der jeweiligen Anmeldeseite zu entnehmen.
3.4 Die Prebyte Media GmbH bemüht sich, die angebotenen Serviceleistungen sorgfältig, mit den richtigen Angaben und den korrekten Preisen in das System zu übernehmen. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Die Korrektur von Irrtümern ist deshalb ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.7. Der Vertrag, bei dem die Zahlung kostenpflichtiger Dienste per Handypayment erfolgt, hat abweichend von 3.6. eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
4. Inhalte, Pflichten der Nutzer
4.1 Für die nutzerbezogenen Inhalte auf den Seiten von flirt-fever.de sind die jeweiligen Nutzer als Autoren selbst verantwortlich. Aus diesem Grund übernimmt Prebyte Media GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Informationen. Dem Nutzer ist bekannt, dass alle von ihm produzierten und publizierten Daten und Dateien für jeden Teilnehmer des Internets zugänglich sind. Dieses Risiko nimmt der Nutzer mit seiner Anmeldung in Kauf.
4.2 Die dem Service von flirt-fever.de bzw. seinen leitenden Angestellten, Angestellten, Vertreter und/oder Dritten diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Jedem Nutzer ist es verboten, das von Prebyte Media GmbH betriebene Portal zu missbrauchen, insbesondere um
4.3.1 Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte, Beleidigungen oder diskriminierende Darstellungen in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderungen oder sexuelle Neigungen anderer Nutzer oder sonst gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte zu verbreiten;
4.3.2 andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) anderer zu verletzen, oder Geld bzw. geldwerte Leistungen für Kontakte zu versprechen oder sich versprechen zu lassen;
4.3.3 Daten und Dateien heraufzuladen, die einen Virus enthalten oder die Software oder anderes Material enthalten, das zugunsten Dritter urheberrechtlich oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt ist,
4.3.4 das Portal in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit des Nachrichten-Service für andere Nutzer negativ beeinflusst;
4.3.5 E-Mails an Nutzer zu anderen Zwecken als der privaten und persönlichen Kommunikation zu versenden, wie etwa zum gewerblichen Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen;
4.3.6 Spam/Werbung zu versenden;
4.3.7 in der Personenbeschreibung (Profil) Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen, ICQ-Adressen, URLs oder andere Kontaktmöglichkeiten zu nennen.
4.4 Dem Nutzer ist es ferner nicht gestattet, publizierte Daten und Informationen von anderen Nutzern zu verfälschen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder privat zu gebrauchen. Sie dienen ausschließlich der Kenntnisnahme während der Nutzung des Nachrichten-Service.
5. Haftung
5.1 Der Nutzer versichert, dass die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Fotos, Film- und Tonaufnahmen etc. frei von Rechten Dritter sind, die einer Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung im Rahmen des Portals flirt-fever entgegenstehen könnten. Mit Eingabe bzw. Upload gibt der übermittelnde Nutzer sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Texte und Daten im Rahmen des Portals im Internet.
5.2 Der Nutzer stellt die Prebyte Media GmbH und deren Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge von zurechenbaren Rechtsverstößen des Nutzers, insbesondere wegen Verletzung von Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- oder anderen Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten geltend machen.
5.3 Die der Prebyte Media GmbH und/oder ihren Mitarbeitern entstehenden üblichen Kosten einer Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Nutzers.
6. Überwachung von Daten
6.1 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie seiner Kommunikationsbeiträge.
6.2 Die Prebyte Media GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern publizierten Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Links etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz und mit diesen AGB zu überwachen und bedenkliche Daten nach pflichtgemäßem Ermessen zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Daten zu sperren und/oder den Zugang des Nutzers zum Portal zu sperren.
6.3 Bei der Kommunikation zwischen Nutzern fmail findet seitens der Prebyte Media GmbH grundsätzlich keine Überwachung von Inhalten statt, da diese als privat und vertraulich behandelt werden.
7. Zugangssperre, Kündigung, Schadensersatz
Ungeachtet anderer zivil- und/oder strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Nutzer berechtigt die Nichtbeachtung einer der in diesen AGB oder im Gesetz geregelten Zahlungs- oder Verhaltenspflichten des Nutzers die Prebyte Media GmbH unbeschadet der Regelung der Ziffer 6.2. zur sofortigen Sperre des Zugangs des betroffenen Nutzers zum Portal und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und/oder zur Geltendmachung des entstandenen Schadens.
8. Gewährleistung
8.1 Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Kommunikationsplattform “flirt-fever.de” und für die Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen.
8.2 Haben die Serviceleistungen der Prebyte Media GmbH einen erheblichen Mangel, kann der Nutzer den Vertrag kündigen und seine gesetzlichen Rechte geltend machen, wenn er der Prebyte Media GmbH zuvor in Textform erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat.
8.3 Der Nutzer verliert etwaige Rechte wegen mangelhafter Serviceleistungen, wenn er der Prebyte Media GmbH offensichtliche Mängel nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) anzeigt und in der Anzeige – zu Zwecken der Rekonstruktion – den Mangel und den Zeitpunkt der Entdeckung genau angibt.
8.4 Schäden des Nutzers hat die Prebyte Media GmbH nur unter den in Ziffer 9 geregelten Voraussetzungen zu ersetzen.
9. Haftung
9.1 Die Prebyte Media GmbH trifft keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer aus der Nutzung der Plattform “flirt-fever.de” entstehen. Das gilt insbesondere:
- wenn die Kommunikationsplattform durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder von außen kommende Beeinträchtigungen der Strukturen unterbrochen, in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird;
- wenn Dritte von persönlichen Daten des Nutzers (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von ‘Hackern’ auf die Datenbank) Kenntnis erlangen;
- wenn Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat, von diesen Dritten missbraucht werden;
- wenn andere Nutzer oder unbefugte Nutzer bzw. “Hacker” verfälschtes, negativ auffallendes oder rechtswidriges Material auf den Seiten veröffentlichen oder verschicken und der Nutzer mit diesem Material konfrontiert wird.
- wenn ein gewerblicher Anbieter die Plattform missbraucht.
9.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1 Auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH findet deutsches Recht Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist München.
11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.1 Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email: .
