Es gab immer schon neue Singlebörsen auf dem deutschen Markt, die es für eine zeitlang versuchten aber die sich gegen die etablierten großen Singlebörsen nicht durchsetzen konnten. Man bemerkt sie durch Google AdWords Anzeigen. In dem zumeist recht langweiligen Drei- oder Vierkampf zwischen Parship, Elitepartner und FriendScout24 auf den forderen Plätzen, tummelt sich auf einmal ein neuer Anbieter. Das Geld um diese hohen Klickpreise zu zahlen reicht aber meist nur für einen kurzen Zeitraum. Das sie sich länger halten können ist eher die Ausnahme und leider oft mit etwas kritischen Geschäftsmodellen verbunden. Das war und ist z.B. bei flirt-fever der Fall (ich habe bereits in einem früheren Artikel darüber geschrieben).
Jetzt gibt es wieder zwei Kandidaten,die sich länger in den AdWords Buchungen halten und daher lohnt sich der Blick auf ihr Geschäftsmodell. Um es vorwegzunehmen: Diese zwei sind noch schlimmer als flirt-fever und richtig Abzocke! Daher auf keinen Fall auch nur ausprobieren! Schon bei der Registrierung ist man in der Abofalle.
Aber jetzt zu den Details:
Online-flirten.de: Der User gelangt über den Button “Anmelden und Losflirten” auf das Anmeldeformular. Ab jetzt wird es gefährlich: Bei dem Klick auf “Jetzt Flirten” geratet man in die Abofalle, wie man aus der Anmerkung ablesen kann:
… Durch Betätigung des Button “Jetzt Flirten” beauftrage ich Online-Flirten.de, mich für den Zugang zur Online-Flirten.de -Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 79,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer….
Damit nicht genug. Sie erlauben sich per Eintrag in den AGBs Fake-Profile auf die User los zu lassen. Als selbst wenn man den Jahresbeitrag zahlt, chattet man nur mit Fake-Profilen…Super Sache!
Zum Zweck der Steigerung der Attraktivität des Angebots und zur Kontrolle gegen Missbrauch durch Nutzer behält sich die Betreiberin vor, selbst erstellte und moderierte Profile einzustellen und an der Kommunikation teilnehmen zu lassen.
Jetzt zu dem anderen Kandidaten webdater.de. Im Vergleich zu online-flirten.de habe die das “Geschäftsmodel” noch verfeinert: Wenn man beim Anmeldeformular das berühmte Kleingedruckte ließt, stößt man auf folgende Zeilen:
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Deine IP Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse bist Du über Deinen Provider identifizierbar. Durch Betätigung des Button “Jetzt anmelden” registrierst Du Dich als Mitglied bei Webdater und bekommst auf Grundlage unserer ALB ein Zweijahres-Abo zum Preis von monatlich 9,90 Euro inkl. Mehrwertsteuer, wobei wir Dir für den ersten Monat nichts berechnen. Die Abrechnung erfolgt jährlich im vorhinein. Also Dating ohne Ende!
Anstellen von “Dating ohne Ende” sollt es besser heißen “Zahlen ohnen Ende”. Und es wird noch besser denn selbst das Widerrufsrecht enthält ein paar Tücken:
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. …
…Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt regelmäßig, wenn Polyphem Media Ltd. mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch upload von Daten, insbesondere das Erstellen eines Profils oder die Übermittlung von Daten an andere Nutzer).
Nicht schlecht! Also schon bei der Erstellung des Profils ist das Widerrufsrecht hinfällig und man muss zahlen!
Zum Glück sind solche Geschäftspraktiken nicht zulässig iund ,an kann erfolgreich dagegen vorgehen. So gibt es auch ein rechtsurteil von einem ähnlichen Fall, das Mut für einen positiven Ausgang eines möglichen Rechtsstreits in diesen Fällen macht:
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Urteil vom AG München
Fazit: Auf jeden Fall diese Anbieter meiden und bei jedem Internetangebot das Kleingedruckte und am besten die AGBs lesen! Oder nur die Dienstleistungen von renomierten Unternehmen nutzen, die sich solche Geschäftspraktiken nicht leisten können!
Denn ausführlichen Artikel gibt es beim großen Singleboersen-Vergleich