11.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
11.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Kommentar by tom_cat — 1. Dezember 2009 @ 23:52
und hier deren AGB vom 4.9.2009
1. Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Portals “flirt-fever.de” gelten für alle Verträge, die ab dem 30.11.2007 zustande kommen. Sie gelten nicht für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen worden sind und sich nach diesem Datum automatisch verlängern.
1.2 Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstraße 4, 81673 München, über die Dienstleistungen (Service) im Rahmen der Single-Plattform “flirt-fever.de” kommt zustande, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der betreffenden Anmeldeseite (“Authentifizierung”) der Internetseite “flirt-fever.de” mittels Mausklick (Häkchen) akzeptiert und nach Eintrag der weiteren Pflichtangaben in das Anmeldeformular (insbesondere Identität, Bankverbindung, Freischaltcode) den Absende-Button betätigt.
1.3 Nach Eingang der kostenlosen Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigung an die von ihm angegebene Email-Adresse. Ohne oder bei falscher Angabe der Email-Adresse kann die Prebyte Media GmbH bei eventuell auftretenden Problemen keinen Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen und der Ablauf kann verzögert werden.
1.4 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Werden falsche Angaben gemacht, ist die Prebyte Media GmbH berechtigt, die Daten des Nutzers sofort zu löschen und ggf. Anzeige zu erstatten und Schadensersatz zu verlangen.
1.5 Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu (siehe Belehrung in Ziffer 11).
2. Leistungen (Service)
2.1 Der Service der Prebyte Media GmbH besteht darin, Nutzern eine Single-Plattform (flirt-fever.de) zur Verfügung zu stellen, auf der diese nach anderen Singles (Kontaktsuchende) suchen und mit diesen über ein internes, anonymes Mailbox basierendes Nachrichtensystem Kontakt aufnehmen können, um sich kennen zu lernen Der Service beinhaltet keine Kontaktvermittlung oder gar deren Erfolg, sondern lediglich das Bereitstellen der Serviceplattform mit der Möglichkeit, dass der Nutzer über das interne Nachrichtensystem Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen kann.
2.2 Die Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr, dass während der Vertragslaufzeit Kontakte im Sinne des Nutzers zustande kommen.
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service “flirt-fever” ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
3.2 Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten (“Authentifizierung”) und den gesonderten “BGB-Informationen” zu entnehmen.
3.3 Die Art der Zahlung der jeweiligen Servicegebühr ist der jeweiligen Anmeldeseite zu entnehmen.
3.4 Die Prebyte Media GmbH bemüht sich, die angebotenen Serviceleistungen sorgfältig, mit den richtigen Angaben und den korrekten Preisen in das System zu übernehmen. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Die Korrektur von Irrtümern ist deshalb ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.7. Der Vertrag, bei dem die Zahlung kostenpflichtiger Dienste per Handypayment erfolgt, hat abweichend von 3.6. eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
4. Inhalte, Pflichten der Nutzer
4.1 Für die nutzerbezogenen Inhalte auf den Seiten von flirt-fever.de sind die jeweiligen Nutzer als Autoren selbst verantwortlich. Aus diesem Grund übernimmt Prebyte Media GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Informationen. Dem Nutzer ist bekannt, dass alle von ihm produzierten und publizierten Daten und Dateien für jeden Teilnehmer des Internets zugänglich sind. Dieses Risiko nimmt der Nutzer mit seiner Anmeldung in Kauf.
4.2 Die dem Service von flirt-fever.de bzw. seinen leitenden Angestellten, Angestellten, Vertreter und/oder Dritten diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Jedem Nutzer ist es verboten, das von Prebyte Media GmbH betriebene Portal zu missbrauchen, insbesondere um
4.3.1 Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte, Beleidigungen oder diskriminierende Darstellungen in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderungen oder sexuelle Neigungen anderer Nutzer oder sonst gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte zu verbreiten;
4.3.2 andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) anderer zu verletzen, oder Geld bzw. geldwerte Leistungen für Kontakte zu versprechen oder sich versprechen zu lassen;
4.3.3 Daten und Dateien heraufzuladen, die einen Virus enthalten oder die Software oder anderes Material enthalten, das zugunsten Dritter urheberrechtlich oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt ist,
4.3.4 das Portal in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit des Nachrichten-Service für andere Nutzer negativ beeinflusst;
4.3.5 E-Mails an Nutzer zu anderen Zwecken als der privaten und persönlichen Kommunikation zu versenden, wie etwa zum gewerblichen Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen;
4.3.6 Spam/Werbung zu versenden;
4.3.7 in der Personenbeschreibung (Profil) Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen, ICQ-Adressen, URLs oder andere Kontaktmöglichkeiten zu nennen.
4.4 Dem Nutzer ist es ferner nicht gestattet, publizierte Daten und Informationen von anderen Nutzern zu verfälschen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder privat zu gebrauchen. Sie dienen ausschließlich der Kenntnisnahme während der Nutzung des Nachrichten-Service.
5. Haftung
5.1 Der Nutzer versichert, dass die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Fotos, Film- und Tonaufnahmen etc. frei von Rechten Dritter sind, die einer Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung im Rahmen des Portals flirt-fever entgegenstehen könnten. Mit Eingabe bzw. Upload gibt der übermittelnde Nutzer sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Texte und Daten im Rahmen des Portals im Internet.
5.2 Der Nutzer stellt die Prebyte Media GmbH und deren Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge von zurechenbaren Rechtsverstößen des Nutzers, insbesondere wegen Verletzung von Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- oder anderen Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten geltend machen.
5.3 Die der Prebyte Media GmbH und/oder ihren Mitarbeitern entstehenden üblichen Kosten einer Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Nutzers.
6. Überwachung von Daten
6.1 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie seiner Kommunikationsbeiträge.
6.2 Die Prebyte Media GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern publizierten Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Links etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz und mit diesen AGB zu überwachen und bedenkliche Daten nach pflichtgemäßem Ermessen zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Daten zu sperren und/oder den Zugang des Nutzers zum Portal zu sperren.
6.3 Bei der Kommunikation zwischen Nutzern fmail findet seitens der Prebyte Media GmbH grundsätzlich keine Überwachung von Inhalten statt, da diese als privat und vertraulich behandelt werden.
7. Zugangssperre, Kündigung, Schadensersatz
Ungeachtet anderer zivil- und/oder strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Nutzer berechtigt die Nichtbeachtung einer der in diesen AGB oder im Gesetz geregelten Zahlungs- oder Verhaltenspflichten des Nutzers die Prebyte Media GmbH unbeschadet der Regelung der Ziffer 6.2. zur sofortigen Sperre des Zugangs des betroffenen Nutzers zum Portal und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und/oder zur Geltendmachung des entstandenen Schadens.
8. Gewährleistung
8.1 Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Kommunikationsplattform “flirt-fever.de” und für die Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen.
8.2 Haben die Serviceleistungen der Prebyte Media GmbH einen erheblichen Mangel, kann der Nutzer den Vertrag kündigen und seine gesetzlichen Rechte geltend machen, wenn er der Prebyte Media GmbH zuvor in Textform erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat.
8.3 Der Nutzer verliert etwaige Rechte wegen mangelhafter Serviceleistungen, wenn er der Prebyte Media GmbH offensichtliche Mängel nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) anzeigt und in der Anzeige – zu Zwecken der Rekonstruktion – den Mangel und den Zeitpunkt der Entdeckung genau angibt.
8.4 Schäden des Nutzers hat die Prebyte Media GmbH nur unter den in Ziffer 9 geregelten Voraussetzungen zu ersetzen.
9. Haftung
9.1 Die Prebyte Media GmbH trifft keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer aus der Nutzung der Plattform “flirt-fever.de” entstehen. Das gilt insbesondere:
- wenn die Kommunikationsplattform durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder von außen kommende Beeinträchtigungen der Strukturen unterbrochen, in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird;
- wenn Dritte von persönlichen Daten des Nutzers (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von ‘Hackern’ auf die Datenbank) Kenntnis erlangen;
- wenn Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat, von diesen Dritten missbraucht werden;
- wenn andere Nutzer oder unbefugte Nutzer bzw. “Hacker” verfälschtes, negativ auffallendes oder rechtswidriges Material auf den Seiten veröffentlichen oder verschicken und der Nutzer mit diesem Material konfrontiert wird.
- wenn ein gewerblicher Anbieter die Plattform missbraucht.
9.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1 Auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH findet deutsches Recht Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist München.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf per Brief ist zu richten an Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email an kundenservicesupport@ prebyte-media.de.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kommentar by tom_cat — 1. Dezember 2009 @ 23:53
Die Kosten sind allerdings hier versteckt: prebypte_gesetzliche_informationen.hmtl
1. Identität des Vertragspartners
Vertragspartner ist die Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstraße 4, D-81673 München; Geschäftsführer: Kai-Uwe Kaufmann; Amtsgericht München HRB 151651; USt-IdNr: DE235549045.
2. Kundensupport
Anfragen und Beanstandungen kann der Nutzer richten an: Prebyte Media GmbH, Supportcenter, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email.
3. Dienstleistungen
Der Service der Prebyte Media GmbH besteht darin, Nutzern eine Single-Plattform (flirt-fever.de) zur Verfügung zu stellen, auf der diese nach anderen Singles (Kontaktsuchende) suchen und mit diesen über ein internes, anonymes Mailbox basierendes Nachrichtensystem Kontakt aufnehmen können, um sich kennen zu lernen. Der Service beinhaltet keine Kontaktvermittlung oder gar deren Erfolg, sondern lediglich das Bereitstellen der Serviceplattform mit der Möglichkeit, dass der Nutzer über das interne Nachrichtensystem Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen kann.
Die Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr, dass während der Vertragslaufzeit Kontakte im Sinne des Nutzers zustande kommen.
4. Preise (Servicegebühren)
Der Preis (Servicegebühr) für den zweiwöchigen “Test” des kostenpflichtigen Nachrichten-Service beträgt € 1,99 inkl. MwSt., zahlbar bei Abschluss des Vertrages. Der Preis für das anschließende, auch direkt buchbare, Drei-Monats-Abonnement “Basic”, beträgt monatlich € 23,00 inkl. MwSt., zahlbar jeweils für 3 Monate im Voraus. Bei Verträgen mit Handypayment beläuft sich der Preis pro 7 Tage auf € 4,99 inkl. MwSt.
5. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstraße 4, 81673 München, über die Dienstleistungen (Service) im Rahmen der Single-Plattform “flirt-fever.de” kommt zustande, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der betreffenden Anmeldeseite (“Authentifizierung”) der Internetseite “flirt-fever.de” mittels Mausklick (Häkchen) akzeptiert und nach Eintrag der weiteren Pflichtangaben in das Anmeldeformular (insbesondere Namen, Adresse, Kontoverbindung oder Handyfreischaltcode) den Absende-Button betätigt. Der Vertrag wird gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
6. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume. Der Vertrag, bei dem die Zahlung per Handypayment erfolgt, hat abweichend eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei flirt-fever registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
7. Gewährleistung
Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Kommunikationsplattform “flirt-fever.de” und für die Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen.
Haben die Serviceleistungen der Prebyte Media GmbH einen erheblichen Mangel, kann der Nutzer den Vertrag kündigen und seine gesetzlichen Rechte geltend machen, wenn er der Prebyte Media GmbH zuvor in Textform erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat.
Der Nutzer verliert etwaige Rechte wegen mangelhafter Serviceleistungen, wenn er der Prebyte Media GmbH offensichtliche Mängel nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) anzeigt und in der Anzeige – zu Zwecken der Rekonstruktion – den Mangel und den Zeitpunkt der Entdeckung genau angibt.
Schäden des Nutzers hat die Prebyte Media GmbH nur unter den in Ziffer 9.2 der AGB geregelten Voraussetzungen zu ersetzen.
8. Belehrung über Widerrufsrecht
Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email: .
Im Falle eines wirksamen Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Kommentar by tom_cat — 1. Dezember 2009 @ 23:54
Hallo,
tom_cat
Danke für die AGB von flirt fever
des gibt ja große Unterschied bei AGBs, bei 2 ist es länger als bei dem 1 AGB die machen immer ändern weiß auch nicht warum die Spackeln.
Da sind ja die Kosten auch versteckt bei AGB
der Letzte antrag ist von BGB von Flirt Fever ?
gruß
Bichler
Kommentar by Bichler — 2. Dezember 2009 @ 13:39
so ich habe jetzt mir den betrag von 69 euro wieder zurückgebucht. Ich habe nachgefragt ob man das für die unzugänglich machen kann und die mienten nein heißt das das ich jetzt jeden monat einen betrag abgebucht bekomme von flirt fever und ihn mir zurückbuchen muss eine kündigung habe ich schon per email geschickt leider kam nach 2 wochen keine bestätigung????
Kommentar by yuriy — 2. Dezember 2009 @ 16:16
Hallo!
Meine Schwester hat sich vor einigen Jahren auf dieser Seite angemeldet. Dafür hat sie meine E-Mail Adresse benutzt. Mir ist nichts von Abbuchungen von ihrem Konto bekannt.
Ich wollte den Account deaktivieren (sie benutzt ihn seit langer Zeit nicht mehr) aber ich finde nicht heraus wie das geht, auf Nachrichten reagieren die Betreiber nicht. Die ständigen E-Mails über “passende flirt matches” regen mich so langsam auf und ich kann die E-Mail adresse nicht ändern.
MfG Nico
Kommentar by Nico — 8. Dezember 2009 @ 14:31
Ups, Thread ist umgezogen, hat ne Weile gedauert den wieder zu finden…
@Nico:
log Dich ein, klick Dich durch die Menüs, es ist recht versteckt. Ich hab dann eine Adresse von Trash-Mail.com eingegeben, seitdem war Ruhe.
Lustigerweise taucht genau diese Trash-Adresse als angeblicher Beweis in dem Schreiben der Freunde von Auer Witte Thiel auf. Muhahaha!!!
@All:
Die ganzen Nachrichten dort sind sowas von gefaked, man bekommt teilweise mehrmals die gleiche, und das in einer Frequenz, das ist abnormal. Und die dummen Kerle tummeln sich dann in den GB der Fake-Frauen und denken nur noch mit anderen Körperteilen als dem Hirn.
Hab jetzt übrigens auch Antwort von der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wurde eingestellt, angeblich ist kein Betrug erkennbar. Die Polizei hat den Anmeldevorgang angeblich durchgespielt und fand alles koscher. Wahrscheinlich haben die noch keine Abbuchung erhalten… *haha*
Frage mich ob die Herren Betreiber überhaupt das Wort Gewissen kennen, weil ehrliche Arbeit ist das nicht. Und dass unser lieber Kai-Uwe Kaufmann aus dem schönen Thüringen (Rudolstadt) kommt, entsetzt mich umso mehr. Pfui kann ich da nur sagen, der hätte mal was Gescheites lernen sollen.
Post bekomm ich noch immer keine mehr, also wehrt Euch weiterhin, ihr habt nix zu befürchten!
Kommentar by tom_cat — 15. Dezember 2009 @ 12:20
Hallo
tom_cat
Ich wollte mal was fragen.
Wenn ich jetzt von ReA Brief bekomme, Wie oben berichtet einfach ” meinen Adresse Durchstreichen, und hinschreiben UNBEKANNT VERZOGEN ” ?
Können die ReA nicht in die Schufa reingehn und kucken wo meine richtige Adresse ist.??
Ich würde mich über ein Anwort freuen
MFG
Bichler
Kommentar by Bichler — 15. Dezember 2009 @ 17:43
Hallo,
kämpfe schon seit 2006 gegen diese Abzock-Firma. Ich habe 2006 nur einen Testaccont gemacht, ohne Bankdaten.
In 2008 kam die erste Mahnung mit dem Satz: Sehr geehrter Herr …, abredegemäß hat sich Ihr Testzugang um drei Monate verlängert. Leider konnten wir den vereinbarten Betrag von 72 € für die Buchung/Nutzung des Angebotes von http://WWW.flirt-fever.de nicht vom Konto einziehen… Das nach fast 2 Jahren! Sofort einen Brief als Abwehr und hilfsweiser Kündigung gesendet, per Einschreiben. Zur Zeit schlage ich mich mit den Rechtsanwälten (A..W..T..) rum! Trotz kommt in längeren Abständen der gleiche Breif mit Zahlungsaufforderung. Ich zahle nichts! Verhalten sieht aus wie Dummverkäufer und Bauernfängerei!!!!!!!!!!!
Günter
Kommentar by Günter Eger — 16. Dezember 2009 @ 18:21
wir zeigen Ihnen an, dass wir die Firma Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstr. 4, 81673 München
anwaltlich vertreten. Sie haben auf der Internetseite http://www.flirt-fever.de einen
Zugang bzw. Testzugang gebucht, der sich mangels Kündigung zu der im Angebot
geregelten Nutzungsdauer verlängert hat. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per E-Mail an
myhigh@web.de übersandt. Die von unserer Mandantin eingereichte Lastschrift hat Ihr Kreditinstitut
nicht eingelöst. Sie schulden nunmehr die fällige Vergütung in Höhe von EUR 69,00
zzgl. Bank- und Mahnspesen i.H.v. 12,50 EUR und Zinsen i.H.v. 0,39 EUR. Einschließlich
unserer Gebühren haben Sie einen fälligen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 120,89 zu bezahlen.
Postalisch konnte unsere Mandantschaft Sie nicht erreichen. Ein an Sie gerichtetes
Mahnschreiben war nicht zustellbar. Bevor wir nun weitergehende Aktivitäten zur Ermittlung
Ihrer Anschrift bzw bei Angabe falscher Personendaten zur Ermittlung Ihrer Identität
anstrengen, geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit die vorgenannte Forderung in Höhe von
gesamt EUR 120,89 bis spätestens 06.01.10 auf folgendes Konto zu überweisen:
diese email habe ich bekommen weil ich mir MEIN geld zurückgebucht habe. So und jetzt einfach abwarten und nichts zahlen und wenn es echt zu einer gerichtilichen auseinandersetzung kommt habe ich nicht viel zu befürchten oder??
Kommentar by yuriy — 30. Dezember 2009 @ 14:36
Hallo Yury, keine Panik, Prebyte Media GmbH und Auer,Witte,Tiehl sind einfach nur nervtötende Mauel-Huren die lieber einen Abendspaziergang in der Hölle machen würden als vor Gericht zu ziehen, da sie wissen das Sie dort eine ziemlich deftige Niederlage erleiden werden und das werden Die Niemals riskieren, insbesondere da die Zahl derrer Die sich einschüchtern lassen und zahlen höher ist als Die die nicht zahlen.
Kommentar by Michael — 6. Januar 2010 @ 15:07
Hat eigentlich jemand Probleme bekommen auch wenn er rechtzeitig bei der E-Mail Adresse: kundenservicesupport@prebyte-media.de gekündigt hatte?
Kommentar by Michael68 — 21. Januar 2010 @ 04:55
@Bichler:
Mit Schufa und dergleichen können die gar nichts, hab ich glaub weiter oben schon geschrieben.
Keine Panik, wie gesagt, Briefe ignorieren, nach ner Weile stellt sich das ein, bei mir jedenfalls.
@Michael:
Da hast Du Recht, vor Gericht haben die keine Chance, sagte auch der Polizist mit dem ich sprach.
Nur rechtlich gibts keine Handhabe gegen so ein halb illegales Geschäftsmodell.
@all:
Wer macht mit sich aus Spaß an der Freude nochmal anzumelden? Jede Rückbuchung kostet die ja was. *g*
Kommentar by tom_cat — 24. Januar 2010 @ 11:44
Am 14.10.2009 hat Prebyte im Auftrag Wecontactyou 99 € Mitglieds-Beitrag von meinem Konto abgebucht.
Das lasse ich mir nicht mehr gefallen und habe einen Anwalt eingeschaltet der sich darum kümmern soll, nicht weil ich Angst habe sondern weil mir das ganze Kasperle Theater langsam so richtig auf dem Geist geht.
Für wehrlose Opfer ist die folgende Widerrufsbelehrung klar!
Ich habe Daten empfangen und kann sie nicht wieder zurück geben und bin so mit zwangsläufig weiter an den Vertrag gebunden.
Falsch!
Man ist nur Verpflichtet den Aktuellen Vertrag zu erfüllen, den man abgeschlossen hat, nicht aber den, den man rechtzeitig Gekündigt hatte bevor er in kraft treten konnte auch wenn die Gegenseite bis zu Diesem Zeitpunkt Ihre Vertraglichen Verpflichtungen eingehalten hatte
Beiderseits empfangenen Leistungen sind in der Rechtslage Gegenstände die man bestellt hatte und während der Widerrufsfrist im besitzt des Empfängers beschädigt wurden sind oder verspätet wieder an den Absender zurück geschickt wurden.
Prebyte Media hat dagegen die zwei Wochen Falle aufgestellt „Du kannst Dich für 1,99 € bei uns Anmelden und Problem los ohne angaben von Gründen wieder Kündigen“ was ich auch getan habe.
Kündigung
Mittwoch, den 7. Oktober 2009, 5:41:08 Uhr
Von: Ich
An: support@flirt-fever.de
CC: Meine E-Mail
Ich
Meine E-Mail
Ident-Nummer: ………
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mit möchte ich Ihnen bekannt geben das ich meine Test-Phase bei Flirt Fever .de die ich am 24.09.09 um 13.08 Uhr begonnen habe nicht weiter verlängern möchte und deshalb eine Verlängerung meines Vertrag ablehne.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich
Wo rauf die Antwort von Flirt Fever gewesen ist:
FF KU 4344763
Donnerstag, den 22. Oktober 2009, 11:29:25 Uhr
Von: Susan Reichenbach Zu Kontakten hinzufügen
An: Ich und meine E-Mail
Sehr geehrter Ich,
nach kostenfreier Anmeldung bei http://www.flirt-fever.de unter Verwendung Ihres Benutzernamen “Ich6841″ und der Email-Adresse: Meine E-Mail Adresse vom 24.09.2009 um 09:13:53 Uhr wurde Ihre Freischaltung vom 24.09.2009 um 13:08 Uhr für eine 14-tägige Nutzung des Nachrichtenservice für 1,99 Euro bestätigt.
Hierüber wurden Sie per systemgenerierter Bestell-Bestätigung mit E.mail vom 24.09.2009 um 13:08 Uhr auf elektronischem Wege unverzüglich und zur wiedergabefähigen Speicherung an die E.mail-Adresse:Meine E-Mail Adresse durch unseren Paymentabwickler ExperCash GmbH in Kenntnis gesetzt (unsere AGB’s; 3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung; Punkt 3.6).
Im Verlauf der Anmeldung zu einer Mitgliedschaft auf Widerruf zum Preis in Höhe von 1,99 Euro bei http://www.flirt-fever.de wurden Sie beim Passieren der Seite Freischaltung über entstehende Kosten und Widerrufs-Modalitäten außerhalb unserer AGB informiert und Ihnen somit entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels in Textform mitgeteilt.
Diese bestätigten Sie durch Ihre elektronische Einverständniserklärung per Häkchen-Setzung mit IP-Adressen-Datierung vom 24.09.2009 um 13:08 Uhr (unsere AGB´s 11. Belehrung über Widerrufsrecht; Punkt 11.1) auf der Seite Freischalten noch vor Vertragsschluss durch Passieren der Seite zur Eingabe hierzu notwendiger Kontoverbindungsdaten (unsere AGB’s 1. Geltung, Vertragsschluss; Punkt 1.2).
Alle für die Entschließung des Angebotsempfängers maßgeblichen Angaben können bei einem Studium mit der gebotenen Aufmerksamkeit dieser Freischaltungsseite erkannt werden.
Das Widerrufdatum für die kostenpflichtige Nutzung des Nachrichtenservice war somit der 08.10.2009 um 13:08 Uhr (unsere AGB’s 11. Belehrung über Widerrufsrecht; Punkt 11.1).
Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten wir als Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von der Richtigkeit Ihrer Erklärung zur vertraglichen Vereinbarung laut unseren AGB ausgehen.
Nach temporärer Trennung vom von Ihnen freigewähltem Zeitpunkt der kostenfreien Anmeldung vom 24.09.2009 um 09:13:53 Uhr bei http://www.flirt-fever.de und der Freischaltung des internen und kostenpflichtigen Nachrichtenservice für unsere Flirt-Community http://www.flirt-fever.de mit Datum vom 24.09.2009 um 13:08 Uhr ist ein Irrtum innerhalb Ihrer Willenserklärung und der daraus für Sie und die Prebyte Media GmbH geltenden Verpflichtungen vom 24.09.2009 um 13:08 Uhr auszuschließen.
Auf Grund einer nicht erfolgten Kündigung Ihrerseits innerhalb dieses 14-tägigen Test-Zeitraum verlängerte sich Ihre Mitgliedschaft bei http://www.flirt-fever.de um ein 3-monatiges Abonnement am 08.10.2009 um 13:08 Uhr (unsere AGB’s, 3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung; Punkt 3.6; 11. Belehrung über Widerrufsrecht).
Darüber hinaus nutzten Sie letztmalig mit Datum vom 08.10.2009 die Möglichkeit des kostenpflichtigen Nachrichtenservice über unser Internetportal http://www.flirt-fever.de (Nachweisbarkeit über IP-Adressen-Datierung).
Somit kann einer fristgerechten Kündigung zum Ablauf einer 14-tägigen Probemitgliedschaft nicht entsprochen werden und erhält demzufolge als fristgerechte Kündigung für das laut unseren AGB’s am 08.10.2009 um 13:08 Uhr eingetretene 3-monatige Abonnement Gültigkeit.
Entsprechungsdatum ist in Ihrem Fall der 07.01.2010 um 13:08 Uhr.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, hier nur laut unseren AGB’s verfahren zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Susan Reichenbach
Prebyte Media GmbH
Supportcenter
Friedrichstraße 55
39218 Schönebeck
Tel: + 49 (0) 1805 / 452 763 *
http://www.flirt-fever.de
Handelsregister: München HRB 151651
Geschäftsführer: Kai-Uwe Kaufmann
Ich schrieb:
“Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.”
[Quelle:www.verbraucherzentrale.de]
Des weitern
“Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher” § 138 BGB Abs.2
“Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. ”
[Quelle
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html_
§ 263 Abs. 1 & Abs. 3 Zeile 2 StGB
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1 Auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH findet deutsches Recht Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist München.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf per Brief ist zu richten an Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email an
kundenservicesupport@prebyte-media.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kontakt | Glossar | Blog | PLZ-Übersicht | AGB | BGB Information | Datenschutz | Impressum
© Die Rechte liegen bei der Prebyte Media GmbH
Laut meinem Anwalt habe ich den Vertrag mit Flirt Fever Geschlossen und nicht mit Prebyte weshalb meine Kündigung rechtens ist und seine Gültigkeit auch beibehält.
Mein Tipp an alle ist, lass Euch nicht unterkriegen wenn Ihr auch ein solches Schreiben von Au er, Witte, Tiehl bekommt, das ist nur Show.
Aktenzeichen: …………….; Prebyte Media GmbH./.Ich
Dienstag, den 29. Dezember 2009, 9:39:38 Uhr
Von: “rechtsanwaltskanzlei@kanzlei-awt.de” Kontakt anzeigen
An: Meine E-Mail
Sehr geehrter Herr Ich,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 121,27 EUR, bis spätestens 13.01.10 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen ………………. zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
13.01.10 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
Bankverbindung:
Deutschland: Postbank München: Kontonummer: 5 201 807 BLZ: 70010080
IBAN: DE76 7001 0080 0005 2018 07; SWIFT (BIC) PBNKDEFF
Österreich: Salzburg München Bank: Kontonummer: 100255 BLZ: 19645
IBAN: AT17 1964 5000 0010 0255; SWIFT (BIC): RVSAAT2SSMB
Schweiz: SWISS POST – PostFinance: Kontonummer: 40-635038-4 Clearing: 09000
IBAN: CH77 0900 0000 4063 5038 4; SWIFT: (BIC) POFICHBEXXX
Niederlande: Rabobank Helmond: Kontonummer 1040.71.397
IBAN: NL30 RABO 0104 0713 97; SWIFT (BIC) RABONL2U
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.
Viel Glück und Starke Nerven wünscht euch euer “Michael68”.
Kommentar by Michael68 — 2. Februar 2010 @ 15:03
Hallo,
habe das gleiche Problem.
Erst die Rechnung von Prebyte Media in Höhe von 69,- Euro, dann Mahnung von A-W-T in Höhe von 120,72 Euro.
Habe laut Brief bis 05.03.10 Zeit zu überweisen, laut nachkommender Mail nur bis zum 01.03.10. Widerspricht sich doch, oder?
Ist es denn jemals zu einer Gerichtsverhandlung gekommen?
Habe eine Mail geschickt, das ich meinen Anwalt informieren werde, daraufhin kam nur eine Mail mit der Forderung 120,76 Euro zurück. Wieder ein anderer Betrag.
Ich habe beim Abschluß der 14-Tage Testwoche nichts von der automatischen Verlängerung lesen können bzw. das ganze übersehen.
Was meint Ihr, wie würde das Gericht entscheiden?
Mit freundlichen Grüßen
Andi
Kommentar by Andi — 23. Februar 2010 @ 15:05
Hallo Andi, so wie das aussieht hast Du in dem Fall wirklich schlechte Karten und bis leider an den “Vertrag” gebunden da es ausdrücklich in den AGBs von Prebyte geschrieben steht das daß Test-Abo sich nach den zwei Wochen in einen festen Vertrag umwandelt und das man bis dahin die Möglichkeit hat zu kündigen.
Hier die AGB infos:

1. Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Portals “flirt-fever.de” gelten für alle Verträge, die ab dem 30.11.2007 zustande kommen. Sie gelten nicht für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen worden sind und sich nach diesem Datum automatisch verlängern.
1.5 Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu (siehe Belehrung in Ziffer 11).
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service “flirt-fever” ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
3.2 Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten (“Authentifizierung”) und den gesonderten “BGB-Informationen” zu entnehmen.
3.3 Die Art der Zahlung der jeweiligen Servicegebühr ist der jeweiligen Anmeldeseite zu entnehmen.
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf per Brief ist zu richten an Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email an “kundenservicesupport@prebyte-media.de”.
Und Andi denke bitte daran: Widerruf ist nicht gleich Kündigung.
Widerruf:
Schriftlich per Post, Fax und E-Mail “kundenservicesupport@prebyte-media.de”
Kündigung:
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
Hoffentlich konnte ich Dir weiter helfen.
Mit Freundlichen Grüßen,
Michael68
Kommentar by Michael68 — 6. März 2010 @ 23:39
@Michael68
was sie schreiben ist absoluter unsinn – ich denke sie stehen auf der Lohnliste von Pebyte/flirt-fever/auer witte thiel.
fakt ist das verhalten von Flirt Fever ist rechtlich zweifelhaft!
Zu den Kosten. Es ist nicht richtig! Es reicht nach aktueller Rechtssprechung in Deutschland nicht aus, das (eventuelle) Folgekosten NUR in den AGB genannt werden. die zudem auch noch in der Homepage versteckt werden.
und bisher ist auch noch kein fall bekannt wo flirt fever eine Klage mit auer/witte/thiel gewonnen hat- die gerichte sind nämlich durchaus verbraucherorientiert!
google mal etwas und du wirst es auch entdecken ;o))
the avenger!
Kommentar by the avenger — 5. April 2010 @ 10:42
@Andi: ich kann nur wiederholen, NICHT ZAHLEN! Wirf die Schreiben in den Müll oder sende sie kommentarlos zurück. Ich hab schon seit längerem Ruhe vor den Betrügern
@Michael68: Troll dich
Kommentar by tom_cat — 21. April 2010 @ 23:25
Hallo an alle…..
Bei mir sind es schon 537,34 € und habe keine Ahnung wie sich die Summe zusammensetzt, habe alle Summen im Schreiben addiert und komme
lediglich auf 420,67 €.
Im letzten Schreiben, 3 Wochen vorher, waren es nur 320 €…..naja, dann mal einfach ignorieren und schauen was passiert ^^
Grüße
Andreas
Kommentar by Andreas — 10. Mai 2010 @ 15:46
Bei mir das gleiche mit 1,99 Euro
Hatte aber schon nach 7 Tagen per Email um Kündigung gebeten und wollte eine Bestätigungs-Email haben !
Habe diese natürlich nicht erhalten und bin auch nicht mehr auf die Seite.
Dann habe ich die Abbuchung auf meinem Konto gesehen und diese sofort zurückgebucht.
nach einigen Emails habe ich Heute ein Schreiben wie oben erhalten betreff Schrieftlich Kündigen usw.
Was ich unverschämt finde ist, das die absolut nicht auf meine Kündigungs-Email reagiert haben ?
Ausserdem kann mein Account nicht gelöscht werden ?
Was aber wie ich mittlerweile rausbekommen habe – eigentlich möglich sein sollte ?
Also ich habe da nichts gefunden und habe das auch an diesen Verein reklamiert !
Ich finde alle sollten sich zu einer Sammelklage zusammen tun um diesem Portal das AUS zu bescheren.
Solange es nur hier zu Klagen kommt, ist eh nichts gegen diese Art der Geldbeschaffung an zu gehen.
Kann das nicht mal einer in Angriff nehmen , der auch son bißchen vom BGB Ahnung hat ?
Wäre toll wenn sich da mal sehr viel drüber einig werden könnten ?
Ich bin auf jeden Fall dabei !!!!
Kommentar by angelika — 19. Mai 2010 @ 21:49
ZU DEN ABZOCKERN VON FLIRT-FEVER | NACHTRAG
Nach zwei Jahren meldet sich DER TAPIR zurück – ich habe KEINEN CENT an Prebyte bezahlt und lebe wieder glücklich und zufrieden. Meine alten Musterbriefe sind im Großen und Ganzen noch immer gültig – allerdings würde ich heute eine andere Strategie einschlagen. Ich würde gar nicht mehr auf diese Abzocker reagieren! Jede Aufmerksamkeit ist zu viel.
Allenfalls würde ich noch E-Mails verschicken, das ist billiger als ein Einschreiben und spart Nerven. Ein Hinweis wie: “Betrügt auch selbst, nicht andere” reicht. Reagieren muss man erst, wenn man von einem offizellen Gericht angeschrieben wird – das ist meines Wissens noch nie vorgekommen – und wenn, dann glaubt mir: Das Gericht hat bestimmt nichts übrig für Betrüger!
Kommentar by DER TAPIR — 31. Juli 2010 @ 10:25
Kann mich den Meinungen nur anschliessen!
Kommentar by Krasse Checker — 1. August 2010 @ 00:04
Hallo und gruß.
Wir schreiben den 05.09.2010,-binauf die gleiche Weise wie ihr alle reingefallen-obwohl in der testphase via mail gekündigt!-Nunmehr hat sich prebyte 81,75(für weitere 3 Monate nach der Testphase)vom Konto geholt-wird natürlich zurückgeholt!–Wenn man seiner Kontoführenden Bank mitteilt,das es sich bei FF um Betrüger handelt,gegen die ….zig Verfahren anhängig sind,muß die Bank der Lastschriftsaufkündigung zustimmen.
Also auf zur bank und im Notfall auf die seite hier mit der Anzahl der Geschädigten hinweisen!!!-Und was meint ihr denn,wie viele von dieser seite überhaupt nichts wissen—oder -was noch schlimmer ist,die Kröte einfach schlucken und bezahlen !—-Schätze,da werden bei FF ….zigtausende sein,denen es so ging!
Heinrich der ERste
Kommentar by Heinrich Fuchs — 6. September 2010 @ 03:24
Hallo liebe Community,
nach zwei Jahren und unzähligen Mails von Geschädigten, hier mal ein kurzes Update.
Nach wie vor bekomme ich ein Mal im Monat eine nette Email der Anwaltskanzlei. Post bekomme ich von denen schon ca. seit nem Jahr nicht mehr.Mehr ist in den vergangenen zwei Jahren aber auch nicht passiert. Deshalb, hier nochmal meine Warnung an alle…..zahlt keinen Cent !!! Reagiert auch erst gar nicht auf die Schreiben und Mails der Kanzlei !!! Spart Euch die Mühe !! Es passiert sowieso nichts !!!
Kommentar by foodi — 22. Februar 2011 @ 22:21
Hi ich habe mich auch angemeldet bei son scheiss,
habe auch bezahlt,
aber das beste ist man kann da hin mailen so viel wie man will die antworten nicht nur wenn man einmal nicht bezahlt hat drohen die sofort ob ich betrügen würde und mit nem anwalt.
dann hab ich ein kündigungsschreiben hin geschickt und haben mir die bestätigung per mail geschickt das ist sonne abocke
und wenn man bei seinen nachrichten guckt bekommt man nur die gleichen mail von den mädels nur mit anderen namen ständig
jetzt noch eine frage?
muss man denn bezahlen wenn ma da angemeldet ist das ist ja sonne verarsche mit flirtportales
steht nur drin das man sich kostenlosanmelden kann dann willst du mails lesen kannste nicht musst du 1,99euro zahlen und dann kommt die dicke rechnung 57 euro.
ich hab die schnauze voll.
Kommentar by Denis — 7. April 2011 @ 20:56
Hallo erst mal.
Ich habe mich mal bei Flirt-Fever angemeldet um zu gucken wie das so ist und weil die anmeldung auch kostenlos war.
ich habe jetzt das problem das die immer 81€ von meinen konto buchen obwohl ich keins dieser abos bestellt habe und bin auch nie wieder auf die seite gegangen weil ich mich da auch nicht abmelden kann….
Jetzt wollte ich gerne wissen wie ich mich abmelden kann und was in dieser kündigung schreiben soll
und wie kann ich es machen das die nicht mehr von meinen konto das geld buchen?
Soll ich die Briefe einfach ignorieren und nicht bezahlen ?
Hoffe auf schnelle antwort denn ich verzweifel fast an der ganzen sache
Danke jetzt schon =)
Kommentar by Roman — 11. Oktober 2011 @ 12:51
hallo roman, lies doch einfach mal ein paar mails von oben. da steht wie man am besten kündigt und hier nochmal ein text den ich kopiert habe
Hallo, habe lt. meinem Rechtsanwalt Brief verfasst an diese Fa. Prebyte Media GmbH wie folgt u. Antwort von Fa. Preybyte erhalten sowie von Rechtsawälte “Auer, Witte, Thiel” , in denen die mir die angeblichen Zugangsdaten nachweisen. Kosten sind nun auf 109,96 gestiegen (Mahnkosten etc.), welche man lt. Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt nicht zahlen soll. Einfach die Schreiben ablegen!!!! Das werde ich auch tun. Wenn ein Gericht sich melden würde, müsste man reagieren. Also, immer Kontoauszüge durchsehen, falls etwas von denen abgebucht wurde, zur Bank gehen und den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen. Die Abbuchung darf aber nicht älter als 6 Wo. sein.
Brief:
mit Schreiben vom ….machen Sie einen Betrag in Höhe von 57,– € Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass ein Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen s. anhängender Auszug der Verbraucher-zentrale Bayern und gemäß Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt.
Bei den fragwürdigen Angeboten kommt in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag zustande. Grund: In vielen Fällen werden die Kosten für die Informationen oder Dienste verschleiert. Die Nutzer hatten nicht die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn sich die Preisinformationen ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden und die Internetseiten so gestaltet sind, dass den Verbrauchern und Verbraucherinnen bewusst vorenthalten wird, dass das Angebot Kosten verursacht oder in einem Abonnement endet.
Hier hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe des Angebots oder der Werbung befinden und sich ihr zuordnen lassen oder der Nutzer muss direkt zum Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.
Hochachtungsvoll
Ich hoffe, das war euch eine Hilfe!!
einfach nicht zahlen, hoffe somit ist dir geholfen und lass es von deiner bank sperren dass sie dir dass abbuchen können …
grüße
Kommentar by lisa — 14. Oktober 2011 @ 01:31
Bei Flirt-Fever rate ich nicht sich anzumelden, da die überwiegende Anzal der vermeintlichen Mails ungültig und nicht aufrufbar sind mit dem Vermerk
“Diese Nachricht enthielt Werbung und wurde vom System gelöscht.”
Die Umkreissuche wird in überhaupt nicht beachtet. Stattdessen werden Kontakte vermittelt, die hunderte von Kilometern entfernt sind.
Ich empfehle hier kein Geld zu verschwenden.
Gruß
Felix
Kommentar by Felix — 17. Dezember 2011 @ 21:57
Hallo zusammen!
Ich ärgere mich auch schon eine Ewigkeit rum mit diesem flirtfever. bzw. flirtcafe. Denn bei flirtcafe sagt man, daß flirtfever nichts mit flirtcafe zu tun hätte. Das ist natürlich falsch. Aktuell ist die Firma Fairmount mit der Forderung der Beträge betraut. Ich mußte neulich ebenfalls ca. 110 Euro an die Fairmount Gmbh zahlen. Flirtfever zufolge ist dieser Betrag angeblich zustandegekommen, da mein Vertrag im 4. Quartal ausgelaufen ist. Und diesen Betrag in Höhe von 59 Euro hätte ich übersehen. Dazu wären jetzt nochmal die Kosten des Inkassobüros Fairmount GmbH mit Sitz in 04720 Döbeln dazugekommen. Mein Aktenzeichen lautet: 90111497684.
Ich habe soeben auf der flirtfever-Seite des Online-Portals “facebook” einen Link zu dieser Seite gesetzt. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Leute, die diese Facebook-flirtfever -Seite besuchen, über den Link hierher geraten würden, damit sie erkennen, was flirtfever bzw flirtcafe für ein Verein ist. Ich würde mich ebenfalls gerne an einer Sammelklage beteiligen.
Gruß, Rüdiger
Kommentar by Rüdiger Frank — 15. Januar 2012 @ 21:55